Bezieht sich Deine Frage auf deutsches geltendes Recht oder auf "Kuschelmuschel"?
Auf ersteres bezogen kann die Antwort nur sein, Dich auf die Düsseldorfer Tabelle zu verweisen.
Man hat in Deutschland ein Grundgesetz erfunden , dass einem bei Volljährigkeit ( also ab 18) die volle Handlungsfreiheit garantiert.
Daher ändert sich ab 18 auch die Art des Unterhalts.
Während Mutter und Vater Minderjähriger noch bestimmen durften, ob sie Betreuung oder Geld schulden und wenn ja, wie sie es handhaben, fällt dies ab 18 ersatzlos weg, soweit nicht ein Betreuer/ Vormund gerichtlich bestellt wurde. Hierdurch wäre man zwar volljährig, gilt aber nicht als voll geschäftsfähig und muss andere über sich bestimmen lassen.
Wenn es keinen Betreuer oder Vormund gibt, bestimmt man also selber.
Da man selber bestimmt, gibt es auch keinen Unterhalt in Form von Betreuung mehr.
Auf deutsch haben die Eltern je nach Einkommen und familiärer Situation Geld auf Dein Konto zu überweisen.
Du bestimmst dann, wozu Du es ausgibst, und niemand anders.
Wenn Du noch zu hause wohnst, wirst Du Deinen Eltern einen Teil für Miete, Verbrauch, Essen etc abgeben müssen, und zwar von genau dem Geld, das sie Dir vorher überwiesen haben.
Es geht nämlich schrittweise um verschiedene Sachverhalte.
Der erste Sachverhalt ist der , dass sie Dir Geld zu überweisen haben damit Du leben kannst.
Der zweite Sachverhalt ist der, dass Du den Eltern oder Mc Donalds oder wem Du willst Geld dafür gibst, dass Du essen bekommst . Oder duschen kannst. Oder ein Zimmer hast.
Das Geld, was Du zu brauchen hast, nennt sich Bedarf, abzulesen an in der Düsseldorfer Tabelle.
Nun kann es auch um "Kuschelmuschel" gehen, der dazu dient, sich mit dem Eltern zu verstehen.
Mit Recht hat das nichts zu tun, kann aber manchmal klüger sein.
Du verzichtest also auf Geld und genießt in Absprache mit dem Eltern, dass sie Dich weiter versorgen und unterstützen.
Dein Status ist nicht wirklich schlechter aber lediglich "ungeklärt".
Würdest Du es drauf anlegen, ihn zu klären, so müsstest Du Deine Mutter und Deinen Vater auffordern, Auskunft über einkommen zu erteilen, um den Unterhalt berechnen zu können. Es wäre die Vorstufe zu einem sogenannten Unterhaltstitel, einem Blatt Papier, mit dem Du einen Gerichtsvollzieher schicken kannst, um den Betrag zu pfänden. Ab Datum der Auskunft...
Dass Deine Eltern davon nicht begeistert sind, kannst Du Dir vorstellen, und genau mit der Frage, was DIR ZUSTEHT, beginnt die Begeisterung zu schwinden - verstehst Du?
Also entweder diskutieren und zufrieden sein oder Rechtsweg beschreiten.
Alles dazwischen ist nur die halbe Wahrheit.