fusselbürste
Mitglied
Hallo Ihr Lieben…
…ich habe soviel im Internet über das Thema gelesen, daß ich am Ende eigentlich gar nicht mehr so richtig weiß was ich verstanden habe und was nicht. Vielleicht kann mir das jemand „entwirren“?
Also, für den Fall der Fälle würde ich gerne im Testament das Sorgerecht sowohl für den Großen, als auch für den Kurzen irgendwie regeln. Allerdings habe ich gelesen, daß so etwas gar nicht möglich ist, sondern daß es automatisch auf den anderen sorgeberechtigten Elternteil fällt. Ok, kann ich auch noch verstehen. Aber wie ist es in einem Fall, wo seit über 4 Jahren gar kein Kontakt mehr zum sorgeberechtigten Elternteil besteht?
Vielleicht kurz zur Erklärung. Mein Großer wurde in meiner ersten Ehe geboren.
Mit dem Vater vom Kurzen bin ich verheiratet.
Das Interesse am Vater ist dem Großen über die Jahre abhanden gekommen.
Meine Eltern haben mir vor den Kopf gesagt, daß sie den Jüngsten eh nicht als Enkel ansehen können und gar keine Beziehung zu ihm haben. Auch schon seit 3 Jahren keinen Kontakt mehr. Meine Ex-Schwiegermutter, hm, sie lebt zwar schon lange in Deutschland, spricht aber nicht die Sprache. Meine Schwiegereltern leben nicht mehr. Meine Geschwister…die leben im gleichen Haus wie meine Eltern….soviel zu buckligen Verwandtschaft.
Wenn ich auf mein Herz höre, dann würde nur eine Person in Frage kommen, der ich meine Kinder anvertrauen würde. Sie ist leider „nur“ meine Freundin. Sie kennt die Jungs schon seit deren Geburt. Ist immer für sie da und die zwei nehmen das gerne an. Sie liebt die zwei und versucht mich in allen Dingen zu unterstützen so gut es geht. Sie arbeitet als Sozialpädagogin in einer Wohngruppe für Jugendliche.
Wie gesagt, ich habe versucht mich zu informieren. Im Endeffekt kann ich aber nur eine „Empfehlung“ darüber abgeben, wer für die Jungs am besten sorgen kann. Ist das richtig? Oder gibt es da andere Möglichkeiten?
[FONT="]Ich hoffe ich konnte das alles einigermaßen verständlich erklären. Mir wuselt beim Schreiben grade bei diesem Thema soviel durch den Kopf…
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…ich habe soviel im Internet über das Thema gelesen, daß ich am Ende eigentlich gar nicht mehr so richtig weiß was ich verstanden habe und was nicht. Vielleicht kann mir das jemand „entwirren“?
Also, für den Fall der Fälle würde ich gerne im Testament das Sorgerecht sowohl für den Großen, als auch für den Kurzen irgendwie regeln. Allerdings habe ich gelesen, daß so etwas gar nicht möglich ist, sondern daß es automatisch auf den anderen sorgeberechtigten Elternteil fällt. Ok, kann ich auch noch verstehen. Aber wie ist es in einem Fall, wo seit über 4 Jahren gar kein Kontakt mehr zum sorgeberechtigten Elternteil besteht?
Vielleicht kurz zur Erklärung. Mein Großer wurde in meiner ersten Ehe geboren.
Mit dem Vater vom Kurzen bin ich verheiratet.
Das Interesse am Vater ist dem Großen über die Jahre abhanden gekommen.
Meine Eltern haben mir vor den Kopf gesagt, daß sie den Jüngsten eh nicht als Enkel ansehen können und gar keine Beziehung zu ihm haben. Auch schon seit 3 Jahren keinen Kontakt mehr. Meine Ex-Schwiegermutter, hm, sie lebt zwar schon lange in Deutschland, spricht aber nicht die Sprache. Meine Schwiegereltern leben nicht mehr. Meine Geschwister…die leben im gleichen Haus wie meine Eltern….soviel zu buckligen Verwandtschaft.
Wenn ich auf mein Herz höre, dann würde nur eine Person in Frage kommen, der ich meine Kinder anvertrauen würde. Sie ist leider „nur“ meine Freundin. Sie kennt die Jungs schon seit deren Geburt. Ist immer für sie da und die zwei nehmen das gerne an. Sie liebt die zwei und versucht mich in allen Dingen zu unterstützen so gut es geht. Sie arbeitet als Sozialpädagogin in einer Wohngruppe für Jugendliche.
Wie gesagt, ich habe versucht mich zu informieren. Im Endeffekt kann ich aber nur eine „Empfehlung“ darüber abgeben, wer für die Jungs am besten sorgen kann. Ist das richtig? Oder gibt es da andere Möglichkeiten?
[FONT="]Ich hoffe ich konnte das alles einigermaßen verständlich erklären. Mir wuselt beim Schreiben grade bei diesem Thema soviel durch den Kopf…