Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Sozialgericht-Gutachterergebniss gibt Versorgungsamt recht, Zweitgutachten trotzdem?

G

Gast2323.

Gast
Hallo Gast 2323,

du kannst einen Gutachter der vom Gericht bestimmt wurde auch (vorher) ablehnen. Du kannst auch Vorschläge für einen Gutachter beim Gericht einreichen.

Was für ein Gutachten wurde denn genau gemacht? Aussagepsychologische Gutachten sind sehr schädlich für Opfer. Wenn das so eins war, kannst du das auch angreifen.

Ich habe gestern in dem OEG-Thread einen Link zu de Thema eingestellt Deutsches Ärzteblatt: Interdisziplinre Trauma-Fachtagung: Gewalt macht sprachlos (10.06.2012)

Das Bundessozialgericht hat mehrfach entschieden, dass diese Gutachten für Opfer ungeeignet sind.

Was stand in dem Beweisbeschluss, den der Gutachter bekommen hat? Du müsstest eine Kopie davon bekommen haben. Was für ein Gutachter war das? Jemand, der sich mit Traumatologie auskennt?

Ich habe auch schon so ein Gutachtern erleben müssen. Ich habe das im Anschluss auseinander genommen. Wenn dir dein Thera dabei hilft, ist das sicher von Vorteil. Wenn Daten nicht stimmen ist das natürlich zu beanstanden.

Lese dir das Gutachten genau! durch. Was ist genau falsch dargestellt? Wieso musstest du so oft dort hin kommen?

Es ist schwer, dir zu raten, was du am Besten machen könntest. Ich würde zuerst das Gutachten angreifen. Und dann siehst du, was passiert. Entweder der Richter möchte dann ein weiteres Gutachten, oder es geht in die zweite Instanz. Da kann es sein, dass der nächste Richter ein anderes Gutachten anfordert.

Wenn du ein Gutachten selbst erstellen lassen willst, kann der Richter das anerkennen, muss er aber nicht.

Gutachter findet man auch in Psychosomatischen Kliniken oder Traumaabteilungen in größeren Kliniken.

Lieben Gruß
Fragende

Hallo Fragende,

danke für deine Nachricht, ich nehme kurz Bezug zu deinen Fragen.

Gleichzeitig, würde ich gerne mich mit Dir per PN unterhalten. Ich habe mich als Gast2323 jetzt registriert, leider konnte ich Dir keine Nachrichten senden, da ich 48 Std irgendwie warten muss. Gibt es eine andere Möglichkeit, dass ich Dir meine Email zukommen lassen kann? Meli hat meine Email, ich werde Sie kurz Kontaktieren und Sie bitten, Dir meine Email zusenden, wenn das Okay ist?

“Was für ein Gutachten wurde denn genau gemacht? Aussagepsychologische Gutachten sind sehr schädlich für Opfer. Wenn das so eins war, kannst du das auch angreifen“

>> Es steht im Gutachten:

Psychiatrisches Gutachten über Gast2323.

Das Gutachten ist nach ambulanter Untersuchung (unterstrichen sind die Worte "nach ambulanter Untersuchung") zu folgenden Fragen zu erstatten.

Mehr steht da nicht mehr.

Was ist genau mit "Aussagepsychologisches Gutachten gemeint? Das Gutachten war der Hammer, übrigens musste ich ca. 700 Fragen zwischen den beiden Terminen zuhause ankreuzen und dem Professor wieder ausgefüllt zurückbringen + 2 x 2 Std Begutachtung an zwei Terminen.


“Was stand in dem Beweisbeschluss, den der Gutachter bekommen hat? Du müsstest eine Kopie davon bekommen haben. Was für ein Gutachter war das? Jemand, der sich mit Traumatologie auskennt? “

>>> Ob der Prof.Dr. XXX ein Traumatologe ist weiss ich nicht, aber wenn ich nach Ihm Google, ist nichts über Traumatologie erwähnt. Es steht lediglich das dabei Herr Prof. Dr. XXX XXX Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.

>>> In dem Beweisschluss geht es um Abgrenzungsfragen, inwieweit der Vorfall Schuld an meiner jetzigen Situation ist.
Ich hatte vor dem Gewaltverbrechen ca 2 Monate davor, 4 Behandlungen beim Psychiater und bei einer Psychologin, weil Erinnerungen aus der Kindheit wegen sexuellen Missbrauch nach 20 Jahren erweckt wurden und danach passierte das Gewaltverbrechen. Das Versorgungsamt sowie der Prof.Dr. XXXX erwähnen in dem Gutachten zwar den Missbrauch und das Gewaltverbrechen, aber führen meine jetzige Erkrankungen nicht auf das Gewaltbrechen und nicht auf den Sexuellen Missbrauch zurück, sondern teilen mit, dass ich durch zuviel Beruflichen Stress und Abendstudium mich im Prinzip kaputt gearbeitet habe. Das Gewaltverbrechen sei lediglich eine Projektionsfläche, und die Erkrankungen haben keineswegs was mit dem jetzigen Erkrankungen zutun. Vor der tat war ich Krank geschrieben, ca. 8 Monate nach der Tat bin ich verrentet worden.

Der Prof.Dr. XXX hat natürlich alles so geschrieben, dass ich als schuldiger da stehe und das Amt sauber da steht. Jedoch sagen alle Ärzte bei denen ich bin, dass das Gewaltverbrechen der Grund für meine Erkrankungen und meiner jetzigen Verrentung sind.

Viele Grüße
Gast2323
 

Fragende

Aktives Mitglied
Hallo Gast 2323,

wenn du angemeldet bist, musst du 5 Beiträge schreiben, damit du PN's schicken kannst. So kenne ich das.

Meli hat meine Email, ich werde Sie kurz Kontaktieren und Sie bitten, Dir meine Email zusenden, wenn das Okay ist?
Ja, so wäre es auch okay. Allerdings kann ich nur sagen, wie ich das machen würde. Ich bin keine Rechtsanwältin oder so.

Das Gutachten ist nach ambulanter Untersuchung (unterstrichen sind die Worte "nach ambulanter Untersuchung") zu folgenden Fragen zu erstatten.
Die Fragen müssen selbstverständlich da stehen. Wie soll sonst der Gutachter wissen, was er untersuchen soll?

Das Versorgungsamt sowie der Prof.Dr. XXXX erwähnen in dem Gutachten zwar den Missbrauch und das Gewaltverbrechen, aber führen meine jetzige Erkrankungen nicht auf das Gewaltbrechen und nicht auf den Sexuellen Missbrauch zurück, sondern teilen mit, dass ich durch zuviel Beruflichen Stress und Abendstudium mich im Prinzip kaputt gearbeitet habe.
Das hört sich an wie eine Satire vom Versorgungsamt und dem Gutachter. Wenn es nicht so hart wäre, wäre es nur einfach lächerlich.

Was ist genau mit "Aussagepsychologisches Gutachten gemeint? Das Gutachten war der Hammer, übrigens musste ich ca. 700 Fragen zwischen den beiden Terminen zuhause ankreuzen und dem Professor wieder ausgefüllt zurückbringen + 2 x 2 Std Begutachtung an zwei Terminen.
Wieviel Zeit hattest du dafür zwischen den Terminen? Was waren das für Fragen?

Der Prof.Dr. XXX hat natürlich alles so geschrieben, dass ich als schuldiger da stehe und das Amt sauber da steht.
Was meinst du damit genau?

Lieben Gruß
Fragende
 

Dess

Aktives Mitglied
Lieber Gast 2323,

ja, da stehen einem die Haare zu Berge ( wie es Fragende im letzten Beitrag ja auch ausdrückt), wie heutzutage Retraumatisierungen ( denn das ist genau was Dir passiert ist durch das Gewaltverbrechen. Die Kindheit war ein TRAUMA, das Gewaltverbrechen hat das Trauma auf brutale Weise wiederholt…doch dieses Wort steht nirgends geschrieben. Heisst ich nehme das jetzt mal an, da Du es nirgends erwähntest. RETRAUMATISIERUNG !), wenn man liesst, wie bestimmende Behörden, bagatellisieren ! Passt leider in den Umgang unserer Gesellschaft mit Gewalt;

Das Opfer muss sich noch verteidigen, läppische Tests ausfüllen, und wird dadurch grad noch einmal gedemütigt. Denn das ist was Du erlebst. Glücklicherweise gibt es Instanzen, die Dich unterstützen. Nur scheinen die keinen Einfluss zu haben, und/oder getrauen sich nicht für Dich einzustehen, um es mit anderen nicht zu verderben. Feiglinge. Stimme mit Meli-2009 überein, dass Du Dir einen anderen Anwalt suchen solltest. Auch ich habe einige Mediationen und Anwälte bei meinem Trennungs- und Scheidungsprozess durchstehen müssen, und höre das auch bei vielen anderen. Es lohnt sich zu wechseln. Habe schon verstanden, dass Dir die finanziellen Mittel zu diesem Schritt fehlen. Da frage ich mich , ob es nicht Stellen gibt wo Du diesbezüglich unterstützt werden könntest. Nehme an der Weisse Ring hätte sowas von sich aus angeboten, doch manchmal kommen wir nicht auf die einfachsten Idee, weshalb ich dort anklopfen würde, und fragen, ob sie Dir da nicht aushelfen könnten, und/oder ob es irgendwo eine soziale Stelle gibt, die in solchen Fällen helfen….

Die Idee das Gutachten anzufechten, finde ich auch gut. Da könnten möglicherweise der ( neue) Anwalt …oder vielleicht eine Anwältin ( ich wurde bei einer Frau fündig. Sie konnte sich besser als jeder Mann, den ich um diesbezügliche Hilfe bat, einfühlen und eben auch "entsetzen". Ich will nicht verallgemeinern, doch ich höre oft, dass Männer sich weniger gut als Frauen einfühlen..und dann auch entsprechend HANDELN können als Frauen…
also versuch Dich doch zumindest AUCH nach einer Anwältin umzusehen. Wir hier in der Schweiz reden von "frauenfreundlichen" Anwältinnen. Möglicherweise existieren auch bei Euch solche Adressen.

Was natürlich bei allem im Hintergrund wirkt, ist das Nicht-Bezahlen-Möchten. Wenn sich die Überzeugung beim Richter durchsetzen kann ( weil er wie der Anwalt behauptet…könnte jedoch auch eine Ausrede des Anwalts sein..), dass Du lediglich ein wenig beruflicher Stress und Abendstundenburnout hattest , dann braucht der Staat weniger zu bezahlen, wie wenn das Ausmass Deiner Beeinträchtigung ( eben die RETRAUMATISIERUNG) nicht
anerkannt wird ! Ich erlebe zur Zeit etwas sehr ähnliches. Auch ich habe ein Gutachten erhalten ( von einem Psychiater einer Institution die sparen muss !!!!) in dem meine RETRAUMATISIERUNG mit keinem Wort erwähnt ist. Meine Anwältin sagte, wir werden das Gutachten anfechten. Wir warten jetzt noch auf dasselbe, doch der Psychiater hat mir schon angekündigt, was darinnen stehen wird und was nicht...

Ich wünsche Dir jetzt mal erst, dass Du irgendwo Geld auftreiben kannst, um den Anwalt zu wechseln. Das wäre jetzt mal meine Idee. In der Schweiz kann man sich da an einige Orte wenden, auch kirchliche Vereine und so lassen manchmal einen Batzen springen für eine so gute Sache. Drücke Daumen..doch vielleicht haben Melk-2009 und Fragende noch Ideen. Habe den Eindruck sie kennen sich da besser aus als ich…liebe Grüsse von Desdemonaschll
 

Fragende

Aktives Mitglied
Hallo Gast2323,

das hier:

Ich sage das, weil mein Anwalt meinte, der Richter folgt immer dem Gutachter, deswegen sei die einzige Chance ein Zweitgutachten.
stimmt so nicht. Prinzipiell sind Richter immer unabhängig. Sie können dem Gutachten folgen oder was Anderes entscheiden.

Natürlich wäre es besser, wenn dem Richter Begründungen von dir vorliegen. Ich würde dann auch dazuschreiben, wie sehr dich das angestrengt hat, wie du diese Situationen empfunden hast ... . Aber eben auch sachliche Begründungen, warum du denkst, das Gutachten sollte nicht zur Entscheidungsfindung herangezogen zu werden.

Lieben Gruß
Fragende
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
A Bitte um Hilfe! Sozialgericht Urteil wird beim Zivilprozess nicht anerkannt Gewalt 2

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 2) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben