Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Sozialbeerdigung Mietkautionskonto ??

R

Rollerstephan

Gast
Ich habe ein grosses Problem

Meine Nachbarin ist verstorben, hinterlässt keinerlei Geld.
Sie hat eine behinderte Tochter (46) und auch kein Geld, sie möchte
in der Wohnung bleiben (betreutes Wohnen), aber das Sozialamt
möchte auch das Geld aus der Kaution???
Ist das richtig, das Geld wurde aus dem Einkommen der Tochter
(Rente Einkommen Werkstattbehinderte) bezahlt vor 19 Jahren.
Die Tochter hat ein Einkommen von 800 €.
Das Sozialamt (Ordnungsamt) will nun alles haben...,
Sie muss die Umurne selbst bezahlen, die sehen das beim Ordnungsamt
nicht ein diese zu zahlen, es könnte auch die Kapsel beigesetzt werden.
Was ich da alles erlebt habe, es gibt leider keine menschlichkeit mehr.
Wer kann uns helfen.
Marita
 

Germ

Aktives Mitglied
Hierzu müsste eine (kostenlose) Rechtsberatung aufgesucht
werden.
Die Tochter hat wahrscheinlich die Erbschaft übernommen.
Sie hätte sie ablehnen sollen. Aus der Übernahme der Erbschaft
erwachsen Forderungen. Alles was über einen bestimmten
Geldbetrag liegt, muss die Behinderte abliefern.
Leider werden hier Rechtsunkundige ausgenommen wie eine
Weihnachtsgans.

Machen kann man nichts mehr. Aber eine Rechtsberatung
hilft vielleicht weiter. Die gibt es z.B. beim Amtsgericht oder
einfach bei einem Rechtsanwalt nachfragen.

Was ich da alles erlebt habe, es gibt leider keine
Menschlichkeit mehr.
In einer Wegwerfgesellschaft, den toten Wegwerfmann, die
tote Wegwerffrau und das tote Wegwerfkind bei denjenigen
Angehörigen welche kein Geld für eine normale
Beerdigung haben.

Und es wird noch alles viel schlimmer kommen.

Deine nachgefragte "Menschlichkeit" ist primär geprägt durch
das Wirtschaftssystem und Gottlosigkeit.
Auch die deutsche Gesellschaft bewegt sich immer schneller auf
einem moralischen Abgrund zu. Am Ende waren das natürlich
immer die anderen Schuld. Beispielsweise die Muslime "natürlich".
Früher waren es die Juden, gegen die gehetzt wurde.
Allerdings wird in einer islamisch geprägten Geselschaft
eine solche Beerdigungspraxis nicht geben in Deutschland.
Das was hier passiert auf der Grünen Wiese, nennt
man das "Verscharren von Leichen". Von einer pietätvollen
Beerdigung kann nicht mehr gesprochen werden.


Unsere Gesellschaft verkommt moralisch/ethisch und zwar
in fast jeder Beziehung.
.
Herzlichst

Germ
 
Zuletzt bearbeitet:
M

malin

Gast
Du bist Nachbar. Hast du den finanziellen Überblick?

Nun mal ganz langsam! Es werden sogar auf Antrag Kosten für einen angemessenen Sarg, ein Reihengrab und eine einfach Beerdigungsfeier vom Sozialamt übernommen, also erst recht – bei begründeter Bedürftigkeit – Kosten einer wesentlich preiswerteren Urnenbestattung samt Urne.

Beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme für die Urne und das Urnengrab stellen. Die Kosten werden übernommen, sobald das Amt überprüft hat, ob es nicht Angehörigen gibt, der die Kosten übernehmen muss. Bei dem Antrag der Tochter auf Kostenübernahme müssen ihre finanziellen Verhältnisse offen gelegt werden.

[FONT=&quot]Wenn die Mietkaution von der Tochter stammt, gibt es darüber eine Quittung, einen Einzahlungsbeleg oder ähnliches. Quittung suchen und einreichen.

P.S.:
Oups, ich lese gerade, dass es sich hierbei sogar um ein KONTO handelt. Wenn es sich um ihr Geld handelt, wird das Konto wohl auch auf ihren Namen laufen.
[/FONT]
 
Zuletzt bearbeitet:
R

Rollerstephan

Gast
Du bist Nachbar. Hast du den finanziellen Überblick?

Nun mal ganz langsam! Es werden sogar auf Antrag Kosten für einen angemessenen Sarg, ein Reihengrab und eine einfach Beerdigungsfeier vom Sozialamt übernommen, also erst recht – bei begründeter Bedürftigkeit – Kosten einer wesentlich preiswerteren Urnenbestattung samt Urne.

Beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme für die Urne und das Urnengrab stellen. Die Kosten werden übernommen, sobald das Amt überprüft hat, ob es nicht Angehörigen gibt, der die Kosten übernehmen muss. Bei dem Antrag der Tochter auf Kostenübernahme müssen ihre finanziellen Verhältnisse offen gelegt werden.

[FONT=&quot]Wenn die Mietkaution von der Tochter stammt, gibt es darüber eine Quittung, einen Einzahlungsbeleg oder ähnliches. Quittung suchen und einreichen.

P.S.:
Oups, ich lese gerade, dass es sich hierbei sogar um ein KONTO handelt. Wenn es sich um ihr Geld handelt, wird das Konto wohl auch auf ihren Namen laufen.
[/FONT]

Danke für die Antwort, es ist ein Konto bei Raiffeisenbank allerdings
auf den Namen der Verstorbenen, da sie die Kaution hinterlegt hat.

was ist in diesem Falle, wenn das Erbe ausgeschlagen wird, mit den
Nachforderungen STrom, NK Wohungung, Telefon etc. muss die
Tochter das zahlen, da sie im Haushalt lebte ??
 
M

malin

Gast
Ist die Tochter überhaupt noch in der 6- Wochen-Frist, das Erbe ausschlagen zu können?
[FONT=&quot]
Es davon abhängig, wer den Mietvertrag unterschrieben hat bzw. auf wessen Namen das Telefon lief. War es nur die Mutter und hat die Tochter das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen, ist die Tochter nicht für die Schulden zuständig. Haben beide den Vertrag unterschrieben, muss einer für den anderen einstehen und die Tochter kommt auch nicht um die Zahlung herum, wenn sie das Erbe ausschlägt.

Da der Vermieter die Kaution vorliegen hat, wird er ausstehende Mietschulden und ausstehende Nebenkostenzahlungen, die über ihn abgerechnet werden, aus der Kaution begleichen. Den Rest streicht das Sozialamt ein, um damit weitere Kosten begleichen zu können.


[/FONT]
 

Germ

Aktives Mitglied
Paragraphen hin und Paragraphen her:

Die Praxis der Beerdigung auf der Grüne Wiese im Pappkarton
bei verarmten Alleinstehenden verweist sicherlich auf das
was ich geschrieben habe: Das Verscharren der Leiche.

Die Richtung ist auch klar gezeichnet:

Die Asozialisierung der Bestattungskultur. Viele werden schon
ohne jede Angehörigen verscharrt. Berlin beispielsweise
schließt einen Friedhof nach dem anderen: Bald müssen
die Leuts die Urnen mit nach Hause nehmen und landen dann
später auf dem Sperrmüll.

Herzlichst

Germ
 
G

Gast

Gast
Paragraphen hin und Paragraphen her:

Die Praxis der Beerdigung auf der Grüne Wiese im Pappkarton
bei verarmten Alleinstehenden verweist sicherlich auf das
was ich geschrieben habe: Das Verscharren der Leiche.

Die Richtung ist auch klar gezeichnet:

Die Asozialisierung der Bestattungskultur. Viele werden schon
ohne jede Angehörigen verscharrt. Berlin beispielsweise
schließt einen Friedhof nach dem anderen: Bald müssen
die Leuts die Urnen mit nach Hause nehmen und landen dann
später auf dem Sperrmüll.

Herzlichst

Germ

Und der wahre Moslem lehnt sogar einen Sarg ab. Da wird die Leiche in ein Tuch gewickelt und in der Erde verscharrt.

Also was regst Du dich künstlich auf?

Hier dreht es sich doch nur um eine Privilegierung der sozial beerdigten. Sie werden nach islamischen Vorbild unter die Erde gebracht.
 

grisu114

Aktives Mitglied
Und der wahre Moslem lehnt sogar einen Sarg ab. Da wird die Leiche in ein Tuch gewickelt und in der Erde verscharrt.

Also was regst Du dich künstlich auf?

Hier dreht es sich doch nur um eine Privilegierung der sozial beerdigten. Sie werden nach islamischen Vorbild unter die Erde gebracht.


Das die Moslems nicht im Sarg beerdigt werden liegt daran, dass in den Ursprungsländern des Islam die Erde sehr luftig (durch zB. Sand) ist, dh. der Leichnam auch ohne Sarg verwesen kann.
Dies ist in unseren Breitengraden durch die Beschaffenheit der Böden (zB. Lehmböden usw.) nicht möglich. Bei uns wird der Leichnam in Särgen bestattet um zu gewährleisten das genügend Sauerstoff zur Zersetzung vorhanden ist.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben