G
Gelöscht 44560
Gast
Hallo,
wenn man den schulischen Teil der Fachhochschulreife in NRW erwirbt, und danach ein Praktikum absolviert (praktischer Teil), bekommt man in NRW vom entsprechenden Bezirksamt die Fachhochschulreife zuerkannt. So geschehen - kann man sich damit nun in GANZ DEUTSCHLAND für ein Studium bewerben, bei dem (mind.) die Fachhochschulreife erforderlich ist? Und bewirbt man sich dann mit dieser Bestatigung der FHR vom Bezirksamt oder auch mit dem Schulzeugnis?!
Mir gehts nur ums allgemeine, denn im Abgangszeugnis des Gymnasiums steht: ....berechtigt zu einem Studium im Land Nordrhein-Westfalen. Dieses Zeugnis gilt auch als schulischer Nachweis in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, etc.pp. Heißt das, ich kann NUR in NRW studieren oder AUCH in Brandenburg, Hessen etc.?! Bin total verwirrt. Es ist ja eine Art der Hochschulzugangsberechtigung. Ich habe einen Bachelor per Fernstudium machen können, aber in der Immatrikulationsbescheinigung für einen Master an einer Uni in Brandenburg steht man soll die Hochschulzugangsberechtigung vorweisen - KANN ich das dann mit einem Abschluss aus NRW???
Danke fürs Lesen!!!!
wenn man den schulischen Teil der Fachhochschulreife in NRW erwirbt, und danach ein Praktikum absolviert (praktischer Teil), bekommt man in NRW vom entsprechenden Bezirksamt die Fachhochschulreife zuerkannt. So geschehen - kann man sich damit nun in GANZ DEUTSCHLAND für ein Studium bewerben, bei dem (mind.) die Fachhochschulreife erforderlich ist? Und bewirbt man sich dann mit dieser Bestatigung der FHR vom Bezirksamt oder auch mit dem Schulzeugnis?!
Mir gehts nur ums allgemeine, denn im Abgangszeugnis des Gymnasiums steht: ....berechtigt zu einem Studium im Land Nordrhein-Westfalen. Dieses Zeugnis gilt auch als schulischer Nachweis in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, etc.pp. Heißt das, ich kann NUR in NRW studieren oder AUCH in Brandenburg, Hessen etc.?! Bin total verwirrt. Es ist ja eine Art der Hochschulzugangsberechtigung. Ich habe einen Bachelor per Fernstudium machen können, aber in der Immatrikulationsbescheinigung für einen Master an einer Uni in Brandenburg steht man soll die Hochschulzugangsberechtigung vorweisen - KANN ich das dann mit einem Abschluss aus NRW???
Danke fürs Lesen!!!!