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Straftat?

G

Gast

Gast
Mich beschäftigt derzeit eine Geschichte in meiner Näheren Umgebung kenn mich da aber kaum aus.

Eine Frau lernte einen Alkoholiker kennen, ließ sich mitreißen und wurde letztendlich selbst zur Alkoholikerin. Der Kerl kam schließlich glücklicherweise von seiner sucht los.
Er ist vorbestraft war bereits im Knast und war bereits einmal mit einer anderen Frau nur wegen ihrem Geld verheiratet.
Die Frau mit der er nun zusammen ist und um die es geht trinkt nun bereits seit 10 Jahren hat kein soziales Umfeld mehr da keiner mehr mit ihr zu tun haben will und blickt nicht mehr viel. Sie hat in den letzten 10 Jahren ihre Wohnung nicht mehr verlassen. Der Kerl bringt ihr den Alkohol etc...selbst nach mehreren Kuren brachte der Kerl ihr immer sofort wieder Alkohol nach hause da es nicht in seinem Interesse liegt dass sie aufhört.
Die Frau hat eine für heutige Verhältnisse eine hohe Rente da ihr Verstorbener Mann viel Geld verdient hat. Ihr neuer Freund fährt nun mit ihrem Auto und benützt ihre Kreditkarte. Immer wieder verschwindet viel Geld auf unerklärliche weise. Die Frau hat auch ihr ganzes Testament auf den Kerl überschrieben. Er bezahlt auch alle seine Rechnungen mit ihrem Geld...Miete etc....da r sagt er verdient nichtviel.
Die Frau hatauchnihr Kinder aber der Kerl,manipuliert die Frau ohne Ende. Er hetzt sie gegen ihre Kinder separiert sie von den Kindern erzählt dass die Kinder wollen dass sie stirbt und und und....sodass die Frau meint der Kerl wäre der einzige der noch zu ihr hält. Der Kerl tut alles damit die Kinder nicht mehr an die Mutter kommen.
Sie ist keine 70 aber aufgrund des Alkohols fast schon ein Pflegefall und kapiert nicht mehr viel.
Nun meine frage: ist dass eine Straftat und wenn ja wie muss man Vorgehen? Hab echt keine Ahnung von sowas.
 
Hallo Gast,

schau mal hier: Straftat?. Hier findest du was du suchst.
C

chrismas

Gast
Das wäre eine Sache für einen Anwalt und hier könnten nur die Kinder eingreifen, denke ich zumindest, denn solange die Frau von dem Mann so abhängig ist, wird sie sich von niemand anderem etwas sagen lassen.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Der Typ ist ein A*schloch, leider ist der miese Charakter aber nicht strafbar.

Die Frau hat sich freiwillig auf ihn eingelassen und wurde auch nicht gezwungen Alkoholikerin zu werden. Man könnte darüber nachdenken, ob sie Hilfe braucht, in Betreuung gehört bzw. einen Vormund benötigt. Richtige Anlaufstellen wären der Hausarzt, ein Psychologe oder die Sucht- und Familienberatungsstelle.

All das setzt aber voraus, dass sie WILL.
 

Darknessgirl

Aktives Mitglied
Naja, man kann sie beraten, aber da ist ein Anwalt eher nicht der richtige, sondern sie braucht erst mal psychologische/soziale Unterstützung, bevor sie einen Rechtsweg eingeht oder ihre Kreditkarte sperren lässt etc..

Das verprasste Geld sieht sie vermutlich ohnehin nicht wieder, wenn er nicht viel verdient.

Es stimmt schon, man kann Menschen nur aus dem Alkohol helfen, wenn sie es selbst wollen, aber dazu muss man sie erst einmal erreichen und zum Umdenken bewegen.

Ich würde als Erstes Kontakt zu den Kindern aufnehmen und ihnen die Lage näher bringen, wenn ich mich dort engagieren wollte.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Sorry Andreas900, aber das halte ich für falsch, weswegen ich auch den Rat gegeben habe, einen Rechtsanwalt zu suchen, denn für mich fällt das unter häusliche Gewalt und diese kann umfangreich sein

Polizei-Beratung - Häusliche Gewalt
Hier eine Straftat nachzuweisen halte ich für praktisch unmöglich.
Den Weg kann man aber sicherlich versuchen und im Interesse der Frau würde ich auch nichts unversucht lassen, letztlich geht es ja primär nicht um die Straftat, sondern um da Wohl der Frau. Irgendeine Art von Hilfe braucht sie.
 
