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Stiefvater welche rechte habe ich

C

chudobam

Gast
Guten Tag

folgende Situtation meine Frau hat ein Kind mit in Ehe gebracht .
Was nun seit ein halben Jahr 18 ist .
Gegenüber bsteht ein Unterhalts Titel der aber mit 18 abgelaufen
ist.
Bevor ich meine Frau kennengelernt habe hat er auch nicht gezahlt wegen Arbeitslosigkeit (angeblich )
Vor ca 1 Jahr at er Arbeit gefunden und hat weite runter dem Berecheneten Satz gezahlt.
Da meine Frau nicht arbeitet muss ich jetzt komplett alleine für das Kind aufkommen .
Kind momentan ohne Arbeit und Ausbildung.

Jetzt bin ich nun auf die Gutmütigkeit des Kindes angewiesen
um das Geld anzuforden oder ?
Oder hab ich die Möglichkeit durch ein Strafantrag dem ganzen ein wenig nach zuhelfen.

Ich muss noch dabei erwähnen das ich das offene Gespräch angeboten hatte , gegenüber des Vaters .

Würde mich freuen ein wenig Rat zu bekommen

Danke
 

karma

Aktives Mitglied
Zu deiner ersten Frage. Du bist in keinster Weise für sie unterhaltspflichtig, da sie volljährig ist. Sie muß für ihren Unterhaltspflicht selbst aufkommen. Kann sie es nicht wegen ungewollter Arbeitslosigkeit, Schule oder andere Gründe Krankheit( außer Faulheit) dann steht ihr Unterhalt vom Vater zu.

Deine Stieftochter muß jetzt da sie 18 Jahre ist ihren eigenen Anspruch auf Unterhalt einklagen, da sie jetzt keinerlei Einkommen hat. Sie muß nur bei der Arge als Arbeitssuchende gemeldet sein. Und auch gewillt sein ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Durch Maßnahmen, Praktikums, Weiterbildung. Denn tut sie es nicht zeigt und zeigt keinen Willen Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, dann besteht keine Unterhaltspflicht des Vaters.
Lies das

Unterhalt volljähriger Kinder


Hier die Unterhaltstabelle

Düsseldorfer Tabelle 2009

Und noch eins

Der Unterhaltstitel deiner Frau besteht noch und zwar 30 Jahre. Sie kann in dieser Zeit pfänden lassen. Deine Stieftochter muß da nur eine Vollmacht unterschreiben das sie keinen Anspruch auf den Titel ihrer Mutter erheben will. Das ist alles.


karma
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Frag eher: "welche Pflichten hast Du NICHT" !

Der ausstehende Unterhalt für das nun volljährige Kind
steht NICHT der vorher sorgeberechtigten Mutter zu.

Es sind nun pfändbare Gelder,Guthaben der Tochter.
Und dies dann sicher 30 Jahre....

Ab dem 18.Geburtstag gehen alle Außenstände in dessen Eigentum über und das Kind kann "zum Zwecke der Zwangsvollstreckung" diese Gelder im eigenen Namen versuchen,beizutreiben---oder nicht.

Die Mutter hätte schlicht VORHER tätig werden müssen/können.

Jetzt ist es "verwuppt". Für Frau Mama.


Die offenen Beträge würden auch Einfluß auf z.B. sozialhilferechtliche Ansprüche des Kindes haben.

Solange das Kind nicht "vergebliche Pfändungsversuche" beweisen kann,hätte der Staat ein Argument gegen jegliche Zahlungen.

Das Kind bekäme sicher solange kein ALG2 (oder Bafög) ,wie die Unterhaltsaußenstände bestimmte Freibeträge überschreiten.
Das ist auch okay so ! (Privat vor Staat)

Wenn das Kind die offenen Unterhaltsschulden seines Vaters verschweigt (beim Antrag auf ALG2 z.B.) ,könnte dies ein Betrugsversuch sein --Erschleichung von staatlichen Mitteln....

Die ganze Sache ist also pikant.

Und die Mutter sollte tunlichst helfen,daß das Kind alle Informationen bekommt (Arbeitsstelle des Vaters,Kontoverbindungen,ggf.Immobilienfakten..) und natürlich den alten Titel zwecks "Umschreibung wg.Volljährigkeit" ,um die offenen Beträge beitreiben zu können---sonst....könnte man Beihilfe zum Sozialbetrug seitens der Mama vermuten .

Dem hier offenbar real Unterhalt geleistet habendem Stiefvater stünde
evl.im Innenverhältnis eine RZ durch die Mutter zu....wenn das Kind dieser eine später mit Hilfe des vollstreckbaren Titels gepfändete Teilsumme zukommen ließe.

Das ist aber auch vage.

Real hat er wohl hier seiner Stieftochter jahrelang den Lebenunterhalt geschenkt, im innerfamililiären gegenseitigen Einverständnis--freiwillig.

Oder gibt es einen Vertrag dazu?

