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Sozialgericht-Gutachterergebniss gibt Versorgungsamt recht, Zweitgutachten trotzdem?

G

Gast2323

Gast
Hallo,

ich weiss nicht was ich tun soll.

Ich war im Jahr 2011 Opfer eines Gewaltverbrechen, seitdem arbeite ich nicht mehr und bin aus gesundheitlichen Gründen (Depressionen, PTBS, Pannik-u. Angstattacken) unbefristet verrentet worden.

Im Jahre 2012 stellte ich den OEG-Antrag, welcher zwar bewilligt wurde, aber nur mit GDS 20%. Ich klagte vor dem Sozialgericht und sollte zu einem Gutachter, welcher durch das Sozialgericht zugeteilt wurde. Ich musste innerhalb 4 Wochen 2 x dorthin jeweils 2 Std. Der besagte Gutachter war ein Prof.Dr. XXXXX der sehr komisch zu mir war, alle positiven Dinge die für mich sprachen im Gespräch wurden entweder weggelassen oder so formuliert, sodass es zu meinem Nachteil ausgelegt wurde.
Das Gutachten entspricht in vielen Dingen nicht der Wahrheit. Ich hatte auch einen angekündigten Betreuer dabei, aber der Gutachter sagte "er mache das schon immer so und möchte lieber unter vier Augen das Gespräch führen", jetzt weiss ich auch warum!!! Das Ergebnis des Gutachten war Inhaltlich im Prinzip genau das selbe Zitat wie das vom Versorgungsamt im Widerspruchsbescheid, als hätte man sich abgesprochen.


Mein Anwalt sagt, dass Gutachten ist sauber begründet und schlüssig. Natürlich ist es das, der weiss wie er etwas schreiben muss um sein Gutachten durchzusetzen, aber es entspricht nicht der Wahrheit.


Meine Frage ist:

1. Soll ich ein zweites Gutachten erstellen lassen? Die Kostenübernahme ist geregelt.

2. Bringt es mir was?

3. Kann jemand von Ihnen bitte mir einen guten Gutachter (Psychiater) empfehlen?

Mein problem ist noch, keiner meiner Ärzte kennt einen Gutachter der Objektiv ist und das machen möchte.

Ich muss zugeben, ich habe große Angst zu einem weiteren Gutachter gehen zu müssen. Auch habe ich Angst, dass dann diese Gutachtentermine nicht mehr aufhören bis eine Entscheidung getroffen wird.

Leider habe ich das Gefühl, dass die Gutachter die Richter beim Sozialgericht sind und die Richter keine Lust haben Akten durchzulesen. Ich sage das, weil mein Anwalt meinte, der Richter folgt immer dem Gutachter, deswegen sei die einzige Chance ein Zweitgutachten.

Ich hoffe man kann mir hier helfen.

Vielen Dank an alle.

Viele Grüße

Gast2323
 
G

Gast

Gast
Mein Anwalt sagt, dass Gutachten ist sauber begründet und schlüssig. Natürlich ist es das, der weiss wie er etwas schreiben muss um sein Gutachten durchzusetzen, aber es entspricht nicht der Wahrheit.


Meine Frage ist:

1. Soll ich ein zweites Gutachten erstellen lassen? Die Kostenübernahme ist geregelt.

2. Bringt es mir was?

3. Kann jemand von Ihnen bitte mir einen guten Gutachter (Psychiater) empfehlen?

Mein problem ist noch, keiner meiner Ärzte kennt einen Gutachter der Objektiv ist und das machen möchte.

Ich muss zugeben, ich habe große Angst zu einem weiteren Gutachter gehen zu müssen. Auch habe ich Angst, dass dann diese Gutachtentermine nicht mehr aufhören bis eine Entscheidung getroffen wird.

Leider habe ich das Gefühl, dass die Gutachter die Richter beim Sozialgericht sind und die Richter keine Lust haben Akten durchzulesen. Ich sage das, weil mein Anwalt meinte, der Richter folgt immer dem Gutachter, deswegen sei die einzige Chance ein Zweitgutachten.

