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Gelöscht 77808
Gast
Ich finde Deine Einstellung vorbildlich; leider nützt es nichts, dass Du quasi auf dem Sprung dorthin bist um zu helfen, da Du noch nicht weisst, wohin Du fahren müsstest.Ich sage es ganz ehrlich: Wenn er sich noch nicht einmal Blut abnehmen ließe (...) dann würde ich mich fragen, mit was für einem Menschen ich zusammen bin. Und dann daran gegebenenfalls etwas ändern.
(...)
Vielleicht bis Du aber eine Ausnahme: verpflichten wird man Dich nicht können.
@ Wolke 123123
Ihn wohl auch nicht.
Es gibt seit 1948 eine Erklärung der Menschenrechte, der weltweit viele Staaten beigetreten sind.
Artikel 29 normiert die Grundpflichten und Schranken der Menschenrechte, zu deren Einhaltung sich die Mitglieder verpflichtet haben ( Präambel Punkt 6)
Konsequent wird daher in Deutschland auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit in Art2GG umgesetzt, in das lediglich durch geltendes Recht eingegriffen werden darf.
§323c StGB sanktioniert daher unter Würdigung der Umstände eine nicht erfolgte Hilfeleistung.
Es handelt sich hier um eine Straftat.
In dem Moment, wo jemand einen Bluttest abgegeben hat, steht noch lange nicht fest, ob er bestimmt oder geeignet ist, das Leben eines Anderen durch eine Spende zu retten, denn dazu bedarf es weiterer Untersuchungen.
Der Spender kann sich daher mit Recht darauf berufen, dass er – dem Gleichbehandlungsgebot zur Folge, zusammen mit weltweit allen Menschen minus einem getestet werden muss(!), die für eine Sanktionierung genau wie er in Frage kommen.
Der eine abgezogene Mensch ist übrigens der Empfänger.
Moral, Anstand und dergleichen sind Normen, die - auch ungeschrieben – das Zusammenleben erst ermöglichen.
Würde man also bei jedem erkrankten Empfänger erneut die Menge aller o.a. Menschen der Bestrafung aussetzen ( zB 13700 Erkrankungen /365 Tage sind ca 37 kassierte Strafanzeigen täglich je Person), so kann man sich vorstellen, dass dies abseits jeglicher Moralvorstellungen liegt und nur umsetzbar ist, wenn man die Rechtsorgane und deren Personal testet und sofort im Gefängnis in Sicherheit bringt, während das insgesamt kriminalisierte Volk draussen bleiben muss.
Die Weigerung, sich testen zu lassen kann daher nicht unmoralisch sein, sondern es wäre unmoralisch, jemanden zu verurteilen, der das nicht möchte.
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