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Steht mir eigentlich mehr Geld zu?

Karottensaft

Mitglied
Wofür bekommst du das Geld denn? Zum Verprassen? Oder musst du dir davon lebensnotwendige Dinge selbst kaufen (Kleidung, Schuhe, Friseur, Hygieneartikel...)?
Definiere "Lebensnotwendig". Zum Friseur gehe ich nicht, ich schneide meine Haare selbst, Hygieneartikel muss ich nicht selbst bezahlen, Kleidung/Schuhe in der Regel schon. Lebensmittel kommt drauf an, wenn ich mir selbst was kaufe, also nur für mich, zahle ich das meistens auch selber.
 

beihempelsuntermsofa

Sehr aktives Mitglied
Mein fast 18jähriger Sohn würde Feudensprünge machen, wenn er im Monat 100€ Taschengeld bekommen würde.
Er verdient sich ein bisschen was dadurch, dass er seine Klamotten die er nicht mehr trägt bei Vinted verkauft (Ich zahle jeweils das porto) bzw. dort auch einfach Klamotten tauscht.
Meine beiden grösseren Töchter haben ab 14 Jahren gejobbt.
Mehr als 20€ Taschengeld im Monat war bei keinem drin.
 

Knirsch

Aktives Mitglied
Ich denke, es hat doch gar keine Konsequenz, was hier jemand schreibt. Wenn es dir reicht, macht es keinen Sinn, mehr zu verlangen. Wenn es nicht reicht, musst du sowieso mit deinen Eltern diskutieren. Ich könnte es mir gar nicht leisten, meinen Kindern so viel Geld zu geben. Und was das mit der Behinderung und dem Behindertenausweis zu tun hat, verstehe ich nicht. Dass man sich Fahrtkosten ersparen kann, stimmt schon, aber das erhöht doch das Taschengeld nicht, sondern einfach nur das, was dir übrig bleibt und hat mit den Eltern nichts zu tun. Den Betrag finde ich mehr als okay.
 

weidebirke

Urgestein
Als 19- und damit Volljährige musst Du Dich selbst um Deinen Unterhalt kümmern. Heißt, Du musst von Deinem Vater selbst die Unterhaltszahlung verlangen und er muss es auch Dir aushändigen und nicht Deiner Mutter.

Als noch zur Schule Gehende steht Dir Unterhalt zu. Von Vater und Mutter. Mutter "zahlt", indem sie Dir Kost und Logis gewährt. Nach geltender Rechtssprechung ist das legitim. Was genau Dein Vater zahlt, solltest Du ihn fragen. 100 € klingen sehr wenig. Verdienen Deine Eltern normal und bist Du das einzige Kind?
 

Knirsch

Aktives Mitglied
Als 19- und damit Volljährige musst Du Dich selbst um Deinen Unterhalt kümmern. Heißt, Du musst von Deinem Vater selbst die Unterhaltszahlung verlangen und er muss es auch Dir aushändigen und nicht Deiner Mutter.
Stimmt. Die Unterhaltszahlungen des Vaters stehen wieder auf einem anderen Blatt geschrieben, wenn die Eltern sich getrennt haben.
 

Frau Rossi

Aktives Mitglied
Ich habe gehört, dass man, wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat, Fahrtkosten sparen kann. Aber was hat man denn allgemein für Vorteile damit? Bzw. wofür macht das Sinn? Ich weiß gar nicht, ob mein Vater mir Unterhalt zahlt, denke aber schon. Zumindest kriege ich TG von ihm, also die teilen sich das quasi, weiß aber ehrlich gesagt gar nicht so genau, von wem ich wie viel kriege.
Falls es noch keiner geschrieben hat.
Bei deinen Diagnosen und eventuellen Schwerbehindertenausweis wirst du im öffentlichen Nahverkehr keine Fahrkosten sparen.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Nein, ist es nicht. Immerhin wohnst Du da und wirst verpflegt.
ein Kind, welches von den Eltern ernährt wird und von diesen ein Dach über dem Kopf geboten bekommt?
O tempora o mores.

Unsere kids haben ab dem 18. Geburtstag von uns ihr Kindergeld als "Gehalt" bekommen.
Auch haben sie solange bei uns gewohnt, wie sie wollten und sich dann mit Kindergeld + Studentenjobs selbst versorgt mit allem, was sie außer wohnen (Energie, Essen, warmes Wasser, I-Net...) sonst brauchten, also PC-Kram, Klamotten, Handy....
da waren wir dann froh, dass iwr das nicht mehr zahlen mussten.
Dass sie ihr Kindergeld bekommen, wenn sie 18 sind und noch Schüler/Student, war von uns von vorne herein so geplant gewesen. Anders wäre ich mir auch komisch vorgekommen,
weil ernsthaft:
Kids kosten Geld. Man gibt das Geld eh für sie aus. Dann können sie das auch bitte selbst.