Gast2323
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Hallo,

zu 1):
Du solltest keine Angst vor Gutachten haben, in Zukunft wirst du noch einige Gutachten machen müssen!
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, ggf. Prozesskostenbeihilfe, dein Anwalt muss sich nur sauber mit dem OEG und insbesondere mit der Versorgungsmedizinverordnung (Prozenttabelle für Schäden) befassen. Ich empfehle dir grundsätzlich Widerspruch einzulegen. Vom Versorgungsamt bzw. Landesamt werden im Normalfall Gutachter beauftragt, die arbeiten alle mit dem jeweiligen Amt zusammen (meine Erfahrung nach nunmehr 17 Gutachten seit 1998 bis heute, ich Klage noch immer!).

Grundsätzlich sind die Bescheide der Ämter zu prüfen, auch nach Antragsstellung (!), du musst immer einen Bescheid zurückbekommen, eine "Benachrichtigung" (!) etc. ist unzulässig.

Hast du in deiner Angelegenheit Antrag auf "Berufsschadensausgleich" gestellt, wenn nein, den Antrag solltest du sofort stellen, Berufsschadensausgleich gilt rechnerrisch "ab Tag der Antragsstellung" bis zum Schluss deines Lebens und ist äußerst wichtig!!!!!

Insoweit du angegeben hast, du wurdest "unbefristet verrentet", GdS/MdE 20% = 0 EUR, welche Rente?!
Der Berufsschadensausgleich wird dir Geld bringen, das geht nach Eingruppierung in Lohngruppen, das fängt bei ca. 1.400 EUR an. Die Rente für die MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) bei 30% = 129 EUR. Bis 100% sind die gestaffelt, das findest du im BVG § 31. Die Renten BVG i. V. mit dem OEG werden aus dem KOV (Kriegsopferversorgung) geleistet und sind selbst gegenüber Hartz IV anrechnungsfrei!!!!
Wenn du Hartz IV oder Lohn bekommst, wird das vom Berufsschadensausgleich abgezogen, die Differenz bekommst du dann vom Versorgungsamt ausgezahlt. Glaube mir eines, wenn du das durchgesetzt hast, hast du auch für den Rest deines Lebens ausgesorgt!!!!!

zu 2):
Also könntest du Berufsschadensausgleich und eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Solltest du eine Rente von der RVA bekommen, wird die Rente nur auf dem Berufsschadensausgleich angerechnet. Im Umkehrschluss müsstest du nun erkennen, gehe gegen die Gutachten an, jeder 10%-Schritt bringt dir Geld. Eine "Ausgleichsrente" hingegen ist nicht anrechnungsfrei.

Lese mal das BVG und OEG!!!!

Zu 3):
Gutachten kannst du insbesondere in Medizinischen Hochschulen veranlassen, die Gutachten sind neutral, auf Wunsch sollten auch die Versorgungsämter darauf eingehen.

Ansonsten:
1. Gutachten, dann
2. Gegengutachten, dann
3. Vergleichsgutachten.

Hier muss allerdings dein Anwalt die korrekten Vergleiche in der Versorgungsmedizinverordnung durchführen und abwegen, ob auch alle und auch die tatsächen Schäden korrekt anerkannt worden sind. Hierzu geheören übrigens auch Schäden aus deiner Vergangenheit, die nichts mit dem Geschehen nach dem OEG zu tun haben.

Insoweit habe ich deine Fragen wohl beantwortet.

Ich wünsch dir weiterhin viel Erfolg.
Grüße
 

Dess

Aktives Mitglied
Lieber Gast 2323,

uff, das ist wirklich frustrierend was Du erlebst ! Auf jeden Fall musst Du auf ein neues Gutachten bestehen, denn so wie es klingt, hast Du keine Chance, wenn Du Dich nicht dazu überwindest. Kommt mir vor, wie wenn es darum geht, Dir nicht genügend finanzielle Unterstützung geben zu müssen. Doch was Du vor noch nicht langer Zeit erleben musstest, ist ein massives Trauma. Und wer das GEGEN DICH interpretiert, hat keine Ahnung von was Du durchmachtest, bzw. will es nicht sehen.

Nun frage ich mich und Dich, ob Du denn nicht Deine Psychotherapeutin/Deinen Psychotherapeuten oder Deine Psychiaterin/Deinen Psychiater bitten kannst, für Dich ein Gutachten zu machen. Ich nehme an, dass Du Dir
entsprechende Hilfe geholt hast , obwohl Du das in Deinem Mail nicht explizit erwähnst. Kann mir einfach nicht
vorstellen, dass Dir so was nicht nahe gelegt wurde. Allein kann das niemand "bewältigen". Deshalb schlage ich vor, dass Du diese Person um ein Gutachten bittest. Das kannst Du dann Deinem Anwalt und vor allem der Sozialhilfe vorweisen. Du könntest auch darauf bestehen, dass diese Person beim nächsten Gutachten-Gespräch dabei ist! Ich glaube nicht, dass ein Gutachter das verbieten kann, denn wenn er sagt ( wie Dein letzter) er sei sich gewöhnt das unter 4 Augen zu machen, kannst Du sehr gut erwidern, dass es für Dich absolut notwendig sei, in Begleitung zu erscheinen. Notfalls würdest Du einen entsprechenden Antrag stellen. Denn wäre es eine Bedingung, hätte der Gutachter geradeaus gesagt, "Nein, es ist nicht gestattet, dass Sie jemanden mitbringen."
(weil er das jedoch nicht sagte, gehe ich davon aus, dass es erlaubt ist. Finde das auch legitim und gerecht).


Bei der Suche nach einem neuen Gutachter kann ich Dir leider auch nicht behilflich sein. Staune etwas, dass Dein Anwalt diesbezüglich keine Hilfe ist. Eine Möglichkeit die Du auch noch hättest, wäre Dich ans "Frauenhaus"weiss nicht wie das in Deutschland heisst, doch ich meine Orte, bei denen Frauen, denen Gewalt angetan wurde Unterstützung finden. Hier in der Schweiz verfügen diese Frauenorganisationen AUCH über Anwältinnen, die dann ihre Sache besser vertreten können. Männer sind oftmals in dieser Hinsicht nicht so verständnisvoll wie gerade Frauen, die bei solchen Institutionen arbeiten, sind. Denn diese haben Erfahrungen mit Frauen, denen Gewalt angetan wurde. Sie wissen auch wie wichtig es ist, dass gerade diese Opfer nicht retraumatisiert werden, in dem Ihre eigenen Erfahrungen nicht gehört und ernst genommen werden. Denn genau das ist Dir beim Gutachter
passiert. Bei Deinem Anwalt fehlt mir ein wenig das "Entsetzen" darüber. Er scheint mir die Sache recht pragmatisch anzugehen….

Du liesst, es gibt viele Fragen…aber das sind mal die Ideen die mir mal spontan kamen…liebe Grüsse Desdemonaschall
 

Jugejolou

Mitglied
Hallo Gast,
ich würde kein Gutachten von dir aus machen. Geh lieber ein Weg weiter zum Landessozialgericht.
Ich habe zwar GDS von 50 aber gehe weiter zum LSG. Dort wird ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben.
Dann hat man die Gelegenheit ein eigenen zu Bestimmen, wenn man mit dem Gutachter nicht einverstanden ist. Manchmal machen sie es von sich aus.
VG
 
G

Gast2323

Gast
@Gast

Vielen Dank für Deine Antwort, ich Antworte kurz auf Deine Fragen:

“Hast du in deiner Angelegenheit Antrag auf "Berufsschadensausgleich" gestellt, wenn nein, den Antrag solltest du sofort stellen, Berufsschadensausgleich gilt rechnerrisch "ab Tag der Antragsstellung" bis zum Schluss deines Lebens und ist äußerst wichtig!!!!!“

>> Soweit ich mich erinnern kann, teilte mein Anwalt in einem schreiben zum Widerspruch mit, dass man auf Grundrente, Ausgleichsrente und Beraufsschadenausgleich klagt.

“Insoweit du angegeben hast, du wurdest "unbefristet verrentet", GdS/MdE 20% = 0 EUR, welche Rente?

>> Ich erhalte Rente wegen voller Erwerbsminderung


“Gutachten kannst du insbesondere in Medizinischen Hochschulen veranlassen, die Gutachten sind neutral, auf Wunsch sollten auch die Versorgungsämter darauf eingehen.“


>> Kannst du mir da genau sagen wie ich da vorgehen muss oder anrufen soll?

Ich habe auch einfach Angst, dass kein Professor oder Gutachter dem anderen eine auswischen möchte, da man sich ja unter einander kennt, eine Art Mafiaverhältnisse! Siehe ARD DOKU, welche ich gepostet habe.


Am 15.06.2015 kam auf ARD unter den Titel „Die Gutachterrepublik – Wenn Rechtsprechung privatisiert wird „

Gutachter haben eine große Macht. Ihre "Urteile" über Sachverhalte und Menschen haben weitreichende Folgen für das Leben der Begutachteten. Die Dokumentation "Die Gutachterrepublik" geht in einer akribischen Recherche Fällen nach, spricht mit Betroffenen, Experten und Insidern. Sie beleuchtet ein offenbar gut eingespieltes System: Häufig werden Gutachter eingesetzt, um Interessen zu verfolgen - oft von Institutionen, meist gegen den Einzelnen. Und wer den Gutachter auf seiner Seite hat, hat gute Chancen, seine Interessen durchzusetzen - ob vor Gericht oder in staatlichen Institutionen. Experten sprechen von sogenannten "Gefälligkeitsgutachten". Wer den Gutachter bezahlt, bekommt Recht?

Quelle: Video "Die Story im Ersten: Die Gutachterrepublik - Wenn Rechtsprechung privatisiert wird" | Reportage / Dokumentation | ARD Mediathek
 
G

Gast

Gast
@Desdemonaschall

Vielen Dank für Deine Nachricht.

Leider spielt man mit den Menschen, die solch ein schlimmes Trauma erlebten.

Zu Deiner Frage:

“Nun frage ich mich und Dich, ob Du denn nicht Deine Psychotherapeutin/Deinen Psychotherapeuten oder Deine Psychiaterin/Deinen Psychiater bitten kannst, für Dich ein Gutachten zu machen?

>> Sie dürfen kein Gutachten über mich erstellen, aber eine schriftliche Stellungnahme geben, was ich auch von Ihnen für meinen Anwalt bekommen habe. Sowohl der Psychiater und der Psychologe bestätigen schriftlich all meine Krankheiten und das diese durch das Gewaltverbrechen entstanden sind. Jedoch werde ich das Gefühl nicht los, dass diese Stellungnahmen wertlos sind vor Gericht, die Richter interessiert nur das Gutachten, mein persönlicher Eindruck. Mein Anwalt meint, ein Richter hat nicht die Zeit all meine Akten zu lesen, deswegen richten diese sich nach dem Ergebnis der Gutachter egal ob richtig oder Falsch. Ich muss dann ein Gegenachten veranlassen, was ich auch tuen werde.


“Kann mir einfach nicht
vorstellen, dass Dir so was nicht nahe gelegt wurde. Allein kann das niemand "bewältigen".

>> Ich bin beim Weißen Ring und da Hilft man mir, aber sobald es hart auf hart kommt, wie z.b. einen passenden Gutachter zu finden, kommt man ins stocken. Das Problem ist, all die Gutachter die mein Anwalt kennt, bei denen war ich als Patient in den ganzen Jahren, deswegen darf ich da nicht begutachtet werden.

Das mit dem Frauenhaus ist ein guter Ansatz und dafür danke ich Dir. Dieser Gutachter war echt extrem voreingenommen und einfühlslos. Ich wusste als ich Ihn sah, du wirst dieses Gutachten nicht positiv beurteilt bekommen.

“Bei Deinem Anwalt fehlt mir ein wenig das "Entsetzen" darüber. Er scheint mir die Sache recht pragmatisch anzugehen“

>> Genau so sieht es aus mit dem pragmatischem, irgendwie hat der Angst gegen diesen Prof. anzugehen...
 
G

Gast2323

Gast
Hallo Gast,
ich würde kein Gutachten von dir aus machen. Geh lieber ein Weg weiter zum Landessozialgericht.
Ich habe zwar GDS von 50 aber gehe weiter zum LSG. Dort wird ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben.
Dann hat man die Gelegenheit ein eigenen zu Bestimmen, wenn man mit dem Gutachter nicht einverstanden ist. Manchmal machen sie es von sich aus.
VG
Vielen Dank für Deine Nachricht.

