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WIV
Gast
Hallo,
ich habe im Juni Diebstahl begangen (ja, ich weiß, dumm, dümmer, ich :nerv.
Nun habe ich einen Brief, ich soll 50 € an Kinderhilfe gegen Krebs bis 31.10.09 zahlen (Überweisungsvordruck war dabei). Kein Problem, das mach ich natürlich.
Nun meine Frage: Woher weiß denn der Staatsanwalt, dass ich bezahlt habe (werde die Zahlung am 17.09.09 vornehmen). Da ist an der Überweisung noch so ein Überweisungsbeleg, wo drauf steht: Quittung/Beleg für den Auftraggeber. Der muss dann von der Bank ausgefüllt werden. Soll ich den zum Anwalt schicken ... so als Zahlungsbeweis? Oder wie erfährt der von meiner vorgenommenen Zahlung ???
Hm, ja ich weiß, komische und vielleicht sinnlose Frage, aber die juckt mich schon, seitdem ich die Überweisung gesehen hab^^. Ich hab halt noch nie sowas gemacht und darum frag ich doch.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
ich habe im Juni Diebstahl begangen (ja, ich weiß, dumm, dümmer, ich :nerv.
Nun habe ich einen Brief, ich soll 50 € an Kinderhilfe gegen Krebs bis 31.10.09 zahlen (Überweisungsvordruck war dabei). Kein Problem, das mach ich natürlich.
Nun meine Frage: Woher weiß denn der Staatsanwalt, dass ich bezahlt habe (werde die Zahlung am 17.09.09 vornehmen). Da ist an der Überweisung noch so ein Überweisungsbeleg, wo drauf steht: Quittung/Beleg für den Auftraggeber. Der muss dann von der Bank ausgefüllt werden. Soll ich den zum Anwalt schicken ... so als Zahlungsbeweis? Oder wie erfährt der von meiner vorgenommenen Zahlung ???
Hm, ja ich weiß, komische und vielleicht sinnlose Frage, aber die juckt mich schon, seitdem ich die Überweisung gesehen hab^^. Ich hab halt noch nie sowas gemacht und darum frag ich doch.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten