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Strafzettel trotz Parkschein

Lunidiezweite

Aktives Mitglied
Vorhin war ich mit meiner Oma beim Arzt. Wir hatten es eilig. Ich hab den Parkschein gelöst und ins Auto gelegt. Doof wie ich manchmal bin, aber falsch herum, sodass die Parkzeit abgedeckt war.
Als wir raus kommen, hatten wir natürlich einen Strafzettel.
Wie sehr ich mir in den Hintern gebissen habe, kann man sich sicher denken, aber ich bin durch meine aktuellen Lebensumstände so panne, dass mir das durch die Lappen ging.
Hab dann beim Ordnungsamt angerufen. Ich hab am Donnerstag nochmal einen Telefontermin.
Meint ihr, man hat eine Chance, dass die sich gnädig zeigen oder kann ich das eher vergessen?
Und bitte keine Kommentare zum Sachverhalt an sich. Ich weiß, wie doof das von mir war, aber ich bin aktuell sehr durch den Wind.
 
G

Gelöscht 90655

Gast
Hebe den Parkschein unbedingt auf, normalerweise müssen die ein Photo machen, frag danach, und sage, daß du den Parkschein hast und einen Zeugen, daß der gekauft und ins Auto gelegt wurde, und das du nicht zahlst, und dann warte ab was kommt.
 
S

Schlot

Gast
Das sichtbare Auslegen des Parkscheins ist Teil der Aufgabe, von daher ist die Überschrift falsch. Einen Parkschein nicht gut sichtbar auszulegen ist dasselbe wie überhaupt keinen zu haben. Einen gültigen Parkschein zu besitzen reicht nicht. Wenn du Glück hast, akzeptieren die den nachgereichten Parkschein, wenn du mit der Oma-Nummer kommst. Anderenfalls würde ich das an deiner Stelle bezahlen, bevor ein Bußgeldbescheid ergeht, denn für den fallen erstens weitere Gebühren an und zweitens bekommst du den ohne gerichtliche Hilfe nicht mehr vom Tisch. Wenn die Sache vor Gericht geht, explodieren die Kosten. Und die wirst du am Ende nur dann nicht zu tragen haben, wenn die Sache auf Kosten der Staatskasse eingestellt wird. Was aber unter Garantie nicht passieren wird.
 

miasma

Aktives Mitglied
Es wäre trotzdem sehr viel Kulanz nötig.
Da du den Parkschein einfach vom Nebenauto "geborgt" haben könntest... oder auf der Erde gefunden etc. Du kannst ja nicht beweisen... das genau dieses Exemplar falschrum bei dir lag.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Aktuell gibt es dort - beim Ordnungsamt - noch keinen Vorgang, auf den sich Sachbearbeiter beziehen können, da die Ordnungskraft - vermutlich - die Ergebnisse abends erst abliefert.
Das Personal vom Ordnungsamt wird Argumente finden, warum ein Ordnungsgeld fällig ist, weil es für sie immer derselbe Alltag ist und sie vermutlich schon alle möglichen "Ausreden" kennen.
Beispielsweise ist es kein Halterverstoß, jedoch wird die Halterhaftung letztlich greifen.

Ich würde daher auf die - hoffentlich fotografierte - Beweislage abstellen, auf der klar zu sehen ist, dass es (irgendeinen) Parkschein gibt.
Des weiteren gibt es die Zeugin, die gesehen hat, dass Du den Parkschein gelöst und ins Auto gelegt hat.
Zusammen gefasst würde ich einen Brief mit der Schilderung ( und: unter Erwähnen des sofortigen Rückrufs dort) an das Amt senden/ selbst zustellen und anbieten, den Parkschein im Original vorzulegen ( beiliegend nur gescannt) und "bitten", die Argumentation bei der Bemessung der Höhe des Ordnungsgeldes "zu berücksichtigen".
Vorgangsnummer und/oder Kennzeichen, Tat-Tag, Ort, Zeit nicht vergessen.

Du machst damit der Behörde lediglich ein Angebot, greifst nicht in deren Kompetenzen ein, lässt ihnen jeglichen Ausweg. Dies können sie dann wohlwollend berücksichtigen.

Wenn sie es nicht wollen, so fällt das Ordnungsgeld nach Schema f aus - was es wohl eh würde, wenn Du Dich auf "Rechte" beziehst, die sie routiniert zu widerlegen verstehen.

Der Unterschied zu der vorsorglichen Bitte und Deiner Erwiderung - später - wäre, dass es sich nicht um einen Widerspruch handelt - zu dem du natürlich das Recht hättest.
Denn noch ist kein Bescheid erfolgt, mithin kein Rechtsbehelf möglich.

Aber später würde es die Behörde an eine höhere Instanz abgeben können, zB ein Gericht.

Ob Du dort (Kosten erzeugend ) erfolgreich sein kannst, weiss man nicht.
 
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