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Sozialhilfe als Schüler? Bafög trotz hohem Einkommen der Eltern?

G

Gast111222332

Gast
"Ich fange ein neues Leben an" hätte besser als Titel gepasst, doch dann hätte keiner gewusst worum es eigentlich wirklich geht.
Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich mich hier etwas Fehl am Platz fühle, immerhin laufen hier Leute in meinem ALter rum die "wirkliche" weitaus schwerwiegendere Probleme haben als ich, allerdings wüsste ich nicht an wen ich mich sonst wenden könnte :)

Zu mir: bin 19, wohne noch bei meinen Eltern und mach dieses Jahr mein Abi, sind also nicht mehr viele Wochen bis zu den Prüfungen (circa 8 Wochen)...Im Grunde kann ich mich nicht beschweren (möchte man als Außenstehender meinen), ich hab immer alles bekommen, hatte nie finanz. Probleme, musste keine Neben- oder Ferienjobs machen, meine Eltern haben mir regelrecht alles in den Ar... geschoben. Allerdings kann mich das mitlerweile nicht mehr beeindrucken, trotz Führerschein, Auto, Handy, Laptop, eigenes kleines Bad, ich war meinen Eltern nie gut genug...insbesondere mein Vater sieht mich als ein kleiner Niemand, ein Nichtstuer, Versager, in seinen Augen habe ich in den 20 Jahren nichts erreicht, nichts Großes vollbracht. Meine Mutter war auch fast immer unzufrieden, ich bin zu "faul", helfe nicht im Haushalt, mach zu wenig für die Schule, in den meisten Streitereien hat sie mich ein "arrogantes, faules A*******" genannt, mein Vater hingegen vergleicht mich öfters mal mit meinem arbeitslosen Cousin, der 7 Jahre älter ist und 24/7 auf dem Sofa liegt und schläft, aus meiner SIcht das absolute Gegenteil von mir... Eigentlich ist der Großteil des Familienalltags relativ angenehm, ich hab gelernt mich "anzupassen", über all diese Sprüche hinwegzusehen, mich zu bessern, jedoch ist es schwierig immer nachgeben zu müssen.

Jedenfalls habe ich das Gefühl mich von meinem Elternhaus "loslösen" zu müssen. Ich will unabhängig sein, nicht mehr bemuttert werden zumal ich die Haltung meiner Eltern mir gegenüber nicht mehr ertragen kann, nicht wenn man in keinster Weise respektiert oder ernst genommen wird. Ich hab es satt ständg als faul, arrogant, Nichtstuer beschimpft zu werden. Ich will mich endlich von den Fesseln lösen und mich abkoppeln, mein eigenes Leben führen, alles alleine regeln, absolut unabhängig von meinen Elern sein, auch wenn ich dafür auf einiges verzichten muss. Ich will auf keinen Fall mehr von meinen Eltern finanziert werden. Lange genug war ich der "verfressene, verwöhnte, alles verschlingende und an sich reißende Staubsauger der Ihnen das Geld aus der Potte gesogen hat".

Ich hätte auch gar kein Problem damit auf 100€ Schuhe zu verzichten, mit der Bahn oder Fahrrad statt mit dem Auto zu fahren oder selbst einkaufen/waschen/putzen. Hauptsache ich entkomme diesen Streitereien und kann endlih alleine glücklich werden. Mir sind nur zwei Dinge für meine Zukunft ganz besonders wichtig: 1. ich will mein Abi halbwegs stressfrei und mit Ruhe angehen (das ist mir hier zu Hause nicht möglich), 2. ich will unbedingt studieren.