Leider hat mein Anwalt davon nie was erwähnt weiter zum Landessozialgericht zugehen. Ich soll erst ein Gegengutachten erstellen und dann abwarten.

Eine Frage an alle noch:

Das Gutachten hat ein falsches Ereignisdatum der Gewalttat, es stand 26.08.2007 anstatt 16.08.2011 der Rest stimmte an Zeitangaben wieder dann, nur nicht dieses FETTGEDRUCKTE Ereignisdatum gleich auf der dritten Seite.
Ich habe meinen Anwalt darauf aufmerksam gemacht, warum wir dieses Gutachten nicht anerkennen, er meinte alles andere stimmt, keine Chance dagegen anzugehen. Irgendwie traue ich dem ganzen nicht so recht.
 
M

Meli-2009

Gast
Zahlst du deinen Anwalt selber? Es klingt so, als würde es Sinn machen, sich einen neuen Anwalt zu suchen... ich hab jetzt den dritten Anwalt, weil die beiden ersten so wenig gemacht haben... :-(

Zur Not beim Vdk fragen, ob sie sie das anders einschätzen als dein Anwalt?

LG
Meli
 
G

Gast2323

Gast
Zahlst du deinen Anwalt selber? Es klingt so, als würde es Sinn machen, sich einen neuen Anwalt zu suchen... ich hab jetzt den dritten Anwalt, weil die beiden ersten so wenig gemacht haben... :-(

Zur Not beim Vdk fragen, ob sie sie das anders einschätzen als dein Anwalt?

LG
Meli
Hallo,

nein der wird durch meine Rechtsschutzversicherung übernommen.

Finanziell, kann ich mir keinen Wechsel leider leisten und der Weise Ring meinte, solange ich Rechtsschutz habe, bezahlen sie nichts. Beim Wechsel, muss ich die Einarbeitungszeit des neuen Anwalts selbst zahlen.

Ich wende mich mal an den VDK, danke Meli.

Viele Grüße
 

Fragende

Aktives Mitglied
Hallo Gast 2323,

du kannst einen Gutachter der vom Gericht bestimmt wurde auch (vorher) ablehnen. Du kannst auch Vorschläge für einen Gutachter beim Gericht einreichen.

Was für ein Gutachten wurde denn genau gemacht? Aussagepsychologische Gutachten sind sehr schädlich für Opfer. Wenn das so eins war, kannst du das auch angreifen.

Ich habe gestern in dem OEG-Thread einen Link zu de Thema eingestellt Deutsches Ärzteblatt: Interdisziplinre Trauma-Fachtagung: Gewalt macht sprachlos (10.06.2012)

Das Bundessozialgericht hat mehrfach entschieden, dass diese Gutachten für Opfer ungeeignet sind.

Was stand in dem Beweisbeschluss, den der Gutachter bekommen hat? Du müsstest eine Kopie davon bekommen haben. Was für ein Gutachter war das? Jemand, der sich mit Traumatologie auskennt?

Ich habe auch schon so ein Gutachtern erleben müssen. Ich habe das im Anschluss auseinander genommen. Wenn dir dein Thera dabei hilft, ist das sicher von Vorteil. Wenn Daten nicht stimmen ist das natürlich zu beanstanden.

Lese dir das Gutachten genau! durch. Was ist genau falsch dargestellt? Wieso musstest du so oft dort hin kommen?

Es ist schwer, dir zu raten, was du am Besten machen könntest. Ich würde zuerst das Gutachten angreifen. Und dann siehst du, was passiert. Entweder der Richter möchte dann ein weiteres Gutachten, oder es geht in die zweite Instanz. Da kann es sein, dass der nächste Richter ein anderes Gutachten anfordert.

Wenn du ein Gutachten selbst erstellen lassen willst, kann der Richter das anerkennen, muss er aber nicht.

Gutachter findet man auch in Psychosomatischen Kliniken oder Traumaabteilungen in größeren Kliniken.

Lieben Gruß
Fragende
 

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