G

Gast

Gast
Hallo Gast,

woher weißt du das alles, wenn die Frau das letzte Mal vor 10 Jahren das Haus verlassen hat?

Dann besuchst du sie ja wahrscheinlich. Oder bekommst du das alles erzählt?

Ich denke nicht, dass die Polizei etwas unternehmen wird, wenn die Fakten nicht überprüfbar sind.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo auch,

nach meiner Meinung entsteht der Eindruck des Mißbrauches der persönlichen Beziehung und Stellung. Und dies ist strafbar.

"Wer fremdes Vermögen durch vorsätzliche Verletzung von Treuepflichten schädigt, macht sich der Untreue schuldig. Diese Straftat wird mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Man unterscheidet dabei zwischen dem Missbrauchs- und dem Treuebruchstatbestand:

* Beim Missbrauchstatbestand hält sich der Täter nicht an eine durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder ...eine erteilte ausdrückliche Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten. Er missbraucht diese Stellung und fügt der Person, die er vertritt, einen Nachteil zu. Gegenüber Dritten handelt er allerdings wirksam.

* Ein Treuebruchstatbestand liegt vor, soweit der Täter zwar keine ausdrückliche Befugnis zur Wahrnehmung fremder Interessen hat, diese sich aber aufgrund eines Gesetzes, eines behördlichen Auftrags, oder eines Treueverhältnisses ergibt. Das ist u. a. bei pflichtwidrigen von Geldern durch Bankangestellte, oder Steuerberatern der Fall.

Um jemanden wegen Untreue strafrechtlich verfolgen zu können, muss dieser einem anderen durch seine Handlung einen Vermögensnachteil geschaffen, sich selbst aber nicht unbedingt bereichert haben.

Richtet sich die Tat gegen einen Angehörigen, den Vormund oder den Betreuer, so wird sie nur auf Antrag verfolgt. Das Gleiche gilt, wenn der Täter mit dem Verletzten in einer häuslichen Gemeinschaft lebt.
§ 266 StGB

Sie begeht, wer die rechtliche Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, mißbraucht (zum Beispiel eine ihm erteilte Vollmacht oder seine Stellung als Vormund oder Pfleger oder eine Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er wahrzunehmen hat, einen Nachteil zufügt (§266 StGB).

Sie kann durch Missbrauch einer Vertretungsbefugnis oder durch sog. Treubruch begangen werden."

Obiger Text ist mit weiteren Erläuterungen nachzulesen unter: Untreue - Rechtslexikon

Ich empfehle, einen Anwalt aufzusuchen - und wenn die Kosten für einen Anwalt gescheut werden - direkt Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Zur Vorbereitung der Strafanzeige würde ich alle mir bekannten Details genau aufschreiben und dieses Schriftstück zur Polizei mitnehmen.

Viel Erfolg!

LG, Nordrheiner
 
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bird on the wire

Aktives Mitglied
Ich sehe keine beweisbare Straftat.

Die Frau ist nicht entmündigt. Sie scheint freiwillig ihrem Lebensgefährten zu geben. Das darf sie.
Er ist nicht ihr Betreuer o.ä. Ich sehe hier kein besonderes Treueverhältnis, daß er brechen könnte. So daß es schon an dieser Tatbestandsvoraussetzung mangelt.

Außerdem werden die Frau und ihr Lebensgefährte die Angelegenheit sicher anders schildern. Soweit sie von ihm finanziell betrogen wird und ihm nicht freiwillig alles überläßt, wage ich zu bezweifeln, daß sie dies aussagen würde und sich nicht schützend vor den Lebensgefährten stellt.

Aus Sicht der Kinder würde ich rechtlich prüfen lassen, ob eine Betreuung der Mutter zumindest in finanziellen Dingen erreicht werden kann. Aber die Hürden sind dafür - zu Recht - hoch.

Außerdem würde ich alles unternehmen, um den Kontakt zur Mutter nicht abreißen zu lassen, damit ich Einblick habe und Hilfeleistung geben kann.
 
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