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Stellungnahme bei Polizei

G

Gast

Gast
Ich fange mal von vorne an:
-Mein Sohn wurde ein ganzes Jahr von einem Mitschüler gemobbt (keiner tat was dagegen)->es gab nie Zeugen
Gespräche mit Lehrerin und uns gab es viele. Aber keine Lösung für meinen Sohn.
-mein Sohn wurde auf dem Schulhof (große Pause) zusammen geschlagen (inkl. Krankenhausauffenthalt von 1 Woche->Schädelhirntrauma)
-er benannte (einmal beim Gespräch mit uns und der Direktorin) 3 Täter (wobei nur 2 erwischt wurden, durch Zeugen), räumte dann aber ein, dass es vielleicht doch nur diese 2, von Zeugen bestätigte, waren und der andere (war der "Mobber") vielleicht anwesend war
-wir benannten nur in dem einmaligen Gespräch mit seiner Schule den anderen 3.
-so wir dann Schule gewechselt, da es nur für beide Täter ein Brief gab und der dritte nicht belangt wurde, da keine Zeugen und Noah indirekt als Lügner dar gestellt wurde
-mein Sohn litt unter Schulangst u auch die Psychologin schlug Schulwechsel vor und er wünschte sich diesen auch (konnte nicht mehr Schlafen, weinte nur, verlor den Glauben an sich und die Welt etc.)
-blüht nun endlich richtig auf in der neuen Schule, redet nur manchmal noch von der "schlechten Zeit"

Nun kommt Post von Polizei das Anhörung zwecks einer Falschaussage stattfinden wird. Bestimmt wegen dem Mobber. Da die Mutter uns damals angedroht hat, da wir Anzeige gegen unbekannt gemacht haben, sie uns anzeigen möchte, wegen verleubnung. Aber nach dem Schulwechsel haben wir mit keinem darüber gesprochen. Nur damals das Elterngespräch mit der Direktorin, mir und der Klassenlehrein.
Achso Sohni ist 11 Jahre alt.

Kann da irgendwas auf uns zu kommen?
Damals hatten wir Anzeige (laut Krankenhaus u Ärzte) gegen Unbekannt gemacht. Diese drei von Sohn benannten wurden ja angehört. Ich hab später noch mal mit der Mutter des Mobbers telefoniert (wir waren damals befreundet) und mich bei ihr entschuldigt, da ihr Sohn im ersten Gespräch benannt wurde und es ja für sein Mitwirken keine Zeugen gab und sich mein Sohn vielleicht geirrt hat. Diese ist aber auch auf das Jahr mobbing nicht eingegangen ist.

Was meint Ihr, muss mein Knirps dahin?


Dankeschön fürs Antworten!!!
 

michi79

Neues Mitglied
so nun bin ich angemeldet :eek:

Also im Schreiben von der Polizei steht:
Vorladung im Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung §164 StGB.

ach manno...

Freue mich über Meinungen bzw. Erfahrungen.
 

Sisandra

Moderator
Hallo michi,

dein Sohn ist noch nicht strafmündig. Es wird ihm sicher nichts passieren.

Ruf bei der Polizei an und frage wie die Rechtslage ist. Kann sein, er muss da gar nicht aussagen (vermute ich mal) und wenn das so ist, dann braucht er da auch nicht hin. Sollte er doch zum Polizei müssen, dann bestehe darauf, dass du bei dem Gespräch mit dabei sein kannst.

Alles Gute
Sisandra
 

Sepp Tember

Aktives Mitglied
Mir war auch so, als ob man der Vorladung gar nicht Folge leisten müsste. Wenn doch, sollte in dem Polizeischreiben vermerkt sein, was passiert, wenn man der Vorladung nicht nachkommt.

Hier mal der relevante Gesetzestext (Hervorhebung durch mich):

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: § 164 StGB Falsche Verdächtigung

Ich glaube, auf den Passus "wider besseres Wissen" kommt es an. Wenn sich dein Sohn sicher ist, wer diese Schläger waren, dann gibt es für ihn keinen Grund, an seiner Aussage irgend einen Abstrich zu machen.

