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Teilzeitjob und Minijob, welche Nachteile entstehen für den Arbeitgeber?

Lalelu1984

Mitglied
Hallo zusammen, mal so rein hypothethisch: Person X hat einen sozialversicherungspflichtigen Job in Teilzeit mit 12 Wochenstunden bei Arbeitgeber Y und bekommt von einer anderen Firma ein Angebot, dort noch zusätzlich 8 Wochenstunden auf geringfügiger Basis zu arbeiten.

Das muss Person X natürlich ihrem "Hauptarbeitgeber" mitteilen. Kann / darf er es verbieten, dass sie den Minijob noch zusätzlich annimmt? Entstehen ihm dadurch irgendwelche Nachteile, abgesehen von fehlender Flexibilität des Arbeitnehmers, die aber eh nicht relevant ist, weil Person X laut Vertrag an 2 festgelegten Wochentagen arbeiten muss?

Danke vorab! :)
 

beihempelsuntermsofa

Sehr aktives Mitglied
Ich habe selber so eine Konstellation aus Midijob und Minijob.
War bei mir kein Problem.
Der AG kann es denke ich verbieten, in einem Konkurrenzunternehmen zu arbeiten.
Oder wenn die Ruhezeiten zwischen den Jobs nicht eingehalten werden können.
 

Isalotta

Neues Mitglied
Hi Du

ich sehe keine Nachteile , so lange die gesetzlichen Vorgaben (Arbeitszeitgesetz) hier gewahrt sind, das scheint mir aber hier der Fall zu sein. Auch musst Du beiden Arbeitgebern die Daten Deines jeweils anderen Jobs offen legen, da es sich um eine Nebentätigkeit handelt.

LG
Isa
 

Mark23

Mitglied
Hallo zusammen, mal so rein hypothethisch: Person X hat einen sozialversicherungspflichtigen Job in Teilzeit mit 12 Wochenstunden bei Arbeitgeber Y und bekommt von einer anderen Firma ein Angebot, dort noch zusätzlich 8 Wochenstunden auf geringfügiger Basis zu arbeiten.

Das muss Person X natürlich ihrem "Hauptarbeitgeber" mitteilen. Kann / darf er es verbieten, dass sie den Minijob noch zusätzlich annimmt? Entstehen ihm dadurch irgendwelche Nachteile, abgesehen von fehlender Flexibilität des Arbeitnehmers, die aber eh nicht relevant ist, weil Person X laut Vertrag an 2 festgelegten Wochentagen arbeiten muss?

Danke vorab! :)
Leider kann es der Hauptarbeitgeber tatsächlich verbieten, er muss sonst befürchten dass du überlastet wirst und nicht mehr die volle Leistung in deinem Hauptjob bringst. Du muss ihm nachweisen bzw überzeugen dass du beides problemlos packst und es keine Auswirkungen auf deine Leistungen hat.
 

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