Mehr Geld aufgrund eines Schwerbehindertenausweises bekommst Du nicht - würdest aber schneller gegen Corona geimpft....
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 77808

Gast
Bezieht sich Deine Frage auf deutsches geltendes Recht oder auf "Kuschelmuschel"?

Auf ersteres bezogen kann die Antwort nur sein, Dich auf die Düsseldorfer Tabelle zu verweisen.

Man hat in Deutschland ein Grundgesetz erfunden , dass einem bei Volljährigkeit ( also ab 18) die volle Handlungsfreiheit garantiert.
Daher ändert sich ab 18 auch die Art des Unterhalts.
Während Mutter und Vater Minderjähriger noch bestimmen durften, ob sie Betreuung oder Geld schulden und wenn ja, wie sie es handhaben, fällt dies ab 18 ersatzlos weg, soweit nicht ein Betreuer/ Vormund gerichtlich bestellt wurde. Hierdurch wäre man zwar volljährig, gilt aber nicht als voll geschäftsfähig und muss andere über sich bestimmen lassen.

Wenn es keinen Betreuer oder Vormund gibt, bestimmt man also selber.

Da man selber bestimmt, gibt es auch keinen Unterhalt in Form von Betreuung mehr.
Auf deutsch haben die Eltern je nach Einkommen und familiärer Situation Geld auf Dein Konto zu überweisen.
Du bestimmst dann, wozu Du es ausgibst, und niemand anders.
Wenn Du noch zu hause wohnst, wirst Du Deinen Eltern einen Teil für Miete, Verbrauch, Essen etc abgeben müssen, und zwar von genau dem Geld, das sie Dir vorher überwiesen haben.

Es geht nämlich schrittweise um verschiedene Sachverhalte.

Der erste Sachverhalt ist der , dass sie Dir Geld zu überweisen haben damit Du leben kannst.
Der zweite Sachverhalt ist der, dass Du den Eltern oder Mc Donalds oder wem Du willst Geld dafür gibst, dass Du essen bekommst . Oder duschen kannst. Oder ein Zimmer hast.

Das Geld, was Du zu brauchen hast, nennt sich Bedarf, abzulesen an in der Düsseldorfer Tabelle.

Nun kann es auch um "Kuschelmuschel" gehen, der dazu dient, sich mit dem Eltern zu verstehen.
Mit Recht hat das nichts zu tun, kann aber manchmal klüger sein.
Du verzichtest also auf Geld und genießt in Absprache mit dem Eltern, dass sie Dich weiter versorgen und unterstützen.
Dein Status ist nicht wirklich schlechter aber lediglich "ungeklärt".
Würdest Du es drauf anlegen, ihn zu klären, so müsstest Du Deine Mutter und Deinen Vater auffordern, Auskunft über einkommen zu erteilen, um den Unterhalt berechnen zu können. Es wäre die Vorstufe zu einem sogenannten Unterhaltstitel, einem Blatt Papier, mit dem Du einen Gerichtsvollzieher schicken kannst, um den Betrag zu pfänden. Ab Datum der Auskunft...
Dass Deine Eltern davon nicht begeistert sind, kannst Du Dir vorstellen, und genau mit der Frage, was DIR ZUSTEHT, beginnt die Begeisterung zu schwinden - verstehst Du?
Also entweder diskutieren und zufrieden sein oder Rechtsweg beschreiten.
Alles dazwischen ist nur die halbe Wahrheit.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
ist die Düsseldorfer Tabelle denn auch gültig,
wenn der @TE noch Schüler ist?
Ich dachte, die greift erst ab Ausbildung/Studium?
Da bin ich mir sicher:
Die Ausbildung muss von Dienen Eltern auch unterstützt werden, sofern es die erste ist (auch Studium).
Da greift dann tatsächlich die oben erwähnte Tabelle,
der Unterhalt geht bei knapp 600.- los,
jedoch können Deine Eltern sich aussuchen, ob sie Dir das Geld geben für Auszug,
oder ob sie Dich bei sich wohnen lassen und das dann verrechnet wird (Rest muss aber ausbezahlt werden)...
wie oben schon beschrieben, könnte man das alles nachrechnen.
 

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