Und weil er - wie Sisandra schon richtig feststellte - ja strafunmündig ist, frage ich mich, warum die Polizei überhaupt ein Anhörungsverfahren einleitet. Ich gehe mal davon aus, dass es einen Grund hat - nur welchen? :confused:
 

Sisandra

Moderator
Und weil er - wie Sisandra schon richtig feststellte - ja strafunmündig ist, frage ich mich, warum die Polizei überhaupt ein Anhörungsverfahren einleitet. Ich gehe mal davon aus, dass es einen Grund hat - nur welchen? :confused:
Das machen die wohl manchmal. Mein Sohn wurde im zarten Alter von 7 Jahren auch einmal vorgeladen weil eine Nachbarin Strafanzeige gestellt hatte. (Er hatte einen über den Gartenzaun geflogenen Ball aus ihrem Grundstück geholt. Sie hat eine Sachbeschädigung draus gemacht, aber die hatte nicht alle an der Waffel, war leider so.) Mein Sohn wurde als "Zeuge" geladen. Ich habe das damals mit einem Anruf abgebogen.

Die Polizei muss halt jeder Anzeige nachgehen. Es obliegt aber den Eltern ihrer noch nicht strafmündigen Kinder, ob sie eine Vernehmung zulassen. ;)
 

michi79

Neues Mitglied
Mhh ist schwierig.
Ich weiß, dass wir Anzeige gegen unbekannt gemacht haben.
Dann kam es zu einer Anhören von meinem Sohn (mein Mann war dabei) und dort hat er drei Namen genannt. Und bei dem einen Namen hat er gesagt, dass es keine Zeugen gab und er sich nicht sicher ist, ob dieser wirklich dabei war (genauso war der Wortlaut).


Dann haben wir erfahren, dass alle drei Kinder vorgeladen wurden.


Tja und das Verfahren wurde dann eingestellt, da die Kinder alle noch strafunmündig sind.


So und über die Mutti vom Sohn´s Freund habe ich erfahren, dass uns die Mutter von dem 3. "Täter" anzeigen möchte. Wir nur lügen würden etc..


Mhh dann werd ich wohl erst mal bei der Polizei anrufen müssen.


Danke Euch trotzdem.


LG Michaela.
 
R

Real

Gast
Diese Anzeigen werden wegen öffentlichem Interesse alle eingestellt werden.
Allerdings verschlingen sie bis dahin Unsummen von Steuergeldern, da sie Beamte und Angestellte binden, die wir bezahlen.
 

Latüchte

Mitglied
Ich würde einen Sohn in dem Alter, der unter dem Mobbing immer noch gut leidet, garantiert nicht zur Polizei bringen wegen einer Aussage !! Der kommt sich dann ja vor wie ein Verbrecher!! Das würde ich meinem Kind in so einem Fall garantiert ersparen. Der verliert ja den Glauben an die Menschheit! Wenn der nicht sowieso schon angeknackst ist. Den Termin würde ich als Mutter wahrnehmen und auch dort eine Aussage machen, aber bestimmt nicht mein Kind und echt nicht bei so einer Sachlage! Evtl. würde ich in Erwägung ziehen, ob ich nicht auch eine Anzeige mache wegen falsche Anschuldigung und zwar gegen die Mutter --- und DIE ist erwachsen !!! Es reicht manchmal echt aus, wenn manche merken, daß sie sich nicht alles erlauben können und daß manche eben auch zurückschießen! Muß ja gar nichts bei deiner Gegenanzeige bei rauskommen, reicht schon, wenn die selbst mal vorgeladen wird und zwar als Beschuldigte! :D
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Real,

Diese Anzeigen werden wegen öffentlichem Interesse alle eingestellt werden.
Allerdings verschlingen sie bis dahin Unsummen von Steuergeldern, da sie Beamte und Angestellte binden, die wir bezahlen.
Du meintest sicher: Diese Anzeigen werden wegen fehlendem öffentlichen Interesse alle eingestellt werden.
Ich gebe dir ansonsten recht, was die Kosten betrifft. Ist schon lustig alles.
 

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