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Sozialamt zahlt seit 5 Monaten keine Grundsicherung SGB XII - es wird Einkommen unterstellt

Berghexle

Mitglied
Wenn ich meine Situation in üblicher Textform darstellen würde, wäre das viel zu umfangreich. Daher hier in zeitlichem Ablauf die Punkte, die zu meiner schlimmen Situation geführt haben. Vielleicht weiß doch noch jemand einen Ausweg?
  • bis Ende 2020 Heilpraktikerin für Psychotherapie (12 Jahre eigene Praxis)
    Gewinn reicht zum Lebensunterhalt aus
  • 2021 im Alter von 70 Jahren der Liebe wegen an neuen Wohnort umgezogen,
  • Neu-Beginn der Praxis mit eigenen Mitteln und mit Darlehen einer sehr guten Freundin (nicht die Partnerin) aus der Finanz- / Anlage-Branche.
    Zur Trennung von ihrem Beruf soll das Darlehen in Barzahlung getilgt werden aus den laufenden Einnahme-Überschüssen der Praxis. Tilgungsraten zum Monatsende in maximaler Höhe, die die Liquidität noch nicht gefährdet. Das Darlehen darf nur für geschäftliche Ausgaben genutzt werden.
  • Praxis beginnt sehr schleppend zu laufen und Tilgungszahlungen werden geleistet.
  • 2024 Partnerschaft / Liebe zerbricht. Partner unterstützt nicht mehr.
  • Ende 2024 alle Mittel aufgebraucht. Grundsicherung im Alter beantragt.
  • Grundsicherung vorläufig für 6 Monate gewährt, aber extrem stark gekürzt. Miethöhe nicht anerkannt, Tilgungszahlungen für das Darlehen werden nicht als Betriebsausgaben anerkannt, ein "fiktives Einkommen" aus selbstständiger Tätigkeit wird mit 300 Euro festgesetzt.
  • Freundin aus Finanzbranche verzichtet auf Tilgung, bis Sozialleistungen in ausreichender Höhe gewährt werden. Sobald diese gewährt werden, soll die gestundete Tilgung sofort nachgeholt werden. Es ist also ein separates Darlehen zustande gekommen.
  • kein Anwalt für Sozialrecht will den Fall übernehmen; einige verlangen 100 bis 250 Euro, bloß zur Aktensichtung und ohne folgende Beratung oder gar Übernahme des Falles
  • Erst nach von mir beantragten Eilverfahren wurde für Kosten der Unterkunft mehr gezahlt, im Übrigen alle anderen Forderungen abgelehnt.
  • Ab Juni 2025 plötzlich keine Leistungen mehr, ohne vorherigen Bescheid über Leistungseinstellung.
  • Zweites Eilverfahren, um wenigstens die bisher schon gekürzt gewährten Leistungen weiter zu beziehen. Wurde ablehnt. Jetzt Beschwerdeverfahren.
  • Krankenkassenbeiträge konnten nicht mehr gezahlt werden. Zwangsvollstreckung durch Hauptzollamt droht.
  • Da das Sozialamt ständig angeblich vorhandene Einnahmen erfindet, die Praxis aber schlecht läuft, habe ich die Praxis Ende Oktober aufgegeben und auf dieser Grundlage erneut Grundsicherung beantragt. Dieser Antrag wurde bisher nicht beantwortet / bearbeitet.
  • Ende November werde ich Strom und Telefon nicht mehr bezahlen können und für Dezember nur einen Teil der Miete.
  • Mein Ex-Partner will mich nun aus der Wohnung kündigen. Ich will auch ausziehen. Aber durch die Vorgeschichte ist meine Bonität ruiniert (Schufa) und ausreichendes Einkommen kann ich einem neuen Vermieter nicht nachweisen. Rente ca. 370 Euro, Krankenkasse 308 Euro. Eine Anmietung ist daher bisher stets gescheitert.
  • Ich weiß jetzt nicht mehr, was ich noch unternehmen könnte, um einen massiven Absturz bis in die Obdachlosigkeit zu verhindern.
    PS: Ich bin nicht im VdK oder anderen Vereinigungen.
 
Hallo Berghexle,

stehst du im Mietvertrag als Mieterin? Ich würde die Kündigung nicht annehmen und nicht ausziehen. Damit hast du erst einmal noch ein Dach über dem Kopf. Selbst wenn dein Ex Partner rechtliche Schritte einleitet, hättest du so noch etwas Zeit Puffer. Das dauert ja eine Weile.

Für die Schulden könntest du eine Insolvenz beantragen.

Der neue Bescheid wird sicherlich bald kommen. Er muss ja bearbeitet werden.

Mit der Krankenkasse unbedingt noch mal sprechen, evtl. eine Einstufung als Härtefallregelung beantragen.

Das hier ist keine Rechtsberatung.

Ich hoffe du findest eine Lösung für dich.
 
Verstehe ich das richtig, und du vertrittst dich in deinen Gerichtsverfahren selbst?
Und welche Zeiträume für die Sozialleistungen sind denn jetzt noch "im Spiel"? Ab November wurde noch nicht entschieden und was ist mit den Monaten davor? Und wie viele Gerichtsverfahren laufen noch?
Mit welcher Begründung wurde die Miete nicht anerkannt?
Bist du privat krankenversichert?
Wie stellt sich deine Freundin das mit der Tilgung vor, selbst wenn du volle Leistungen bekommen würdest, davon einen Kredit tilgen (in welcher Höhe insgesamt?) stelle ich mir sehr schwierig vor.
Wer hat den Mietvertrag unterschrieben? Bist du Mieter oder Untermieter?
Vielleicht googelst du mal nach "Rechtsanwalt Sozialrecht bundesweit", vielleicht findest du da einen Anwalt.

Dass du die Praxis aufgegeben hast, war denke ich eine kluge Entscheidung. Jetzt kann das Amt dir wenigstens kein fiktives Einkommen mehr unterstellen. Schreib dem Sozialamt nochmals eine Aufforderung, über deinen Antrag ab November 25 zu entscheiden (mit Fristsetzung). Das Schreiben kannst du dir z.b. von chatgpt ausformulieren lassen.

Hast du dein Konto auf ein Pfändungsschutzkonto umgestellt?
 
PS: Ich bin nicht im VdK oder anderen Vereinigungen.

Spätestens sobald man irgendwie auch nur am Rande mit dem Sozialsystem zu tun hat, ist es nötig, Mitglied in einem Sozialverband zu werden. Dort bekommt man als Mitglied kostenlos Beratung, was z. B. auch einen Brief ans Amt schreiben einschließt. Oft hat (leider!) deren offizieller Briefkopf allein mehr Power, als wenn man exakt dasselbe auf seinem Drucker daheim ausdruckt und ans Amt schickt.

Außerdem können Sozialverbände einen vor Gericht vertreten. D. h. dort arbeiten Anwälte, die in solchen Fällen unterstützen können.

Ohne Sozialverband ist man im Sozialsystem verloren. Bitte werde Mitglied, um deiner selbst willen. Den Mitgliedsbeitrag bekommt man im Normalfall vom Amt sozusagen erstattet.
 
Zuletzt bearbeitet:
@jonnie Danke für deine Tipps. Eine Insolvenz möchte ich unbedingt vermeiden. Denn die psychotherapeutische Tätigkeit möchte ich später wieder fortsetzen. Sie bringt Sinn und Erfüllung in mein Leben.
Betreffend den Mietvertrag: Die Kündigung wird über den Vermieter der Wohnung erfolgen, indem er uns beide kündigt und mit ihm sofort einen neuen Vertrag schließt.
Solange wie aktuell das Beschwerdeverfahren läuft, vermeidet das Sozialamt anscheinend jegliche Bescheid-Erstellung. Auch über die Einstellung der Leistungen ab Anfang Juni gab es keinen Bescheid, obwohl ich den mehrfach angefordert hatte. Das Ganze mutet inzwischen wie ein kafkaesker Kriegsschauplatz an. Da kann ich wohl nur verlieren, oder?
Die Krankenkasse hatte ich mehrfach bereits kontaktiert. Ich erhalte immer die sehr freundlich und verständnisvoll geäußerte Auskunft, dass sie gesetzlich gezwungen sei, ab dem zweiten ausstehenden Beitrag die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Da hätten sie keine Wahl.
 
