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staatsgewalt gegen Künstler

V

vertan

Gast
Wer das Fraudulend Redressal System begriffen hat. Danach kann man Googeln.
Der versteht dass eine Behörde. Künstlerfeindlichkeit als Korrekte Rechtsprüfung vorstellen darf.
ZB:, dass das Verkaufen von Bilder durch Straßenkünstler, absolut nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun hat. Und Wahnsinn diese Behauptung ist voll Korrekt.
Verkaufen ist Verkaufen
Denn Bilder können (egal an welchen Ort ) auch von Leute verkauft werden, die dann Tatsache nicht mit Kunstfreiheitsgarantie zu tun haben. weil diese Verkäufer, die Bilder nicht selber malen, nur Anbieten und Verkäufen, ist diese Masse Verkäufer, voll Korrekt den Vorschriften der Gewerbeordnung verpflichtet. Brauchen zum Verkaufen von Bilder. auch für das Verkaufen Hochwertige Kunst ein Gewerbeerlaubnis.

der Umgang mit den Begriffen Kunst und Kunstfreiheit läst darauf schließen. dass es hier keineswegs nur um das, Auch verkaufen geht, denn eine Gewerbetätigkeit ist bis hin zum Verkauf von Nähgarn und Schuhsenkel staatsrechtlich geregelt.. Eben auch das verkaufen Hochwertiger Kunst.

Hier geht es um die Verdrängung der Straßenkunst aus der Öffentlichkeit Straße, was passt besser als die angebliche korreckte Feststellung das Verkaufen von Bilder nichts mit der Kunstfreiheit zu tun hat.

Wenn dieser alberne Schluss nicht mal mehr die Amts- und Verwaltungsrichter kümmert, dann ist Tatsache nichts mehr viel übrig was vor 70 Jahren der Kunst als verfassungsmäßige Freiheit Garantiert wurde.
Denn das versprechen auf Uneinschränkbahre Kunstfreiheit, im Werk- und Wirkbereich, war unmissverständlich, und deutlich darauf ausgerichtet ist dass ein Künstler seiner Berufswahl Nie mehr durch die Öffentliche Gewalt leiden müssen soll.
gemeint ist hier das Schicksal verfemter Künstler in der Nationaldeutschen Zeit.
die Freiheitsgarantie schleißt den Werk- und Wirkbereich der Kunst mit ein und bilden eine Einheit die durch nichts und Niemand auseinanderdefiniert oder gesplittert werden darf.
1971 erleben Kunstschaffende die Situation, dass das Bundesverfassungsgericht zu der Rechtsprechung kommt, dass die Kunstfreiheitsgarantie innerhalb der Verfassungsordnung auch nicht schrankenlos gewährt ist, .wenn sie Eindeutig mit anderen Ebenfalls Geschützten Grundrechten zusammen stößt.
Aber wie eindeutig muss der Zusammenstoß sein, das recht des anderen vor der Kunsfreiheit geschutzt ist. das scheint der Öffentlichen Gewalt keine Rolle zu spielen, die Tatsache dass die Kunstfreiheit nicht schrankenlos gewährt ist, reicht offensichtlich. Zu vermuten, das es auch der Straßenkunst nicht erlaubt werden muss sich uneingeschränkt zu betätigen
Die Formel heißt jetzt. da mit dem Erlaubnisverbot andere leute Ebenfalls geschützte grundrechte geschützt werden müsse, kann es auch der Kunst nicht erlaubt sein , Sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder art und Weise zu betätigen.

Wer findet den Fehler für diese scheinbar korrekte Behauptung?.
Besucher
 
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A

aphrodite

Gast
Dieser Text ist ... äh ... sehr künstlerisch.

Ich hab den Post jetzt dreimal gelesen und versteh ihn nicht.
 
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S

sagittarius

Gast
Schwirr, schwirr kann das mal einer übersetzen oder bin nur allein so blöd? Ich habe leider überhaupt nichts verstanden.
 
V

vertan

Gast
[FONT=&quot]---------------------------------------------
ÄHM Irgendwie hab ich das Gefühl du hat nen kleinen Knacks weg....
Ma Sachlich gefragt:
Hattest du dich um eine GEnehmigung des Ordnungsamtes Bemüht vor dem ersten Versuch was zu verkaufen in öffentlichem Raum?
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>Was du nicht mit bekommen hast ist, dass eine Behörde eine Erlaubnis erteilen kann
>(Kannbestimmung) aber über den Ermessensspielraum nicht muss, dem Ermessen ist ein
>Weiter spieltaum eingeräumt wo niemand Behörde eine Behörde fragt ab wann die Erlaubnisverweigerung >Ungestzlich wird.
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Hast du dich schon mal um andere Verkaufsmöglichkeiten bemüht?
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>Mehr als du dir Vorstellen kannst
>ich bin schon 50 Jahre im Geschäft und habe mit der Kunst eine Familie Ernährt und Kinder großgezogen..
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Hast du schon mal ausgestellt (Mit Genehmigung versteht sich, das kann man mitunter auch in öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Krankenhäusern Pflegeheimen oder Banken, Hotels) Wenn du dich zeigen willst dann solltest du auch die Arbeit auf dich nehmen, Ausstellungsraum suchen, KLinken putzen, Werbung machen.
SO WIE JEDER ANDERE KÜNSTLER AUCH
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>diese Art institutionen Braucht man nicht suchen die suchen dich zur Imagepflege dann darf man dier öffentlich keit auch beweisen sind wir nicht Toll wie >fördern Künstler.
>Dann aber, ist meistens außer Spesen nichts gewesen.
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Und du dir nicht einfach einbildest: Hier gilt Kunstfreiheit und damit kann ich tun und lassen was ich will und jeder der mir ein einschränkendes Gesetz vorführt steht für Polizeistaat und/oder beschränkt meine Rechte...
Wenn es dir so schwer fällt dich um GEnehmigungen, Ausstellungen oder auch Galerien zu bemühen, dann empfehle ich dringend´, das du dir einen festen Job suchst und die Malerei als Hobby betrachtest....
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>Ahm, mal Ehrlich du Klugscheißer haste überhaupt verstanden, was einer >Erlaubnisverweigerung für Straßenkunst zu grunde liegt. Straßenkunst ist keine Andere >Kunst wie sie in einem Theater, einem Konzert auf einem Kunstmarkt oder einem >Buchladen gezeigt wird..

Besucher[/FONT]
 
S

sagittarius

Gast
So wie ich das verstanden habe, geht es darum, daß auch Künstler bzw. Straßenkünstler dem Bürokratismus unterliegen. Aber sicher bin ich mir da nicht.:confused::confused: Habe mir jetzt beide Posts einige Male durchgelesen, aber schlau werde ich daraus nicht.:confused::confused:
 
D

Deichgräfin

Gast

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