Im Falle ich "breche aus meinem Elternhaus aus" (zur Zeit ist die Luft wieder einmal ziemlich dick), könnte ich beim Sozialamt eine eigene Wohnung beantragen die dann auch vom Staat finanziert wird? Da ich kein Nebenverdienst habe und noch Schüler bin, kann ich die Kosten dafür erstmal nicht übernehmen. SObald ich mit der Schule fertig bin, sollte es kein Problem sein da ich dann Zivildienst leisten werde, das müsste gerade so für Miete/verpflegung etc. reichen.
Das "Problem" ist, dass meine ELtern relativ gutverdienend sind. THeoretisch dürfte mir doch dann keine Sozialhilfe zustehen oder?
ANgenommen das sollte alles genau so ablaufen und ich habe mein Zivi geleistet, kann ich dann Bafög beantragen fürs Studium trotz dem Einkommen meiner Eltern, wenn ich meine ihre finanzielle Unterstützung nicht bekommen zu können? Ist es möglich sich rechtlich vollständig von seinen Eltern abzukoppeln, sodass meine Situation sozial als misslich angesehen wird und ich finanz. Unterstützung für eine Wohnung bekomme in der Zeit, in der ich noch Schüler bin?



Oder mal ganz einfach das Szenario so formuliert wie iche es mir vorstelle: Ich verlasse eigenwillig mein "gutbestücktes" Elternhaus und stehe mit nichts auf der Straße. Ich mache in 8 Wochen mein Abi und will nach etwa einem Jahr Zivildienst mit dem Studium beginnen. Schätzt ihr das als reaisierbar ein? Sind die Chancen deutlich geringer einen Studienplatz zu bekommen als jemand der fast gar nichts in den Taschen hat? Mit nichts neu anfangen und dann Studieren, ist das möglich, oder schätzt ihr meine Vorstellung als nicht umsetzbar ein?





Das war ziemlich viel Geschwafel, ich hoffe ihr könnt damit was anfangen :)
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Also...ist das ein Humortest der Forennutzer? ;)

Du bist Abiturient --und ---durch eigenen PC auch online ;),

daher kann ich ehrlich gesagt mit der Ernsthaftigkeit Deiner "Frage" nichts anfangen. Vielleicht hast Du Probleme mit den Eltern und dem Zusammenleben,NICHT aber mit dem Unterhalt.

Mit welchen (gehässigen?) Kommentaren man Dir Unterhalt gibt,hat in dieser Hinsicht keinen Wert--es ist zivilrechtlich SCHNURZ.

Lediglich strafrechtlich könntest Du (beweisbare) Beleidigungen zur Anzeige bringen.

Ein kurzes Suchen hier im Forum oder das Lesen im BGB oder das googeln z.b .Stichwort "Unterhalt für Volljährige" , Selbstbehalt der Verpflichteten ggü.den Berechtigten...oder das Bemühen der Studentenberatungsseiten (Bafögrechner ?) oder Stichwort
"Anspruch auf Sozialhilfe" müßten ALLE ganz fix schlüssige Antwort bringen.

Da Deine Eltern offenbar weit über dem Selbstbehalt über Einkommen verfügen ,Dir JETZT mehr als ausreichend Unterhalt gewähren - ist während der Erstausbildung NIE mit einem Anspruch auf Bafög/Sozialhilfe zu rechnen. Das wäre absurd.

Wenn Du ausziehst ,ohne z.B. den Grund "entferntes Studieren" -steht es den Eltern sogar frei ,den Unterhalt sehr zu minimieren--da sie ja KOSTENFREIES Wohnen /Versorgen mit LM etc. anbieten im Haushalt.

Es gibt eine Rangfolge
- ab 18 Du selbst für Dich ,während Schule noch die Eltern vorrangig unterhaltsverpflichtet (hier ggf.Einzelfall wegen Einkommen weit über Tabelle?) ,ab Ende Schule --auszuhandeln (da Ferien nicht "automatisch" Unterhalt bedeuten),
ab Azubi: Anrechnung Deines Azubigeldes minus 90Eu ,Rest Eltern,

ab Studium : Deine Eltern (LOGO!) -- Du hast das Recht,Unterhalt zu erklagen (ca. 640 Eu).
Als Student könnten Dir die Eltern/das Familiengericht das Verwerten von ggf.Vermögen über bestimmten Freigrenzen zumuten--- Sparguthaben über z.B. 5000 Eu müßtest Du vorrangig für Deine Ausbildung einsetzen .