@fantakuchen Ja ich vertrete mich vor dem Sozialgericht selbst. Vor etlichen Jahren hatte ich mich vor dem Jobcenter und einmal vor einem (anderen) Sozialamt selbst vertreten und beide Male Recht bekommen. Hier habe ich mich zur Selbstvertretung entschlossen, nachdem ich keinen Rechtsanwalt hier in der Nähe habe finden können und gleichzeitig ja die Widerspruchsfrist drohte abzulaufen.
Aktuell läuft noch das Beschwerdeverfahren, das aus dem zweiten Antragsverfahren hervor ging und außerdem das eigentliche Hauptverfahren vor dem Landessozialgericht, das ja derzeit noch ruht, bis das Antrags- / Beschwerdeverfahren abgeschlossen ist.

Die Miete wurde zunächst wegen der Miethöhe nicht anerkannt. Dabei versäumte das Amt, die einjährige Kostensenkungsfrist einzuhalten. In diesem Punkt bekam ich ja sogar Recht. Aber ich glaube, dass ich Recht bekam, hat dem Sozialamt echt gestunken und seither ist anscheinend Kriegszustand.

In der jetzigen Wohnung bin ich gleichberechtigter Haupt-Mieter. Nützt mir aber nix, weil der Vermieter eine ausbleibende Mietzahlung als willkommenen Kündigungsgrund sieht.

Das ist richtig, ich habe die Praxis aufgegeben, damit das S-Amt nicht länger irgendwelche Einnahmen herbei-konstruieren kann. Aktuell argumentieren sie, dass ich sogar von den in den ersten sechs Monaten erhaltenen Leistungen um die 1.000 Euro zurück zahlen müsste und schon von daher keinen Leistungsanspruch hätte.

Mit dem P-Konto ist aktuell schwierig, weil es ein Geschäftskonto gibt, über das aktuell noch fast alle Kosten wie Strom, Telefon und ein Ratenkredit abgebucht werden. Das müsste ich erst auf mein Privatkonto umstellen. P-Konto-Umwandlung eines Geschäftskontos geht wohl kaum.

WG habe ich ebenfalls schon nach gesucht. Aber es gibt kaum welche in dieser Gegend und wenn eine im Angebot ist, liegt das Zimmer usw. bei ca. 400 Euro. Dafür gibt's aber schon fast eine richtige Wohnung. Außerdem befürchte ich, wenn das S-Amt das WG-Zimmer zahlt, wird ein späterer Umzug in eine richtige Wohnung kaum möglich sein, da immer teurer als die WG.
 
Solange wie aktuell das Beschwerdeverfahren läuft, vermeidet das Sozialamt anscheinend jegliche Bescheid-Erstellung. Auch über die Einstellung der Leistungen ab Anfang Juni gab es keinen Bescheid, obwohl ich den mehrfach angefordert hatte.

Hast du schon eine Untätigkeitsklage ins Auge gefasst? Wenn ein Amt den vorgeschrieben Zeitraum für eine Bearbeitung überschreitet, kann man Untätigkeitsklage stellen. Soweit ich mich erinnere, ist dieser Zeitraum bei einem normalen Antrag 6 Monate, nach einem Widerspruch 3 Monate, aber das müsste man sicherlich noch mal überprüfen...
 
@Friedali Ja JETZT ist mir das auch klar, dass eine Mitgliedschaft das Beste gewesen wäre. Aber beim VDK muss man mindestens zwei Jahre lang Mitglied gewesen sein, um in den Genuss eines aktiven rechtlichen Beistands zu kommen.

@fantakuchen Danke für den Tipp mit diesem Rechtsanwalt. Ich werde es dort versuchen. Allerdings hat mir ein Anwalt, den ich aus dem Fitness kenne, schon gesagt, dass kaum ein Anwalt einen Fall übernimmt, der (aus dessen Sicht) bereits von laienhaften Bemühungen verpfuscht sein könnte.
Zudem füllt die ganze Korrespondenz inzwischen zwei 8 cm dicke Aktenordner.
Der erwähnte Anwalt meinte, dass ein neu beauftragter Anwalt alleine mit dem "Sich-Einlesen" in den Fall fast eine Woche zu tun hätte. Das müsste ich bezahlen können.
 

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