Gustav Schöneriegel
Mitglied
Guten Abend allerseits,
so wie es aussieht, entscheidet sich bei mir in den kommenden 2 Wochen, wohin die Reise geht. Ich habe nun 2 Einstellungszusagen (schriftlich), allerdings möchten beide Arbeitgeber, muss mich noch für einen von beiden entscheiden, dass ich nicht erst zum 1.11.2020 anfangen kann (meine Kündigungsfrist geht bis dahin), sondern bereits zum 1.9.2020.
Ich habe noch keinen unterzeichneten Arbeitsvertrag und den bekomme ich auch erst dann, wenn ich das Einstiegsdatum nennen, kann, alles andere geht ja nicht.
Nun .... doch wie gehe ich vor, im Zweifel ist die reguläre Kündigungsfrist beiden Arbeitgebern (eben je nach dem für wen ich mich entscheide) zu lang. Das würden sie nur mit Zähneknirschen akzeptieren.
Nun kann ich also schlecht regulär kündigen und dann stehe ich im Zweifel da ohne irgendwas Neues, kann also nur sagen: Ich hätte gern einen Aufhebungsvertrag zum Datum XX.XX.2020. Entweder ihr gebt ihn mir oder ich bleibe hier, regulär kündige ich nicht.
Ist das gängig oder eher weniger? Denn ich bin hier etwas in der Zwickmühle, eine reguläre Kündigung bringt mir nichts, da ich dann ggf. ohne Alles da stehe.
Spreche ich natürlich einen Aufhebungsvertrag an, der ja faktisch eine Kündigungsabsicht ist, was dann nicht funktioniert, weil der Arbeitgeber es ablehnt - hiervon gehe ich wegen der Personalknappheit leider aus - ist das Klima vermiest bis auf Weiteres, selbst wenn ich nicht kündige, denn jeder weiß, ich bin eigentlich mental schon weg.
so wie es aussieht, entscheidet sich bei mir in den kommenden 2 Wochen, wohin die Reise geht. Ich habe nun 2 Einstellungszusagen (schriftlich), allerdings möchten beide Arbeitgeber, muss mich noch für einen von beiden entscheiden, dass ich nicht erst zum 1.11.2020 anfangen kann (meine Kündigungsfrist geht bis dahin), sondern bereits zum 1.9.2020.
Ich habe noch keinen unterzeichneten Arbeitsvertrag und den bekomme ich auch erst dann, wenn ich das Einstiegsdatum nennen, kann, alles andere geht ja nicht.
Nun .... doch wie gehe ich vor, im Zweifel ist die reguläre Kündigungsfrist beiden Arbeitgebern (eben je nach dem für wen ich mich entscheide) zu lang. Das würden sie nur mit Zähneknirschen akzeptieren.
Nun kann ich also schlecht regulär kündigen und dann stehe ich im Zweifel da ohne irgendwas Neues, kann also nur sagen: Ich hätte gern einen Aufhebungsvertrag zum Datum XX.XX.2020. Entweder ihr gebt ihn mir oder ich bleibe hier, regulär kündige ich nicht.
Ist das gängig oder eher weniger? Denn ich bin hier etwas in der Zwickmühle, eine reguläre Kündigung bringt mir nichts, da ich dann ggf. ohne Alles da stehe.
Spreche ich natürlich einen Aufhebungsvertrag an, der ja faktisch eine Kündigungsabsicht ist, was dann nicht funktioniert, weil der Arbeitgeber es ablehnt - hiervon gehe ich wegen der Personalknappheit leider aus - ist das Klima vermiest bis auf Weiteres, selbst wenn ich nicht kündige, denn jeder weiß, ich bin eigentlich mental schon weg.