Während Zivi zahlt der Bund --
ggf.gibt es zum Gehalt die akzeptierten Wohnkosten .

Selbst bei "NICHTAUSBILDUNG" sprich selbstverschuldeter /fremdverschuldeter Pause gäbe es "Verwandtenunterhalt" vor jeglichen Sozialhilfeansprüchen---sprich : das Sozialamt müßte natürlich die Leistungsfähigkeit der Verwandten in erstem Verwandschaftsgrad prüfen und ggf.von Dir zu Unrecht beantragte Leistungen von diesen zurückfordern.

Es steht Dir frei,anrechnungsfrei als Schüler zu jobben,als Student genauso---nur für KG/ Familienkrankenversicherung sind hier die Einkommensgrenzen zu beachten.
Eine "überobligatorische" Tätigkeit während der Erstausbildung
(Schüler/Student) mindert nicht Deinen Ausbildungsunterhaltsanspruch .

***************************************

Frage : warum beweist Du nicht,daß Du NICHT faul etc.bist ?
Warum kann man Dir "Nichtbeteiligung im Haushalt" etc.vorwerfen?
(Mindestens ab dem 18.Geburtstag sind ALLE volljährigen Familienmitglieder gleich verpflichtet zur Teilung der Arbeit der "Wohngemeinschaft"...)

Die Taktik des "Sich-schweigend-Beschimpfenlassens" ist doch unproduktiv? Treffen die Vorwürfe nicht zu?

Es klingt so,als wäre es eine sehr ungemütliche Familiensituation?

Wenn man wirklich als Abiturient unterhaltsunabhängig
sich durchs Leben schlagen will,ohne jegliche Eltern- u.staatliche Hilfe,ist dies sicher durchaus möglich---preiswerte Unterkunft suchen,jede Gelegenheit für Jobs nutzen, Zivi-Dienst sorgsam wählen und---halt auf anderem Level konsumieren ---und vielleicht bissel "Geschenke" verkaufen...
Das kann man heutzutage packen.

Micky
 
G

Gast

Gast
Nicht alles quatsch was Micky geschrieben hat, jedoch auch nicht ganz richtig.

Wenn du in deinem Elternhaus nicht in der Lage bist selbstständig bzw.
ohne stress erwachsen zu werden und deine Lebenssituation insofern darüber hinaus
nicht nur deine persönliche sondern auch deine Schulische Ausbildung (falls man das trennen
möchte) so stark beeinflusst das eine freie Persönlichkeitsentwicklung nicht möglich ist
hast du grundsätzlich das Recht auszuziehen auch wenn deine Eltern in unmittelbarer
nähe deiner Schule oder deines Ausbildungsortes liegen.
Ständige Vorwürfe und beschimpfungen sind ständige verletzungen und auch ein Grund.
Es gibt nämlich nicht nur physische sondern auch psychische Verletzungen die einen daran hindern sich frei zu entwickeln. Du kannst deine Eltern anzeigen, aber du bist nicht dazu gezwungen, wenn dein Wunsch im Grunde genommen "nur" ein selbstbestimmtes freies Leben ist. Vielmehr ist es wünschenswert das du deinen Weg gehen kannst.
Ebenso ist es wünschenswert das du dich mit deinen Eltern gut verstehst. Manchmal ist das schwierig. Deshalb gibt es da bestimmte Regelungen die es dir erleichtern unabhängiger von deinen Eltern zu handeln und Ihnen auf diesem Wege zeigen was sie für Pflichten haben und das du es auch ohne sie kannst. Ja, das es für dich sogar wichtig ist gewisse Dinge alleine zu Regeln. Manchmal hilft das sogar wieder einen Weg zu einander zu finden der auf mehr Respekt aufbaut da er der Eltern Kind Beziehung einen anderen/erweiterten Rahmen gibt welcher dem Kind eine freiere von den Eltern losgelöste Rolle gibt.
Nicht immer einfach, aber meist möglich.

Als erstes brauchst du eine Bescheinigung. Diese bekommst du bei Jugendberatungsstellen nach persönlichen Gesprächen in denen über deine Situation gesprochen wird. Wenn du glaubhaft machen kannst das es für deine Psyche Schädlich ist das du nicht mit deinen Eltern zusammenleben kannst bekommst eine solche.

Im Falle einer BaföG geförderten Ausbildung oder eines Studiums sind deine Eltern dann trotzdem Unterhaltspflichtig.
Als erstes musst du einen Antrag beim BaföG AMt stellen. Deine Eltern werden dann aufgefordert die nötigen Unterlagen einzureichen die für die Ermittlung ihres Einkommens notwendig sind. Falls aufgrund der Höhe des Einkommens unterm Strich eine Null raus kommen sollte sind deine Eltern verpflichtet den Ausgleich zu zahlen. Wenn diese sich weigern dir diesen Betrag zu geben kannst du beim BaföG Amt einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Dann würdest du das Geld vom BaföG Amt direkt bekommen und diese würden sich dann mit deinen Eltern auseinandersetzen. Es ist darüber hinaus möglicherweise auch möglich einen Unterhaltsanspruch gesondert zu überprüfen. Hierzu dient als orientierung die Düsseldorfer Tabelle, welche je nach Einkommen möglicherweise auch unter oder überhaöb der Berechnung vom BaföG AMt liegen kann. In jedem Fall sind deine Eltern dir gegenüber Unterhaltsverpflichtet, auch wenn du aus psychischen Gründen nicht mehr zu Hause wohnen kannst oder willst. Die Frage ist nur in welcher Höhe.

Ausserdem bist du bis zum 26. Lebensjahr auch Kindergeldberechtigt. Grundsätzlich sind deine Eltern und nicht du Kindergeldberechtigt. Auch dann wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, doch gibt es auch hier die Möglichkeit einen ANtrag zu stellen welcher dir und nicht deinen Eltern das Geld zukommen ließe. Dieser Antrag nennt sich dann Abzweigungsantrag und wird bei der Kindergeldkasse beantragt. Jedoch müssen deine Eltern hier einverstanden sein das dieses Geld an dich geht.

Falls du nach dem Zivildienst nicht direkt einen Studienplatz finden solltest und auch so schnell keinen Job findest wird ein Antrag mit dem entsprechendem Formular welches du dir zuvor von der Jundendberatungsstelle besorgt hast elternunabhängig behandelt.


Ist nun schon ein paar Jahre her, doch falls jemand in einer ähnlichen Situation sein sollte scheint es am Sinnvollsten einfach mal zu einer Jungendberatungsstelle zu gehen. Nicht gleich entmutigen lassen und besser zweimal nachfragen und falls kein Rat zur Seite steht zur nächsten Stelle gehen, den manchmal hat man einfach einen Menschen vor sich der vielleicht nicht so viel Ahnung hat und dies selbst nicht weis.

Alles Gute!




Also...ist das ein Humortest der Forennutzer? ;)

Du bist Abiturient --und ---durch eigenen PC auch online ;),

daher kann ich ehrlich gesagt mit der Ernsthaftigkeit Deiner "Frage" nichts anfangen. Vielleicht hast Du Probleme mit den Eltern und dem Zusammenleben,NICHT aber mit dem Unterhalt.

Mit welchen (gehässigen?) Kommentaren man Dir Unterhalt gibt,hat in dieser Hinsicht keinen Wert--es ist zivilrechtlich SCHNURZ.

Lediglich strafrechtlich könntest Du (beweisbare) Beleidigungen zur Anzeige bringen.

Ein kurzes Suchen hier im Forum oder das Lesen im BGB oder das googeln z.b .Stichwort "Unterhalt für Volljährige" , Selbstbehalt der Verpflichteten ggü.den Berechtigten...oder das Bemühen der Studentenberatungsseiten (Bafögrechner ?) oder Stichwort
"Anspruch auf Sozialhilfe" müßten ALLE ganz fix schlüssige Antwort bringen.

