G
Gast2323
Gast
Hallo,
ich weiss nicht was ich tun soll.
Ich war im Jahr 2011 Opfer eines Gewaltverbrechen, seitdem arbeite ich nicht mehr und bin aus gesundheitlichen Gründen (Depressionen, PTBS, Pannik-u. Angstattacken) unbefristet verrentet worden.
Im Jahre 2012 stellte ich den OEG-Antrag, welcher zwar bewilligt wurde, aber nur mit GDS 20%. Ich klagte vor dem Sozialgericht und sollte zu einem Gutachter, welcher durch das Sozialgericht zugeteilt wurde. Ich musste innerhalb 4 Wochen 2 x dorthin jeweils 2 Std. Der besagte Gutachter war ein Prof.Dr. XXXXX der sehr komisch zu mir war, alle positiven Dinge die für mich sprachen im Gespräch wurden entweder weggelassen oder so formuliert, sodass es zu meinem Nachteil ausgelegt wurde.
Das Gutachten entspricht in vielen Dingen nicht der Wahrheit. Ich hatte auch einen angekündigten Betreuer dabei, aber der Gutachter sagte "er mache das schon immer so und möchte lieber unter vier Augen das Gespräch führen", jetzt weiss ich auch warum!!! Das Ergebnis des Gutachten war Inhaltlich im Prinzip genau das selbe Zitat wie das vom Versorgungsamt im Widerspruchsbescheid, als hätte man sich abgesprochen.
Mein Anwalt sagt, dass Gutachten ist sauber begründet und schlüssig. Natürlich ist es das, der weiss wie er etwas schreiben muss um sein Gutachten durchzusetzen, aber es entspricht nicht der Wahrheit.
Meine Frage ist:
1. Soll ich ein zweites Gutachten erstellen lassen? Die Kostenübernahme ist geregelt.
2. Bringt es mir was?
3. Kann jemand von Ihnen bitte mir einen guten Gutachter (Psychiater) empfehlen?
Mein problem ist noch, keiner meiner Ärzte kennt einen Gutachter der Objektiv ist und das machen möchte.
Ich muss zugeben, ich habe große Angst zu einem weiteren Gutachter gehen zu müssen. Auch habe ich Angst, dass dann diese Gutachtentermine nicht mehr aufhören bis eine Entscheidung getroffen wird.
Leider habe ich das Gefühl, dass die Gutachter die Richter beim Sozialgericht sind und die Richter keine Lust haben Akten durchzulesen. Ich sage das, weil mein Anwalt meinte, der Richter folgt immer dem Gutachter, deswegen sei die einzige Chance ein Zweitgutachten.
Ich hoffe man kann mir hier helfen.
Vielen Dank an alle.
Viele Grüße
Gast2323
ich weiss nicht was ich tun soll.
Ich war im Jahr 2011 Opfer eines Gewaltverbrechen, seitdem arbeite ich nicht mehr und bin aus gesundheitlichen Gründen (Depressionen, PTBS, Pannik-u. Angstattacken) unbefristet verrentet worden.
Im Jahre 2012 stellte ich den OEG-Antrag, welcher zwar bewilligt wurde, aber nur mit GDS 20%. Ich klagte vor dem Sozialgericht und sollte zu einem Gutachter, welcher durch das Sozialgericht zugeteilt wurde. Ich musste innerhalb 4 Wochen 2 x dorthin jeweils 2 Std. Der besagte Gutachter war ein Prof.Dr. XXXXX der sehr komisch zu mir war, alle positiven Dinge die für mich sprachen im Gespräch wurden entweder weggelassen oder so formuliert, sodass es zu meinem Nachteil ausgelegt wurde.
Das Gutachten entspricht in vielen Dingen nicht der Wahrheit. Ich hatte auch einen angekündigten Betreuer dabei, aber der Gutachter sagte "er mache das schon immer so und möchte lieber unter vier Augen das Gespräch führen", jetzt weiss ich auch warum!!! Das Ergebnis des Gutachten war Inhaltlich im Prinzip genau das selbe Zitat wie das vom Versorgungsamt im Widerspruchsbescheid, als hätte man sich abgesprochen.
Mein Anwalt sagt, dass Gutachten ist sauber begründet und schlüssig. Natürlich ist es das, der weiss wie er etwas schreiben muss um sein Gutachten durchzusetzen, aber es entspricht nicht der Wahrheit.
Meine Frage ist:
1. Soll ich ein zweites Gutachten erstellen lassen? Die Kostenübernahme ist geregelt.
2. Bringt es mir was?
3. Kann jemand von Ihnen bitte mir einen guten Gutachter (Psychiater) empfehlen?
Mein problem ist noch, keiner meiner Ärzte kennt einen Gutachter der Objektiv ist und das machen möchte.
Ich muss zugeben, ich habe große Angst zu einem weiteren Gutachter gehen zu müssen. Auch habe ich Angst, dass dann diese Gutachtentermine nicht mehr aufhören bis eine Entscheidung getroffen wird.
Leider habe ich das Gefühl, dass die Gutachter die Richter beim Sozialgericht sind und die Richter keine Lust haben Akten durchzulesen. Ich sage das, weil mein Anwalt meinte, der Richter folgt immer dem Gutachter, deswegen sei die einzige Chance ein Zweitgutachten.
Ich hoffe man kann mir hier helfen.
Vielen Dank an alle.
Viele Grüße
Gast2323