Nur bis zum 18.Geburtstag des Kindes wäre die Mutter "empfangsberechtigt" gewesen für die Unterhaltsgelder -als rechtliche Vertretung des Kindes.
Hat sie Vollstreckung je versucht?

Jetzt hätte sie nur auf EIGENE Unterhaltsaußenstände oder Vermögenswerte Anspruch !

Ein Anspruch des Stiefvaters gegen das nun volljährige Kind ist sicher nicht begründbar--- denn das Kind war nie sein "Vertragspartner".

Wenn hier die Mutter ihren LG dazu brachte,das unterhaltslose Kind mit "durchzufüttern",hätte er jederzeit dies verweigern können.

Es ist dann sein "Lebensrisiko" gewesen .

Fakt ist:

ein volljähriges Kind kann der Wohnung verwiesen werden,wenn es weder eine Ausbildung betreibt noch nachweisbar sich um das eigene Einkommen bemüht,wenn es seinen Lebensunterhalt auch nicht sichert durch Beitreibung offener Forderungen.

Einen Unterhaltsanspruch (U25?) trotz fehlender Bemühungen um Ausbildung und Arbeit wird ein volljähriges Kind sicher auch nicht so ohne weiteres vor einem Gericht gegen seine Mutter durchsetzen können.

Hier ist das Kind in einer fatalen Lage---und--- vielleicht könnte der Stiefvater ihm dies mal ganz ruhig und sachlich erläutern. :cool:

Nicht der Stiefvater ist auf die Gutmütigkeit des Kindes angewiesen---das Kind lebt derzeit gnädig mit kostenloser Logis und offenbar gratis Essen im Haushalt der NICHT UNBEDINGT noch irgendwie unterhaltsverpflichteten Mutter.

Und---der Stiefvater kann hier sowieso jegliche Darreichungen einstellen,wenn ihm danach ist.
Nur seine Ehefrau wäre von ihm zu unterstützen.

Bei aufsässigem und pampigem bildungs-u.arbeitsunwilligem
volljährigem Sprößling entkommen Eltern auch durch einen spontanen Umzug (zu zweit :cool: ) einer unerfreulichen Situation mit einem faulen Nesthocker....

Nur durch schnelle Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrages

oder nachgewiesene Bemühungen um Ausbildung/Arbeit lebt der Anspruch auf auffüllenden Ausbildungsunterhalt des Kindes wieder auf.... gegen leibliche Mutter UND leiblichen Vater.

Ich hoffe,Euch damit irgendwie geholfen zu haben. :)

Gruß!
Micky
 
Zuletzt bearbeitet:

karma

Aktives Mitglied
Da ich selbst eine betroffene Mutter bin, kenne ich diesen Vorgang genau. Der Unterhaltstitel besteht noch. Deine Frau geht mit deiner Stieftochter zu ihrem Rechtsanwalt und deine Stieftochter unterschreibt eine Vollmacht das sie auf den bestehenden Titel verzichtet und das sie ihre Rechte an die Mutter überträgt.


karma
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Und das macht die Stieftochter FREIWILLIG ?

Warum sollte sie auf ggf. mehrere tausend Euro Unterhaltsaußenstände verzichten ? Mit welchem Argument soll ihr eine solche Schenkung schmackhaft gemacht werden?

Hier liegt doch offenbar das Töchterchen eh schon im Clinch mit den Eltern--sonst müßte der Stiefpapa doch nicht
den Lebensunterhalt ALLEIN für alle drei aufbringen ?

Vor allem,wenn die Stieftochter DANN Sozialleistungen beantragen "wöllte " ,wäre eine solche "Verzichtserklärung" anfechtbar--durch die staatlichen Stellen...
denn niemand darf sich zu Lasten des Staates (Wohngeld,ALG2,Sozialhilfe,Bafög, BAB...) arm schenken.

Karma, jede Wette--Du bist im Einklang mit Deinem Kind .
Einvernehmlich kann man das alles besser klären.

Eine Volljährige,die weder eine Ausbildung sucht noch sich um Arbeit bemüht oder aktiv das eigene Vermögen beitreibt, wird kaum der Mutter ihr Kapital schenken...vermute ich mal ---

Wäre schön,wenn der Stiefpapa noch mal berichten könnte,was dann passiert ist....
 

karma

Aktives Mitglied
Nein du hast recht das macht nicht jedes Kind. Aber da meine Tochter als letztes Kind noch bei mir lebte, hatten wir ja auch eine andere Situation.


karma
 
C

chudobam

Gast
Hallo

erst mal vielen Dank für die vielen Antworten .

