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studium + schwangere freundin -> wie viel geld steht uns zu???

G

Gast

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Hallo,
ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll............

ich (m/24) erwarte mit meiner freundin (21) im märz 2013 unser erstes Kind.
ich habe bis 06.2012 mein fachabitur gemacht und möchte nun ab 10.2012 studieren gehen.
meine freundin hat bis 07.2012 eine einjährige ausbildung zur altenpflegehelfein gemacht.
jetzt ist sie arbeitslos und kann aufgrund der schwangerschaft nicht auf dem arbeitsmarkt vermittelt werden.
wir wohnen bei meinen eltern im zweifamilienhaus und zahlen keine miete. ich werde ca 400€ bafög erhalten und meine freundin bekommt ein halbes jahr ca 300€ arbeitslosengeld. in dem monat wo ihr arbeislosengeld wegfällt bekommen wir unser kind. also hat sie dann elterngeld und kindergeld und ich mein bafög von 400€. wie viel geld steht uns zu??? also existensminimum???
wo und wie beantrage ich wohngeld??? hab ich da anspruch drauf??? bekommt meine freundin evtl harz 4??? (also als
aufstockung) ich bekomme ca 100€ mehr bafög wenn das kind da ist, das weiß ich. ich bin am verzweifeln und kann nachts schon lange wegen der geldsorgen nicht mehr schlafen. dazu kommt auch noch das ich zur fachhochschule jeden tag ca.120km mit dem auto fahren muss!!! dieser faktor ist einer der größten bei den monatlichen ausgaben.
wir haben überlegt evtl später in eine gemeinsame wohnung zu ziehen, damit ich nicht mehr so weit fahren muss.
zusammen ziehen dürfen wir wenn das kind da ist, weil dann ja eine bedafsgemeinschaft besteht. aber wer zahlt den umzug und die miete???
das problem ist das ich von der bafögstelle mein "einkommen" beziehe und meine freundin vom arbeitsamt bzw. harz 4 in einem halben jahr. ich will keines der ämter "ausspielen"!!! wenn ich hier keinen ausweg sehe, muss ich wohl oder übel meine bildung hinten anstellen und wieder arbeiten gehen.
ich habe so viel fragen und zukunftsängste.

vielen dank im vorraus für die antworten
 
doch beim arbeistamt. aber sie sagen das das jobcenter dafür zuständing ist wollte da eh morgen mit meiner freundin hin. wollte mich nur vorher mal schlau machen, da dort ja einige hilfen gerne mal verschwiegen werden. dies meinte zumindest mein berater beim arbeitsamt
 
Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs!

Und dann: wenn du Befög bekommst und mit der Freundin zusammenziehst, seid ihr KEINE Bedarfsgemeinschaft im HartzIV, denn Du fällst aus dieser Bedarfsgemeinschaft raus.
So war das zb bei mir und meinem Exmann, als er Schülerbafög bekam und ich Hartz. Und das trotz Heirat.

Trotzdem gibts für die Freundin nur den Satz für Paare (also nicht für Alleinstehende, der ist höher). Von deinem Bafög mußt du aber nichts abgeben! Da du studierst, bekommst du weder Wohngeld noch aufstockend Hartz, solltest aber noch Kindergeld bekommen bis du 25 wirst.

Die Freundin kann zum Elterngeld Hartz beantragen, leider wird das Elterngeld dann aber wieder abgezogen. Ihren Teil der Miete sowie einen Mietanteil für das Baby würde sie aber bekommen. Im Elternhaus zahlt ihr keine Miete, dh es gäbe auch kein Wohngeld (auch keinen Mietanteil im Hartz) für sie.
Der Kinderregelsatz ist leider auch gering und das Kindergeld wird abgezogen.
Den Umzug bezahlt das Amt wahrscheinlich nicht. Er ist zwar nötig, da ein Kind erwartet wird, aber mit der Notwendigkeit des Umzugs tut sich das Amt manchmal schwer. Sollte der Notwendigkeit zugestimmt werden, dann kann neben dem Umzug auch eine Erstausstattung (aber erwartet keine Millionen!) bezahlt werden. Sogar für dich, denn um diese Erstausstattung zu bekommen, muß man kein Hartzer sein.
Stellt einen Antrag auf Erstaustattung, die Freundin einen Antrag auf Hartz und auf Übernahme der Umzugskosten und Miete.
Laßt euch nicht abwimmeln, stellt den Antrag unbedingt schriftlich. Es kann sein, daß das Amt versucht, euch davon abzubringen. Egal, Antragsformular einfordern und abgeben! Nur auf einen Bescheid kann man Widerspruch einlegen und um einen Bescheid zu bekommen, muß man einen schriftlichen Antrag gestellt haben. Man kann es gar nicht oft genug betonen 😉.
Neben der Wohnungserstaustattung könnt ihr außerdem noch eine Erstausstattung für das Baby beantragen, da es das erste ist.
Außerdem gibt es während der Schwangerschaft einen Mehrbedarf auf den Regelsatz für die Freundin.
 

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