Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Stiefvater welche rechte habe ich

G

Gast

Gast
Hallo ich habe da eine Auseinandersetzung mit einer meiner Stiefsöhne. Und zwar geht’s drum mein 15 jähriger hat sich von seinem eigenen Geld eine Softair Pistole gekauft. Jetzt schießt er immer wieder auf seinen 12 jährigen Bruder und in der Wohnung herum! Hatte ihn mehrmals gebeten dies sein zu lassen. Da bin ich nur auf taube Ohren gestoßen. Jetzt habe ich sie ihm weggenommen und er kommt immer wieder mit dem Argument das er sie selbst gekauft hat und ich sie ihm nicht wegnehmen darf! Wie ist es nun? Auch wenn nur eine Erzieherische Maßnahme ist?
Bitte helfen sie mir so schnell wie möglich! Danke!
 
G

Gast

Gast
Hallo ich habe da eine Auseinandersetzung mit einer meiner Stiefsöhne. Und zwar geht’s drum mein 15 jähriger hat sich von seinem eigenen Geld eine Softair Pistole gekauft. Jetzt schießt er immer wieder auf seinen 12 jährigen Bruder und in der Wohnung herum! Hatte ihn mehrmals gebeten dies sein zu lassen. Da bin ich nur auf taube Ohren gestoßen. Jetzt habe ich sie ihm weggenommen und er kommt immer wieder mit dem Argument das er sie selbst gekauft hat und ich sie ihm nicht wegnehmen darf! Wie ist es nun? Auch wenn nur eine Erzieherische Maßnahme ist?
Bitte helfen sie mir so schnell wie möglich! Danke!
Meine Frage wäre damit noch nicht beantwortet. Darf ich sie ihm wegnehmen ja oder nein!?! Ich kann mich nicht mit der Mutter absprechen wenn sie Schaffen ist.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Du bist dazu berechtigt,
sie ihm wegzunehmen,um sie SICHERZUSTELLEN,
weil er ganz klar gegen den "gebotenen häuslichen Frieden" verstößt.

Du hast ihn ja gebeten,die Ärgerei des Kleinen zu unterlassen.
Er ist mit 15 auch durchaus "strafmündig",kann also Recht und Unrecht unterscheiden.

In der Wohnung bist Du als Erwachsener gegenüber den minderjährigen Kindern Deiner Frau "weisungsberechtigt",wenn es um solche Dinge geht.

Du hast das "Hausrecht" (mit Deiner jetzt abwesenden Frau zusammen)--und sie ist ja offenbar auch einverstanden,daß Du die Jungen "beaufsichtigst".

Ich würde ihm klar sagen:
Es ist zwar DEINE Pistole ,aber hier in der Wohnung wird die NICHT benutzt.

(Bei mir war schon IMMER "pazifistischer Haushalt", selbst Spielzeugpistolen hab ich nicht geduldet , nur mein "König Arthus-Schwert" darf an der Wand hängen.) .

Falls er das irgendwie nicht einsieht,daß er eben NICHT den kleinen Bruder drangsalieren darf, laß ihn doch dieses blöde Dings bei einer "offiziellen Autoritätsperson" abholen,die ihm mal verklickert,wie es sich hinsichtlich "15 Jahre und Kinder drangsalieren und auf den Stiefpapa pfeifen" verhält.

Gibt es bei Euch "Gewalt nach unten" ?
Seid Ihr als Eltern aggro zu den Jungs?
Gegenseitigen Geschwisterstreit gibts immer mal--aber--es wird dann eingreifenswert,wenn einer den anderen demütigt,quält...
Hat mein Großer auch mal versucht--den "Vater" nachgeahmt, sein kleines Schwesterchen sehr gereizt ...bis mir der Kragen geplatzt ist und ich ihm 'ne ziemliche Rede hielt. Er hat sich dann geschämt und weinte.
Naja...wir waren alle durch den Wind- da gibt es eben krasse Folgen AUCH im Verhalten der Kinder.
Muß man halt aufpassen und ruhig bleiben und die Grenzen sagen....und die Kinder bei ihrer Ehre packen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Ich würde dem Bewegungsdrang der Jungs Raum geben--> Fußball und raus alle drei ---
oder ALLE Rumpelsachen an (also Du und die Jungs) und JEDER darf mit dem Pistolendings mal schießen--aber im Wald !

Bei 15 jährigen kippt es schon nach der oder der anderen Seite.
Statt nerviger Machtspiele sind Ideen immer die bessere Wahl.

Auch Jugendliche kann man für Toberei begeistern--in der Natur.
Man kann auf Augenhöhe mit ihnen reden.

Kannst ja sagen "Wenn Du Dich wie ein Fünfjähriger benimmst und nicht aufhörst,in der Wohnung rumzuballern,muß ich Dich wie einen Fünfjährigen behandeln und Dein Spielzeug sicher verwahren..."

Irgendwie wird er "unausgelastet" sein?

Wenn er bei EIGENTUMSRECHTEN so genau Bescheid weiß, wird er AUCH die anderen Rechte begreifen?! Sag ihm sowas!

"Enteignen" kannst Du ihn nicht.

Also...viel Glück und gute Nerven wünscht
Micky





 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben