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Sorgerecht zurück bekommen

G

Gast

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Hallo

Mein Mann hat mit seiner Exfreundin einen Sohn,der mittlerweile 8 Jahre alt ist.Durch ständigen Stress,von seiten der exfreundin,kam es seit der Trennung vor 4 jahren zu seltenen bis keinen Umgangskontakt.Die Mutter hatte mehrere Jahre den Umgang zwischen Vater und Sohn blockiert und versucht es heute noch.Nach ca.1,5 Jahren der Trennung schaffte mein Mann es den Umgang wieder wahr zu nehmen,leider nur sehr kurz,so kamen wieder sehr lange pausen bis ein erneuter Umgang statt finden konnte.Dies geht nun schon ewig so hin und her.Seit Oktober.08 wurde ein begleiteter Umgang entschieden.So kann das Jugendamt selbst sehen,wie Vater und Sohn mit einander umgehen und wie der Sohn auf seinen Vater reagiert.Bisher waren keine negativen Vorfälle unsererseits.2 Tage vor Weihnachten war der letzte Umgang,wo mein Mann im Beisein und der Erlaubniss vom Jugendamt(einer Mitarbeiterin),die Kindesmutter fragte,warum der kleine seinen Vater nicht PAPA nennen darf.Mein Mann fragte ganz ruhig und sachlich,aber seine Exfreundin ging sofort in die Luft und wollte den Jungen,der uns das erzählte,das sein Papa der neue Mann seiner Mutter ist und er seinen Vater nicht PAPA nennen darf,sofort vor versammelter Mannschaft (uns,der Mitarbeiterin vom JA und ihrer Freundin) zu Rede stellen und sagte auch den knüpfe ich mir vor und mach ihn fertig.Das Jugendamt stoppte sie erstmal,weil der Junge ja nun wirklich nichts schlimmes getan hat,sondern uns nur erzählt hat was ist.
Vor ca. 1 Jahr schrieb sie auch meinem Mann,daß er nicht der Vater ist und keinerlei Rechte hat,nur Pflichten >>>> Unterhalt zahlen,was mein Mann auch tut.
Jedenfalls hat mein Mann auf diese SMS hin einen Vaterschaft gefordert,der nun schon am laufen ist.
Nun meine Frage.Sollte es so sein,daß mein Mann der Vater ist,kann er sein Sorgerecht zurück bekommen??
Die Kindesmutter hatte damals nur unter der Vorraussetzung das Sorgerecht bekommen,wenn sie meinem Mann über alles informiert und er den Jungen jederzeit sehe und auch haben darf.Den Umgang stellte sie sofort nach der Überschreibung des Sorgerechts ein und auch so verhinderte sie jeglichen Umgang.Haben einige Beweise und auch die Vereinbarung die damals beim Jugendamt gemacht wurde,daß mein Mann eben über alles informiert wird.Da die Kindesmutter auch jetzt noch versucht den Umgang zu blockieren und auch den Jungen negativ beeinflusst,was den Vater angeht (hat auch das Gericht bemerkt und sie deswegen ermahnt),möchte mein Mann sein Sorgerecht zurück,um in Gesundheitlichen belangen und diversen anderen etwas Mitspracherecht zu haben.Damit kann man zwar am Umgang nichts ändern,aber er hat ja dann das Recht zu erfahren,wie es den Jungen geht und ob er wirklich gewisse Massnahmen (ärzliche) braucht.Die Mutter sagt,der Junge hat ADHS,wo wir nichts von merken,auch soll er Zucker haben,da hat sie uns bis heute nichts ärztliches mit geteilt oder auch mit gegeben,falls er vielleicht mal Insulin oder ähnliches braucht.sie erzählt uns nur,aber Belege vom Arzt oder ähnliches bekommen wir nicht und das ist doch wichtig oder nicht?Mein Mann möchte in solchen Sachen auch mehr in Erfahrung bringen können und das geht ja leider nur mit Sorgerecht,so sagte es uns der Kinderarzt.
Vielleicht kann man mir hier Rat geben??
Danke
Beate
 
Wenn er der Vater ist,kann er geteiltes Sorgerecht und auch das alleinige Sorgerecht einklagen,aber auch die Besuchszeitebn und die Informationspflicht!
Es sollten aber auch grobe Verstösse gegen das Kindeswohl vorliegen um das alleinige Sorgerecht zu beantragen!Sonst stehen die Chancen schlecht!
Schön,dass es noch solche Väter gibt!
 
R

Rübe

Gast
Hallo,

sorry, dein Bericht verwirrt mich etwas.

ist die Mutter die ExFRAU oder die ExFREUNDIN deines Partners?

Ist sie die Exfrau, dann hat dein Freund (?) ja mal das Sorgerecht gehabt. Auch bei einer Scheidung verliert man das nicht einfach in dem man was unterschreibt, das wird dann schon eine sache vor Gericht gewesen sein oder aber im Scheidungsverfahren mit festgelegt worden sein.

allerdings ist es seit der Reform des Kindschaftsrechts heute nicht mehr üblich, das Sorgerecht im Falle der Scheidung auf nur einen Elternteil zu übertragen. Ein Entzug des Sorgerechts müsste schon erhebliche ( ob nachvollziehbar für den/die Betroffene oder nicht ) Gründe haben. hat dein Freund also bewusst und blauäigig auf das gemeinsame SR verzichtet? Oder hat er es NIE gehabt? Denn wenn die beiden nie verheiratet waren, dann hat er als leiblicher Vater zwar Besuchsrecht ( auch gerichtlich einklagbar ) aber kein SR.

Das sind wichtige Unterschiede, die sich mir aus deinem Post nicht erschließen??

Was mich nur mal so am Rande interessieren würde: Ihr wollt das alleinige SR und führt einen Vaterschaftstest durch? Wozu? Wenn nun heraus kommt, dass dein freund nicht der leibliche Vater des Jungen ist, was dann? Kein Unterhalt mehr, kein Kontakt, kein Sorgerecht?

verwunderte Grüße


Rübe
 
G

Gast

Gast
Hallo Rübe

Mein Mann hatte bis 2005 das halbe Sorgerecht,weil die Kindesmutter (EXFREUNDIN) es damals so wollte.Auch trägt der Junge den Nachnamen des Vaters (den meines Mannes),weil die Mutter es so wollte,nur mal so am Rande gesagt.Das mit dem Sorgerecht lief über´s Jugendamt und dann über´s Gericht,weil es ja an ihr übertragen wurde,weil mein Mann wie Du schon schreibst so blauäugig war,ehrlich gesagt,war ich nie dafür das er es ihr gibt,aber es war seine Entscheidung.Ich hatte schon so eine Vorahnung.
Damals hatten beide beim Jugendamt eine Vereinbarung unterschriebn,daß er weiterhin über alles informiert wird (gesundheitliche Angelegenheiten und so),auch sollte er weiterhin den Jungen alle 14 Tage mit Übernachtung haben.Seit sie das alleinige Sorgerecht hat,hält sie sich an nichts von der Vereinbarung und regt sich dann noch auf,daß mein Mann sich nicht um das Kind kümmert.Nur haben wir hier einen Batzen Briefe,wo sie schreibt,daß er keine Rechte mehr an den Jungen hat,da er kein Sorgerecht mehr hat und somit den Jungen nicht mehr bekommt.
Auch möchte mein Mann ihr nicht das ganze Sorgerecht nehmen,sondern sein Sorgerecht zurück haben,da die Kindesmutter uns immer nur erzählt,was der Junge hat,aber nie ein Attest zeigt,was sie ja auch nicht muss.Nur ist dann sehr schwierig sich darauf auch einzustellen,wenn wir nicht wissen was dem Jungen wirklich fehlt.Sollte der Junge der Sohn meines Mannes sein,möchte er sein Sorgerecht zurück haben,um in gewissen Dingen (wie Gesundheit des Kindes) mit einbezogen zu werden.Ich finde es sehr wichtig zu wissen,wie Krank ein Kind wirklich ist,vor allem wenn es öfter beim anderen Elternteil ist.So kann doch der Vater,in dem Falle mein Mann,sich auf die Krankheit mehr einbinden und dementsprechend handeln.
Denn es ist schon komisch,das der Junge nur bei uns kein Kaba oder Schokolade darf,aber bei der Mutter meines Mannes.Das sind nur kleine Beispiele,aber für meinem Mann schon wichtige Punkte.

Beate
 
R

Rübe

Gast
Danke für die Erklärung!

Natürlich sind das wichtige Punkte. Wenn ihr es nachweisen könnt, dass die Mutter sich so verhält, keine Bindungstoleranz hat und Umgänge bewusst vereitelt, dann denke ich, dass ihr gute Chancen habt vor Gericht.

Geht zum Anwalt und übergebt ihm die Papiere ( in Kopie, bitte ) und dann stellt euch auf einen langen Kampf ein.

