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Stromnachzahlung epischen Ausmaßes

F

Funkyfunkey

Gast
Hi,

erstmal danke, dass Ihr euch soviel Zeit genommen und mir mit zahlreichen Antworten weiter geholfen habt.
Hab jetzt nach erneuter Rücksprache mit Verwaltung, Kundenservice, meinem Vater und paar Freunden festgestellt, dass nun mal viel Mist passiert ist aber die bittere Pille muss geschluckt werden. Ich bin dennoch der Meinung, dass die mich mit den 63 € ganz klar gelockt haben.

Auch meinerseits ist natürlich Mist passiert und ich hätte mich an einigen Stellen besser informieren müssen. Wie bereits erwähnt wurde, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Werde die Ratenzahlung annehmen und gut ist.

PS: Als Kunden werden die mich jedoch in diesem und im nächsten Leben nicht mehr wiedersehen und positives Feedback gibt's auch nicht ;).

LG
 

ESCHERHILFT

Neues Mitglied
Hallo Funkyfuney,

Ihr Verbrauch und die an Sie gerichtete Nachzahlungen erscheinen in der Tat sehr hoch.

Ein Haushalt mit lediglich einer Person verbraucht im Durchschnitt pro Jahr ca. 2.700 kWh.

Mit Ihrer Angabe von über 17.000 kWh liegen Sie weit über den Durschnitt für einen Haushalt mit 5 Personen (ca. 5.500kWh).

Da es sich bei Ihnen wie Sie schildern um die Schlussrechnung für den Stromverbrauch handelt, zählt Warmwasser nur hinein, sollten Sie einen Heizboiler nutzen. Aber selbst für diesen Fall, erscheint Ihre Stromrechnung mehr als überhöht.

Mit Ihrer Heizung (außer Sie nutzen einen separaten Heizlüfter) hat Ihre Stromrechnung somit vorerst nichts zu tun.

Ich rate Ihnen zu folgendem Vorgehen:

Zuerst sollten Sie schauen, ob Sie irgendwo in Ihrer Wohnung einen sog. Stromverbraucher haben, welcher dauerhaft über das Jahr gelaufen ist und z.B. einen Defekt aufweist und damit einen erhöhten Stromverbrauch verursacht (z.B. Kühlschrank).

Sollten alle verfügbaren Geräte in Ordnung erscheinen, rate ich Ihnen im Keller den Stromzähler aufzusuchen. Bitte vergleichen Sie die Zählernummer auf Ihrer Abrechnung mit der Nummer auf Ihrem Zähler. Stimmen beide Nummern nicht überein, wurde Ihnen der falsche Zähler zugewiesen.

Weiterhin rate ich Ihnen zur Überprüfung der Zählerstände, um einen „Ablesefehler“ ausschließen zu können. Natürlich wird der Zähler seit der Ablesezeit eine Abweichung aufweisen, jedoch sollte die bereits nicht unverhältnismäßig hoch sein.

Stimmt die Nummer überein, haben Sie weiterhin die Möglichkeit in Ihrer Wohnung alle Sicherungen zu „deaktivieren“. Dies bedeutet, dass nun kein Gerät mehr Strom verbrauchen kann (dies bitte nicht zulange machen, da der Kühlschrank auch keinen Strom mehr hat).

Notieren Sie sich vor dem deaktivieren der Sicherung den Zählerstand am Stromzähler und schauen Sie, ob trotz deaktivierter Sicherungen, der Zähler weiterläuft.

Sollte dies der Fall sein, besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Ihr Stromzähler vertauscht wurde, oder dass dieser defekt ist.

Grundsätzlich sind Sie vorab zur Zahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet, außer Sie erkennen einen offensichtlichen Rechnungsfehler oder haben wegen einer unverhältnismäßig hohen Rechnung bereits eine Zählerprüfung beantragt (sog. Befundprüfung).

In diesen Fällen steht Ihnen das Recht zum Widerspruch zu und zur Einbehaltung des geforderten Rechnungsbetrages.
Jedoch müssen Sie den vorhandenen Rechnungsfehler auch begründen und darlegen können.

Liegen keine offenkundigen Fehler vor, rate ich Ihnen unter Vorbehalt zu zahlen und die Angelegenheit prüfen zu lassen.

Dazu machen Sie bitte einen Vermerk bei Ihrer Zahlung, wie z.B. „Zahlung unter Vorbehalt“.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
[...]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Anuga

Aktives Mitglied
Wie da was gelaufen ist, kann ich nicht beurteilen. Allerdings erscheint mir der Verbrauch sehr hoch. Seit es einer Freundin mal ebenso ging mit ihrer Stromrechnung (auch sie musste letztendlich zahlen), habe ich mir angewöhnt, mir immer am Monatsende den Zählerstand zu notieren und den Verbrauch auszurechnen. Wenn dann mal ein überhöhter Verbrauch ist, kann ich sofort reagieren.
 

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