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Strafgeldzahlung

W

WIV

Gast
Hallo,
ich habe im Juni Diebstahl begangen (ja, ich weiß, dumm, dümmer, ich :nerv:).

Nun habe ich einen Brief, ich soll 50 € an Kinderhilfe gegen Krebs bis 31.10.09 zahlen (Überweisungsvordruck war dabei). Kein Problem, das mach ich natürlich.

Nun meine Frage: Woher weiß denn der Staatsanwalt, dass ich bezahlt habe (werde die Zahlung am 17.09.09 vornehmen). Da ist an der Überweisung noch so ein Überweisungsbeleg, wo drauf steht: Quittung/Beleg für den Auftraggeber. Der muss dann von der Bank ausgefüllt werden. Soll ich den zum Anwalt schicken ... so als Zahlungsbeweis? Oder wie erfährt der von meiner vorgenommenen Zahlung :confused:???

Hm, ja ich weiß, komische und vielleicht sinnlose Frage, aber die juckt mich schon, seitdem ich die Überweisung gesehen hab^^. Ich hab halt noch nie sowas gemacht und darum frag ich doch.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
.... zum einen ist die Kinder-Krebshilfe auch darüber informiert worden, dass Du bis zu einem bestimmten Termin die Zahlung vorzunehmen hast. Und davon informiert der Zahlungsempfänger dann auch den Staatsanwalt.
Und zum anderen bist Du ganz sicher in Deinem Schreiben aufgefordert worden, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Deine Zahlung nachzuweisen anhand einer Einzahlungsquittung.

Eisherz
 
W

WIV

Gast
Der Brief kam vom Staatsanwalt. Ich schreibe mal, was genau da im Brief steht:

"Sehr geehrte ...,
im Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich vorbehaltlich ihrer Zustimmung gemäß § 153 a Abs. 1 StPO vorläüfig von der Erhebung der öffentlichen Anklage agesehen und werde das Verfahren entgültig einstellen, wenn Sie folgende Auflage erfüllen:

Zahlung eines Geldbetrages in HÖhe von 50 € an Verein zur Förderung ... bis spätestens 31.10.09.

Falls Sie mit dieser Maßnahme nicht einverstanden sind, teilen Sie mir dies bitte umgehend unter Angabe der obigen Geschäftsnummer mit.

Andernfalls bitte ich um Aufnahme der Zahlungen und Übersendung der Zahlungsbelege und Erfüllung bis zum angebenen Termin.

Sofern Sie die Auflagen fristgerecht erfüllen, werde ich das Verfahren entgültig einstellen, so dass Sie wegen des Vorfalls nicht bestraft werden können. Eine weitere Nachricht erhalten Sie in diesem Fall nicht."

Dann steht da nur noch, dass öffentliche Anklage erhoben wird wenn ich das nicht tue. Aber natürlich werde ich zahlen ... ganz klar ;).

Liebe Grüße
 
W

WIV

Gast
Gut, das freut mich zu hören. Ich bin nämlich so froh, wenn das alles vorbei ist :). Dummheiten macht ja jeder mal ...

Danke für die Antworten
 
W

WIV

Gast
So, hab jetzt eine Kopie der Überweisung und den Überweisungsbeleg an den Staatsanwalt geschickt ... hoffentlich habe ich jetzt meine Ruhe :eek:.

Liebe Grüße
 
W

WIV

Gast
Noch eine Frage,

bekomme ich trotzdem noch einen Brief, wenn das Verfahren eingestellt wird? Also ich hab das Geld am 16.09.09 überwiesen und am gleichen Tag die Überweisungsquittung und eine Kopie meiner Überweisung an das Postfach des Staatsanwaltes geschickt.

Liebe Grüße :)
 

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