Lalelu1984
Mitglied
Hallo zusammen, mal so rein hypothethisch: Person X hat einen sozialversicherungspflichtigen Job in Teilzeit mit 12 Wochenstunden bei Arbeitgeber Y und bekommt von einer anderen Firma ein Angebot, dort noch zusätzlich 8 Wochenstunden auf geringfügiger Basis zu arbeiten.
Das muss Person X natürlich ihrem "Hauptarbeitgeber" mitteilen. Kann / darf er es verbieten, dass sie den Minijob noch zusätzlich annimmt? Entstehen ihm dadurch irgendwelche Nachteile, abgesehen von fehlender Flexibilität des Arbeitnehmers, die aber eh nicht relevant ist, weil Person X laut Vertrag an 2 festgelegten Wochentagen arbeiten muss?
Danke vorab!
Das muss Person X natürlich ihrem "Hauptarbeitgeber" mitteilen. Kann / darf er es verbieten, dass sie den Minijob noch zusätzlich annimmt? Entstehen ihm dadurch irgendwelche Nachteile, abgesehen von fehlender Flexibilität des Arbeitnehmers, die aber eh nicht relevant ist, weil Person X laut Vertrag an 2 festgelegten Wochentagen arbeiten muss?
Danke vorab!