Die 18 Jährige Tochter lässt sich stark von
Ihren Vater beeinflussen , ich vermute aus Angst .
Ich hatte vorher das Geld ich sag mal freiwillig gezahlt .
Da ging meine Frau ja noch arbeiten,und zwischen durch hatten
wir uns noch ein Haus gekauft.
Nún ist meine Frau arbeitslos und ich stehe nun alleine das .
Übrigens das gewollte Gespräch mit dem Leiblichen Vater
wurde damit abgetan , ich sollte mein Haus verkaufen dann hätte ich ja Geld.
Kann ich denn nicht ein Strafantrag stellen um an die
Fehlenden Unterhalts Zahlungen zu kommen .
Oder einfach ein mehr Druck auszüben .
Vielleicht fängt der Leibliche Vater mal an zu denken .
Danke
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Nein.
Dir steht hier NICHTS zu!
Weder hast Du gegen den leiblichen Vater einen Anspruch,noch gegen die Stieftochter.
Eine Art "Druckausübung" könnte sogar ganz fies nach hintenlosgehen---falls Du z.B. der Stieftochter "mit einem erheblichen Übel " drohst--also: "Ich werf Dich raus WENN DU NICHT ENDLICH GELDER GIBST für die zurückliegenden Jahre Deiner Minderjährigkeit..."

Du könntest dummerweise nur im Innenverhältnis Deine Frau
zur Kasse bitten.

Denn: Du hast ja die Gelder für ihre minderjährige Tochter bereitsgestellt,die sie als Sorgeberechtigte hätte versuchen können,beizutreiben vom Vater.

Das hilft Dir aber auch nicht weiter.

Schuld am Desaster ist hier,wenn überhaupt,Deine Frau,die evl. nicht alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfte.
Das weiß ich nicht--- kann nur vermuten,daß sie nicht konsequent genug Vollstreckungsversuche machte.

Ab dem 18.Geburtstag der Tochter hat die Mutter KEIN ANRECHT mehr auf Unterhaltsaußenstände , das ist alles auf die Berechtigte,nun VOLLJÄHRIGE übergegangen.

Und --der steht es völlig frei,ob sie es dem Vater schenkt,erläßt oder selbst vollstreckt.

Falls Dir die Fakten nicht so einleuchten,könntest Du Dir das auch mal von einem Anwalt erläutern lassen,bevor Du unkluge Schritte tust.

Gegenüber Deiner Frau hast Du "eheliche Schenkungen" gemacht--Du hast ihr Kind mit durchgefüttert.

Da wärst Du nur dann berechtigt,was zurückzufordern (wohlgemerkt NUR von der Mutter!),wenn Du VOR
den Ausgaben irgendwas schriftlich/mündlich beweisbar vereinbart hättest--- also---daß Du ohne Rechtsgrund leihst oder daß eine bestimmte Summe monatlich von Dir nur gezahlt wird,wenn Du dann Anspruch an beigetriebenen Unterhaltsaußenständen erhieltest.

Jede Wette---weder Deine Frau noch am 18.Geburtstag die Stieftochter haben Dir sowas unterschrieben.


Mein Rat: ab sofort keine Zahlungen mehr von Deiner Seite an das Kind.
Wenn Du ALLES finanzierst,auch die Wohnung,mußt Du Dich o.solltest Du Dich mit Deiner Frau einigen, ob die Stieftochter dort weiter wohnt und WER dann die Kosten trägt.

Wenn die Volljährige nicht einen "eigenen WG-Anteil" in die Haushaltskasse für wohnen/Lebensmittel/Strom...zahlt/zahlen will/zahlen kann und Deine Frau mangels eigenem Einkommen gar nicht den "U-25" leisten kann (logo!) ,
müßt Ihr die Tochter nicht beherbergen.

Du hast Ihr gegenüber keine Unterhaltspflicht,da Du sie nie adoptiert hast.
Deine Frau KANN nix leisten,da selbst von Dir abhängig...also...

wenn Du nun nicht reagierst,ist das allein Deine Entscheidung.

Bedenke:
die Stieftochter könnte bei Fortdauern der "Durchfütterei" auch behaupten,es sei nun ein mündlicher Vertrag entstanden zur "freiwilligen Unterhaltsleistung" durch Dich!

Je länger sie einkommenslos bei Dir wohnt/versorgt wird,desto schwerer wird ein Rauswurf!

Auf jeden Fall würde ich sie mal ab Juli SCHRIFTLICH in Verzug setzen bezüglich eines Wohnanteil (1/3) und einer Lebenshaltungspauschale ---200-300 Eu !
Das würde ich Dir vorsorglich unbedingt raten!
Sonst sind Deine Leistungen jetzt im Zweifel "Geschenke des Stiefpapas" an sie.

Wenn aber die Mutter MITEIGENTÜMERIN des Hauses ist,kann sie kostenloses Wohnen anbieten...dann wären nur die NK als Drittel zu fordern.
Leider sagst Du nur stückchenweise was über die Fakten....

Da sie zumindest erst mal versuchen kann,ihre Unterhaltsaußenstände beizutreiben,ist ihr auch zuzumuten,sich ganz allein um ihr Leben /Wohnung/ Bedarf zu kümmern.

Jetzt hab ich aber ausführlich ALLES dazu gesagt.

Viel Glück!

Micky
 

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