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Taktisch klug kündigen und Aufhebungsvertrag ansprechen - nur wie?

Guten Abend allerseits,

so wie es aussieht, entscheidet sich bei mir in den kommenden 2 Wochen, wohin die Reise geht. Ich habe nun 2 Einstellungszusagen (schriftlich), allerdings möchten beide Arbeitgeber, muss mich noch für einen von beiden entscheiden, dass ich nicht erst zum 1.11.2020 anfangen kann (meine Kündigungsfrist geht bis dahin), sondern bereits zum 1.9.2020.

Ich habe noch keinen unterzeichneten Arbeitsvertrag und den bekomme ich auch erst dann, wenn ich das Einstiegsdatum nennen, kann, alles andere geht ja nicht.

Nun .... doch wie gehe ich vor, im Zweifel ist die reguläre Kündigungsfrist beiden Arbeitgebern (eben je nach dem für wen ich mich entscheide) zu lang. Das würden sie nur mit Zähneknirschen akzeptieren.

Nun kann ich also schlecht regulär kündigen und dann stehe ich im Zweifel da ohne irgendwas Neues, kann also nur sagen: Ich hätte gern einen Aufhebungsvertrag zum Datum XX.XX.2020. Entweder ihr gebt ihn mir oder ich bleibe hier, regulär kündige ich nicht.

Ist das gängig oder eher weniger? Denn ich bin hier etwas in der Zwickmühle, eine reguläre Kündigung bringt mir nichts, da ich dann ggf. ohne Alles da stehe.

Spreche ich natürlich einen Aufhebungsvertrag an, der ja faktisch eine Kündigungsabsicht ist, was dann nicht funktioniert, weil der Arbeitgeber es ablehnt - hiervon gehe ich wegen der Personalknappheit leider aus - ist das Klima vermiest bis auf Weiteres, selbst wenn ich nicht kündige, denn jeder weiß, ich bin eigentlich mental schon weg.
 
A

Ano666

Gast
Hallo TE,
was für eine Kündigungsfrist steht denn in deinem jetzigen Arbeitsvertrag?
"Normalerweise" kann man einen Monat zum Ersten des Folgemonats kündigen. Da hättest Du dann kein Problem.
 

Chichiri

Aktives Mitglied
Lassen sich die Firmen vielleicht auf folgende Formulierung im Arbeitsvertrag ein?

Eintrittsdatum ist der 1. November 2020. Mit gegenseitigem Einverständnis kann der Eintrittstermin vorverlegt werden.

Dann könntest du den Arbeitsvertrag unterschreiben und dich um einen Aufhebungsvertrag bei der jetzigen Firma kümmern.

Warum drängen die denn so sehr, dass du bereits im September beginnst? Was wurde denn in deinem Bewerbungsschreiben bzw. -gespräch gesagt? Du hattest doch bestimmt zu irgendeinem Zeitpunkt mitgeteilt, wie deine Kündigungsfristen aussehen?

Ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag würde ich meine Kündigungsabsichten in der jetzigen Firma nicht kundtun.
 
Das ursprüngliche Vorstellungsgespräch war im März angedacht, wurde aber verschoben wegen Corona, der damalige Stelleninhaber hatte gekündigt zum 1.5. und ich sollte nahtlos einsteigen, dadurch dass unser Gespräch erst im Mai stattfand sagte ich aber auch gleich, dass sich dadurch natürlich mein Einstellungstermin verschiebt und zwar ziemlich lange. Damals war alles gut.

Jetzt aber ist die Stelle, die wichtig ist 2 Monate unbesetzt und seit man das merkt, dass die Planung suboptimal war, ruft man mich quasi wöchentlich an und fragt, ob ich nicht früher aus dem Vertrag kommen würde.

Jetzt ist es so, dass ich aber ja noch lange Zeit habe bis zur Kündigung, also ob ich heut Kündigung einreiche oder in 2 Monaten tut der Sache keinen Abbruch, meine Frist ist ja eh erst im Herbst, an die mein Arbeitgeber sich auch halten wird, so mein Gefühl, weil bei uns genau so Personalknappheit herrscht - der wird mich sowieso nicht raus lassen.

Aber .... wenn ich jetzt die Katze aus dem Sack lasse und meine Kündigung schon jetzt einreiche, was sehr verfrüht wäre und gleichzeitig frage, ob ich nicht einen Aufhebungsvertrag erhalte, weiß ich jetzt schon (bei meinem Chef) dass ich sämtliche Annehmlichkeiten sofort verliere, dann darf ich die restlichen Wochen bis zur Kündigungsfrist noch mit dem Privat PKW meine Termine erledigen, bekomme meine "Privilegien" entzogen, so macht man das bei uns. Und ich sehe auch nicht ein mich in diese Lage zu bringen, unnötig quasi dicke Luft zu haben, außerdem hab ich ja keinen Vertrag.

Zwickmühle.
 

Chichiri

Aktives Mitglied
Also die neue Firma wird ja auch wissen, dass Leute ihren bestehenden Arbeitsvertrag nur kündigen, nachdem der neue Vertrag unterzeichnet wurde.
Bitte deine neue Firma um Verständnis, dass du erst kündigen bzw. dich um einen Aufhebungsvertrag bemühen kannst, wenn du den neuen Arbeitsvertrag erhalten und unterschrieben hast. (mit der Formulierung, dass das Eintrittsdatum regulär der November ist und dass man ggf. das Eintrittsdatum vorverlegen kann.
 

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