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Steuern auf Auszahlung Unfallversicherung

sommervision

Aktives Mitglied
Ich habe eine Frage zur Auszahlung von Beträgen aus der privaten Unfallversicherung bei einem Unfall.
Es geht um folgendes: Mein Schwiegersohn verlor durch einen Unfall das rechte Augenlicht. Dies war 2004. Er erhielt eine einmalige Zahlung gemäß Unfallversicherung und erhält jetzt eine monatliche Rente.
Bei der vorjährigen Einkommenssteuererklärung wurden die Summen durch den Steuerberater nicht berücksichtigt.
Beim diesjährigen Einreichen der Unterlagen bemerkte er den "Fehler" und machte darauf aufmerksam, das 47 % der Zahlungen als Steuer an den Staat abgeführt werden müssen.
Nun meine Frage dazu. Ist dies wirklich so, dass die Auszahlungen aus der privaten Unfallversicherung besteuert werden und ist die Höhe wirklich so hoch. Da brauch ich ja keine Versicherung mehr abschließen und jahrelang einzahlen, wenn die Hälfte der Staat einsteckt.
Für Eure Informationen bedanke ich mich im voraus.
 
D

Deichgräfin

Gast
Versicherungsleistungen:
Im Normalfall gehören Leistungen aus der Unfallversicherung nicht zum steuerpflichtigen Einkommen. Soweit die Leistungen allerdings als Rente erbracht werden, ist der Ertragsanteil der Rente einkommenssteuerpflichtig.
Private Unfallversicherung: Steuerliche Behandlung

(Der Ertragsanteil ist eine kalkulatorische Größe, deren Höhe sich nach dem Rentenbeginnalter richtet.

Im folgenden Link findest du eine Tabelle, in der du den zu versteuernden Ertragsanteil einer Unfallrente ,in % ,nach jeweiligem Rentenalter ablesen kannst.


Private Rentenversicherung
 
Zuletzt bearbeitet:

sommervision

Aktives Mitglied
Nochmals vielen Dank für Deine Antwort. Wie ich entnehmen konnte und ich denke ich liege da richtig: bei einer einmaligen Auszahlung müssen keine Steuern gezahlt werden - bei einer monatlichen Rente - ja.
 

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