Korrigier mich, falls ich falsch liege, aber die Lehrerin, die den Unterricht abhält, wird auch ihre Note "angeregt" haben.
Heraus gekommen ist dann also etwas das sie zu verantworten hat - oder etwas falsches.
Also würde ich die Lehrerin ansprechen:
"Du wärst der Ansicht, dass die durch den Schulleiter bewilligte Freistellung Geltung hat, und dass durch die Freistellung keine Leistung festgestellt werden kann. Also keine sechsen."
Nun gibt es zwei Möglichkeiten.
Entweder ist die Freistellung des Schulleiters aktuell - dann hat sie Mist gebaut. Oder sie hat Recht.
Damit sie aber - falls sie Mist gebaut hat - einen Schritt zurück gehen kann, solltest Du ihr die Möglichkeit geben, dies zu veranlassen.
Dies ist ihr verwehrt, wenn Du gleich zum Schulleiter gehst.
Der Schulleiter wird sich - falls Du Recht hast und sie sich weigert - gegen die Lehrerin stellen, aber erst dann. Zumindest erwarte ich dies.
Die Lehrerin wird sich- falls Du Recht hast aber jemand anders sich vertippt hat, hinter Dich stellen, da sie wohl mitbekommen hast, dass Du bei den Passiven stehst, und das über längere Zeit.
Auch wird man sich fragen, wieso Du immer da gestanden hast und sie nichts dagegen unternommen hat.