Da Deine Eltern offenbar weit über dem Selbstbehalt über Einkommen verfügen ,Dir JETZT mehr als ausreichend Unterhalt gewähren - ist während der Erstausbildung NIE mit einem Anspruch auf Bafög/Sozialhilfe zu rechnen. Das wäre absurd.

Wenn Du ausziehst ,ohne z.B. den Grund "entferntes Studieren" -steht es den Eltern sogar frei ,den Unterhalt sehr zu minimieren--da sie ja KOSTENFREIES Wohnen /Versorgen mit LM etc. anbieten im Haushalt.

Es gibt eine Rangfolge
- ab 18 Du selbst für Dich ,während Schule noch die Eltern vorrangig unterhaltsverpflichtet (hier ggf.Einzelfall wegen Einkommen weit über Tabelle?) ,ab Ende Schule --auszuhandeln (da Ferien nicht "automatisch" Unterhalt bedeuten),
ab Azubi: Anrechnung Deines Azubigeldes minus 90Eu ,Rest Eltern,

ab Studium : Deine Eltern (LOGO!) -- Du hast das Recht,Unterhalt zu erklagen (ca. 640 Eu).
Als Student könnten Dir die Eltern/das Familiengericht das Verwerten von ggf.Vermögen über bestimmten Freigrenzen zumuten--- Sparguthaben über z.B. 5000 Eu müßtest Du vorrangig für Deine Ausbildung einsetzen .

Während Zivi zahlt der Bund --
ggf.gibt es zum Gehalt die akzeptierten Wohnkosten .

Selbst bei "NICHTAUSBILDUNG" sprich selbstverschuldeter /fremdverschuldeter Pause gäbe es "Verwandtenunterhalt" vor jeglichen Sozialhilfeansprüchen---sprich : das Sozialamt müßte natürlich die Leistungsfähigkeit der Verwandten in erstem Verwandschaftsgrad prüfen und ggf.von Dir zu Unrecht beantragte Leistungen von diesen zurückfordern.

Es steht Dir frei,anrechnungsfrei als Schüler zu jobben,als Student genauso---nur für KG/ Familienkrankenversicherung sind hier die Einkommensgrenzen zu beachten.
Eine "überobligatorische" Tätigkeit während der Erstausbildung
(Schüler/Student) mindert nicht Deinen Ausbildungsunterhaltsanspruch .

***************************************

Frage : warum beweist Du nicht,daß Du NICHT faul etc.bist ?
Warum kann man Dir "Nichtbeteiligung im Haushalt" etc.vorwerfen?
(Mindestens ab dem 18.Geburtstag sind ALLE volljährigen Familienmitglieder gleich verpflichtet zur Teilung der Arbeit der "Wohngemeinschaft"...)

Die Taktik des "Sich-schweigend-Beschimpfenlassens" ist doch unproduktiv? Treffen die Vorwürfe nicht zu?

Es klingt so,als wäre es eine sehr ungemütliche Familiensituation?

Wenn man wirklich als Abiturient unterhaltsunabhängig
sich durchs Leben schlagen will,ohne jegliche Eltern- u.staatliche Hilfe,ist dies sicher durchaus möglich---preiswerte Unterkunft suchen,jede Gelegenheit für Jobs nutzen, Zivi-Dienst sorgsam wählen und---halt auf anderem Level konsumieren ---und vielleicht bissel "Geschenke" verkaufen...
Das kann man heutzutage packen.

Micky
 

JanoschM

Neues Mitglied
Hi

Mit Bafög kenne ich mich nicht aus, beantragen kann das gewiss jeder aber ob es immer angenommen werden muss? Zumindest ist das eh auf ich meine 9 Semester begrenzt.

Aber eine Freundin meinte, sie könne erst Harz IV Leistungen beantragen, wenn sie 25 ist, solange seien die Eltern unterhaltspflichtig sowie diese erwarten könnten, dass sie jede Arbeit Bundesweit annehmen müsse und nur sonst zahlen müssen.

Informier doch doch bei diversen Ämtern für Stütze oder Bildung oder direkt an der Uni oder Schule.
 

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