SensiBert92
Mitglied
Hallo Ihr Lieben,
ich bin im August 2016 im Alter von 24 Jahren an Lymphdrüsenkrebs erkrankt. Ich befand mich bei Diagnose in der ersten Woche des zweiten Jahres meiner Ausbildung. Im Juli 2017, nach der Therapie, habe ich die Ausbildung weitergeführt und im Juni 2019 abgeschlossen. Seit Juli 2017 kann ich vor allem wegen Fatigue nur fünf Stunden arbeiten.
Im Juli 2019 habe ich eine Reha beantragt, diese im September vollbracht, als arbeitsfähig aber erwerbsgemindert bis max 6 Stunden/Tag entlassen worden. Man empfahl mit Antrag auf Erwerbsminderungrente zu stellen. Der Antrag wurde abgelehnt, bin aber seit dem 21.06.2018 dauerhaft erwerbsgemindert.
Grund, ich erfülle nicht die Voraussetzung, 60 Monate vor Eintritt der Erwerbsminderung in die Rente Pflichtbeiträge gezahlt zu haben. Die "allg. Wartezeit" kann verkürzt werden, wenn eine Berufskrankheit vorliegt oder ein Arbeitsunfall Grund für die Erwerbsminderung ist, dann sogar schon ab dem ersten Tag der Ausbildung. Eine Verkürzung ist auch dann möglich, wenn die volle Erwerbsminderung bis max. 6 Monate nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten ist. Dies alles trifft bei mir nicht zu.
Durch das bestehende Gesetz werden im Prinzip alle diejenigen sozial benachteiligt, die während einer Ausbildung oder am Anfang des Berufslebens, aufgrund eines schicksalhaften Ereignisses, wie z.B. eine Krebserkrankung, teilwiese erwerbsgemindert sind und leider aufgrund des jungen Alters natürlich die allg. Wartezeit nicht erfüllen können.
Was für Optionen habe ich nun? Hat jemand Erfahrung auf dem Gebiet der Erwerbsminderung in jungen Jahren?
Vielen Dank
ich bin im August 2016 im Alter von 24 Jahren an Lymphdrüsenkrebs erkrankt. Ich befand mich bei Diagnose in der ersten Woche des zweiten Jahres meiner Ausbildung. Im Juli 2017, nach der Therapie, habe ich die Ausbildung weitergeführt und im Juni 2019 abgeschlossen. Seit Juli 2017 kann ich vor allem wegen Fatigue nur fünf Stunden arbeiten.
Im Juli 2019 habe ich eine Reha beantragt, diese im September vollbracht, als arbeitsfähig aber erwerbsgemindert bis max 6 Stunden/Tag entlassen worden. Man empfahl mit Antrag auf Erwerbsminderungrente zu stellen. Der Antrag wurde abgelehnt, bin aber seit dem 21.06.2018 dauerhaft erwerbsgemindert.
Grund, ich erfülle nicht die Voraussetzung, 60 Monate vor Eintritt der Erwerbsminderung in die Rente Pflichtbeiträge gezahlt zu haben. Die "allg. Wartezeit" kann verkürzt werden, wenn eine Berufskrankheit vorliegt oder ein Arbeitsunfall Grund für die Erwerbsminderung ist, dann sogar schon ab dem ersten Tag der Ausbildung. Eine Verkürzung ist auch dann möglich, wenn die volle Erwerbsminderung bis max. 6 Monate nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten ist. Dies alles trifft bei mir nicht zu.
Durch das bestehende Gesetz werden im Prinzip alle diejenigen sozial benachteiligt, die während einer Ausbildung oder am Anfang des Berufslebens, aufgrund eines schicksalhaften Ereignisses, wie z.B. eine Krebserkrankung, teilwiese erwerbsgemindert sind und leider aufgrund des jungen Alters natürlich die allg. Wartezeit nicht erfüllen können.
Was für Optionen habe ich nun? Hat jemand Erfahrung auf dem Gebiet der Erwerbsminderung in jungen Jahren?
Vielen Dank