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Tätigkeit der Fusspflege - Eintrag in die Handwerksrolle?

andolina

Mitglied
Hallo, ich bin Altenpflegerin und bin in diesem Bereich freiberuflich tätig. Um die Tätigkeit zu erweitern besuchte ich einen Lehrgang der Fusspflege, den ich mit einem Zertifikat innerhalb zwei Monaten erfolgreich abgeschlossen habe.
Nun erhalte ich von der Handwerkskammer eine Nachricht, dass sie mich in die Handwerksrolle eintragen müssen, da die Fußpflege zur Kategorie der Kosmetiker eingeordnet wird.
Ich legte sofort Widerspruch ein unter der Berufung der Handwerksordnung §1

(2) Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfaßt, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die

  1. in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können,
  2. zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder
nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind.

Kosmetik ist ein Beruf mit mindestens 2 Jahre Ausbildung.
Die Tätigkeit der Fusspflege ist ein Lehrgang, der sogar innerhalb von 3 Wochen abgeschlossen werden kann. Dies stellt meiner Meinung nach eine Mindertätigkeit dar.

Die Handwerkskammer und IHK sehen dies anders und ordnen die Fußpflegetätigkeit in die des Kosmetikerberufes ein. Meiner Meinung nach widersetzten sich diese Kammern der Handwerksordnung §1.

Ich stelle meine Meinung nun als Frage hier herein mit der Hoffnung, dass mir jemand eine klare Antwort geben kann.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, an wen ich mich noch mit meinen Anliegen wenden kann.
Ich habe mich schon an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft gewendet, habe allerdings noch keinerlei Rückmeldung erhalten.
Ich wäre so dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

Viele Grüße

andolina
 

Invvo88

Aktives Mitglied
Hi,

nach meiner Recherche bin ich da deiner Meinung - die beiden Kammern verzapfen hier Mist.

Grundsätzlich bist du Pflegerin und damit erst einmal zu keiner Zwangsmitgliedschaft verpflichtet.

Die Tätigkeit entspricht bereits deren eigenen Anforderungen nicht, da:
1. Deine Angebot nicht das vollständige Gewerbe des Kosmetikers betrifft
2. Die Fußpflege keine wesentliche Tätigkeit ist

Prinzipiell müssen IHK und HWK diese Einschätzung ja auch begründen - was stand denn dort?

LG

PS: Verbindliche Antworten wirst du hier nicht bekommen - Rechtsberatungen sind verboten.
 

andolina

Mitglied
Ja, danke , deine Antwort gibt mir Mut.

Also die Handwerkskammer schreibt:
In der Verordnung über die Berufsausbildung der Kosmetiker ist unter 2.6. Spezielle Fusspflege folgendes ausgeführt:
- krankhafte Veränderungen ermitteln und bei der Durchführung fusspflegerischer Massnahmen berücksichtigen

(krankhafte Veränderungen darf ich gar nicht ermitteln. Ich kann sie erkennen schon alleine von der Altenpflegeausbildung - ich kann einen Verdacht aussprechen, alles andere ist Sache des Arztes. Bei krankhaften Veränderungen bin ich sogar verpflichtet, den Kunden zum Arzt zu verweisen)

- Massnahmen zu Vorbeugung von Zehenfehlstellungen beherrschen und anwenden

( da schicke ich die Kunden zum Orthopäden)

- Nagelfehlstellungen unter Einsatz mechanischer Hilfsmittel beheben

( Nagelfehlstellung kann ich gar nicht beheben, da mir hierzu eine Weiterbildung fehlt, in der reinen Tätigkeit der Fusspflege habe ich rein nur mit Nägel schneiden, Hornhaut abtragen zu tun)

Dann schreibt die Handwerkskammer weiter:
Somit fällt die Fusspflege eindeutig unter das Berufsbild des Kosmetikers

Ich bin immer noch der Auffassung, dass die Tätigkeit der Fusspflege nichts mit dem Berufsbild des Kosmetikers zu tun hat.
Kosmetik ist ein Ausbildungsberuf
Tätigkeit der Fusspflege erlernbar innerhalb von ein paar Wochen.

Ich freue mich auf Beiträge und bedanke mich im Voraus. Liebe Grüße andolina
 

Invvo88

Aktives Mitglied
Hi,

nun - da hat die Handwerkskammer dich wohl missverstanden.

Grundsätzlich würde ich an deiner Stelle folgendes machen:
a) Überall in deiner Werbung klar stellen, welche Fußpflegeleistungen du anbietest
b) HWK/IHK schreiben, dass du eben keine spezielle Fußpflege anbietest

Denn dieses Nebenwort haben die Damen und Herren mal schlicht übersehen - dem würde ich vorerst so widersprechen und schauen was die nun aus dem Hut zaubern.

LG
 

andolina

Mitglied
Herzlichen Dank für den Hinweis mit der SPEZIELLEN Fußpflege. Ist mir nicht aufgefallen vor lautet Aufregung.
Das werde ich nachträglich zu meinem Widerruf mitreinpacken.
Ich bin weiterhin ganz stark auf Beiträge gespannt.
Liebe Grüße andolina
 
G

Gast

Gast
Das klingt bei Dir so ähnlich wie der Bereich Wellness-Massagen (das habe ich mal gelernt). Ich mache präventive Maßnahmen am gesunden Menschen, zu dessen Wohlbefinden. Ich darf keine Krankheiten diagnostizieren bzw. behandeln. Ich darf mich auch nicht "Masseur" nennen, sondern "Wellness-Masseur", "Wellness-Practioner" oder ähnliches. Einen geschützten Beruf darf ich nicht als Bezeichnung führen. Vielleicht den Vergleich mal bei der Kammer anführen?
 

andolina

Mitglied
Ich habe die Tätigkeit der Fußpflege als Lehrgang dargestellt und ganz klar abgegrenzt von der Kosmetik.
Das Hin und Her geht schon seit über 4 Wochen. Die Handwerkskammer kommt gleich mit Drohungen und das ist nicht in Ordnung mit der Einschüchterungstaktik.Es sind ganz klare Paragrafen, die für mich sprechen aber von der Handwerkskammer so scheint es mir ignoriert werden.Vielleicht mit der evtl. Einsicht, dass viele Betroffene in der Handwerlsrolle stehen ohne, dass sie dies müssten. Das würde bedeuten, dass so manche Eintragungen korrigiert werden müssten. Für die Eintragung kassieren sie locker mal 150,-€.
 
G

Gast

Gast
Hallo! Mich würde auch interessieren was dabei rausgekommen ist, da ich vor den gleichen Problem stehe. Eine bekannte hat mir empfohlen für die mobile Fusspflege eine Reisegewerbekarte zu beantragen, da die HWK anscheinend kein Reisegewerbe kennt. Wäre das wirklich eine Alternative?
 

TimBu76

Neues Mitglied
Hallo,

stehe jetzt vor dem gleichen Problem. Bin mit meiner mobilen Fußpflege (ohne Kosmetik) unterwegs und soll in der HWK Mitglied werden. Danke vorab für Eure Hilfe.

LG
 

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