Alternativ könnt ihr nochmal zum JA gehen und versuchen, eine Elternvereinbarung aufzusetzen. Wenn sie sich daran nicht hält, dann könnt ihr dagegen auch klagen und ihr mit einem Zwangsgeld drohen.

was ich aber immer noch nicht verstehe ist aber der vaterschaftstest. An sich ist mir klar, warum mann einen vaterschaftstest machen lässt, es ist ja das Grundrecht eines jeden zu wissen, ob man leiblicher Vater ist oder nicht und auch die sich daraus ergebenden Unterhaltsansprüche sind nicht uninteressant.
Doch wenn man es vpm moralischen Standpunkt auch betrachtet, dann frage ich mich jetzt, ob dein freund den Jungen fallen lassen würde, wenn er nicht der biologische vater wäre. Und das wäre für mich unverständlich, denn nun sorgt er sich ja auch.
Verstehst du, was ich meine. Ist kein persönlicvher Angriff an deine Adresse, ich versteh es einfach nicht.

(Mein Mann hat eine Tochter aus erster Beziehung. damals lief das alles auch extrem unschön ab von Seiten der Mutter. Sie behauptete dann nämlich einfach, das Kind sei nicht von ihm sondern von einer Affäre und er hätte keinerlei Rechte. Er hate die vaterschaft aber anerkannt und sollte trotz der Erklärung der Mutter Unterhalt zahlen.
Sein Anwalt beantragte einen Vaterschaftstest. Mein Mann ließ den stoppen, denn er sagte, es ist seine Tochter, egal, was dabei heraus kommt. Er hätte sie nicht fallen lassen, auch wenn das heißt, dass er unterhalt zahlt etc.
Und heute sieht sie ihm dermaßen ähnlich, dass klar ist, wer der leibliche Vater ist...)

Viel Erfolg
 
G

Gast

Gast
Wir hatte gestern eine Mitarbeiterin vom Jugendamt hier,weil die Mutter trotzdem keinen Umgang wünscht und ihn seit dem streit am 22.12.08 einstellen wollte,obwohl eben begleiteter Umgang besteht.Nur sonst war nie jemand hier im Haus,nur während des holen und bringen.Da haben wir 3 stunden lang mit der Kollegen gesprochen,üder das was alles war,wie es überhaupt so weit kam und so weiter.Ab dem 1.4.09 besteht kein begleiteter Umgang mehr und das bringt natürlich weitere Fragen auf.Aber da wird es vorab neue Gespräche beim und mit dem Jugendamt geben.Aber ich denke mal,auch mein Mann,das es wieder vor dem Gericht enden wird und das gericht hat der Mutter damals schon angedroht den Jungen raus zu nehmen,was wir auch nicht wollen.Der Junge soll ja bei seiner Mutter bleiben,es sei denn das Gericht entscheidet anders,mein Mann möchte nur seinen Rechten nach gehen.
Was den Test angeht,wissen wir noch nicht was kommt.Ich weiss das mein Mann den Jungen nicht fallen lassen würde,wenn raus kommt,er ist nicht der Vater.das wird die Mutter tun,indem sie dann erst Recht sagt,nun hats Du keine Rechte mehr und damit kommt sie auch durch.
Mein Mann hat mit mir seiner Exfreundin und seiner ersten Frau insgesamt 4 Söhne.3 Kinder sehen meinem Mann sehr ähnlich.Hatten heute Besuch von ner freundin und schauten uns im rechner alte Fotos von uns und unseren beiden Jungs an und mussten feststellen,daß unsere beiden Buben so aussehen wie mein Mann,auch hängt ein Foto des ältetsten Sohnes bei uns im Wohnzimmer und da konnte man sehr viel Ähnlichkeit feststellen.Nur eben bei den 8 Jährigen nicht,da sagte man mir leise da könnte man fast denken,er ist garnicht sein Sohn.Da gestand ich ihr,daß ein Test auch aus diesem Grund gemacht wird,aber Hauptsächlich wegen der SMS von damals.
Dann werden wir ja sehen,was kommt und mein Mann kann dann die Schritte einleiten,die erfoderlich sind.Aber Aufgeben würde er den Jungen nicht,wenn er nicht seiner sein sollte.Da ist aber das Problem von Seiten der Mutter und wir wissen nicht,ob mein Mann trotzdem das Recht hätte ihn 1 mal im Monat zu sehen.
Beate
 

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