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Sterbegeldversicherung Erbmasse oder nicht?

weidebirke

Urgestein
Ihr Lieben,

ich möchte eine Strebegeldversicherung abschließen, damit meine Kinder mich im Falle des Falles gut unter die Erde bringen können.

Nun treibt mich eine Frage um: Sollte ich zum Zeitpunkt meines Ablebens Schulden haben und die Kinder gezwungen sein, das Erbe auszuschlagen, fällt dann das Geld der Sterbegeldversicherung in die Erbmasse und wird mit ausgeschlagen?

Hat da jemand Ahnung?
 

weidebirke

Urgestein
Ah, danke. Da steht ja schon alles Wichtige drin. Versicherungen und sowas machen mich immer ganz wirr.

Was ich aber nicht verstehe, dort steht, dass die Versicherungssumme nicht zum Erbe gehört aber erbschaftssteuerpflichtig ist?

Ich werde mich nächste Woche mal beraten lassen. Sicher muss ich ja einen Begünstigten angeben und erst einmal mit meinen Kids reden, wer von ihnen das sein soll.
 

weidebirke

Urgestein
Ich möchte nur bis 65 Beiträge zahlen (weil ich sehr wenig Rente bekommen werde) und bin ab da beitragsfrei. Ich will 8000 € versichern. Wenn ich so lange lebe (was ich vorhabe), zahle ich weniger ein als raus kommt.

Bei der Versicherung, die ich gerade im Auge habe, gibt es eine 3-monatige Wartezeit. Versichert tot umfallen würde erst ab November möglich sein. Das würde ich in Kauf nehmen.
 

momo28

Moderator
Teammitglied
Du kannst alle Kinder einsetzen oder nur eins. Kommt darauf an, wie deine Kinder dazu stehen.
Und um Erbschaftssteuer zu bezahlen müsstest du ein richtig großes Erbe verteilen.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Anscheinend unterscheiden sich bei einem derartigen Vorgehen drei Begriffe: Versicherungsnehmer, versicherte Person, Begünstigte(r).
Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner. Daher kann ich eine Sterbegeldversicherung abschließen und darauf einzahlen, falls Du stirbst.
Wähle ich meine Mutter aus, so ist sie die versicherte Person.
Nun wird noch festgehalten, wer den Auszahlungsbetrag bekommen soll. Benenne ich als Begünstigten niemanden, so geht die Summe ins Erbe. Benenne ich einen Begünstigten, so ist zwar Mutter tot, was aber mit meinem Vertrag nichts zu tun hat, da lediglich der Auszahlungszeitpunkt durch das Ereignis angestoßen wird. Der Begünstigte erhält sodann die Summe.
Schließt Mutter den Vertrag ab und bekommt unterdessen Zinsen, so hat sie einen Ertrag, der mit dem Rest-Erbe der EbschSt. unterliegt.
Andere Sichtweisen?
 

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