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Sorgerecht und Testament, nur eine Empfehlung?

fusselbürste

Mitglied
Hallo Ihr Lieben…

…ich habe soviel im Internet über das Thema gelesen, daß ich am Ende eigentlich gar nicht mehr so richtig weiß was ich verstanden habe und was nicht. Vielleicht kann mir das jemand „entwirren“?


Also, für den Fall der Fälle würde ich gerne im Testament das Sorgerecht sowohl für den Großen, als auch für den Kurzen irgendwie regeln. Allerdings habe ich gelesen, daß so etwas gar nicht möglich ist, sondern daß es automatisch auf den anderen sorgeberechtigten Elternteil fällt. Ok, kann ich auch noch verstehen. Aber wie ist es in einem Fall, wo seit über 4 Jahren gar kein Kontakt mehr zum sorgeberechtigten Elternteil besteht?

Vielleicht kurz zur Erklärung. Mein Großer wurde in meiner ersten Ehe geboren.
Mit dem Vater vom Kurzen bin ich verheiratet.
Das Interesse am Vater ist dem Großen über die Jahre abhanden gekommen.
Meine Eltern haben mir vor den Kopf gesagt, daß sie den Jüngsten eh nicht als Enkel ansehen können und gar keine Beziehung zu ihm haben. Auch schon seit 3 Jahren keinen Kontakt mehr. Meine Ex-Schwiegermutter, hm, sie lebt zwar schon lange in Deutschland, spricht aber nicht die Sprache. Meine Schwiegereltern leben nicht mehr. Meine Geschwister…die leben im gleichen Haus wie meine Eltern….soviel zu buckligen Verwandtschaft.

Wenn ich auf mein Herz höre, dann würde nur eine Person in Frage kommen, der ich meine Kinder anvertrauen würde. Sie ist leider „nur“ meine Freundin. Sie kennt die Jungs schon seit deren Geburt. Ist immer für sie da und die zwei nehmen das gerne an. Sie liebt die zwei und versucht mich in allen Dingen zu unterstützen so gut es geht. Sie arbeitet als Sozialpädagogin in einer Wohngruppe für Jugendliche.

Wie gesagt, ich habe versucht mich zu informieren. Im Endeffekt kann ich aber nur eine „Empfehlung“ darüber abgeben, wer für die Jungs am besten sorgen kann. Ist das richtig? Oder gibt es da andere Möglichkeiten?

[FONT=&quot]Ich hoffe ich konnte das alles einigermaßen verständlich erklären. Mir wuselt beim Schreiben grade bei diesem Thema soviel durch den Kopf…:eek:[/FONT]
 

Rhenus

Urgestein
Hallo fusselbürste,

Kompliment, du hast dich sehr verständlich ausgedrückt.
Zugleich hast du deine Frage weitgehend selbst beantwortet.
Das Jugendamt wird sich einschalten und dann geht das recht erst einmal mit ihrem Segen an die nahe Verwandtschaft.

Wie wäre das mit einer Adoption durch deinen jetzigen Mann?
Da wäre natürlich der Unterhalt zu berücksichtigen.
So etwas wie eine Freundin einzusetzen, dürfte äußerst schwierig werden, um nicht zu sagen unmöglich.

Was Sinnvolleres fällt mir auch nicht ein.
 

fusselbürste

Mitglied
Guten Morgen Rhenus,

ich danke Dir für Deine Antwort. Die Sache mit der Adoption ist schon seit einem Jahr Thema bei uns. Nur werden uns da keine großen Chancen eingeräumt. Der Große ist noch nicht alt genug um sich dazu zu äussern, er könnte allenfalls den Wunsch anbringen. Er ist "erst" 12 Jahre alt. Das Kind soll auch seine Wurzeln nicht verlieren, so wurde uns das beim Jugendamt erklärt. Hm, naja grundsätzlich ist das ja auch richtig. Es ist aber schon schwierig wenn man ewig hinter den Wurzeln herlaufen muss und nicht wirklich Interesse rüberkommt. Aber das ist ja ein anderes Thema.

Ich habe mir ja schon fast gedacht, daß meine Vorstellungen sogut wie unmöglich umzusetzen sind. Aber ganz ehrlich hat man ja immer noch die leise Hoffnung, daß irgendjemand irgendwie irgendwas in dieser Richtung erreicht hat. ;)
 
R

Real

Gast
Hallo

es entscheidet immer das Kindeswohl ist es dem Kindeswohl nicht dienlich, wenn die Kinder dann bei den Verwandten sind.

das Jugendamt entscheidet in diesen Fällen eigentlich gar nicht, sondern das Familiengericht, besonders dann, wenn das Jugendamt sich nicht dem Willen von dir anpasst.
Du kannst das festlegen, und auch kommunizieren, da das nicht übermorgen der Fall sein wird, gehe ich mal von aus, werden die Kinder mit zunehmenden Alter auch immer mehr einbezogen, wo und bei wem sie dann im Notfall leben möchten.
Würde es morgen passieren, würde alleine das Kindeswohl entscheiden und nicht das "Blut".

Also mach dir keine großen Gedanken, es kann nur mit etwas Bürokratie verbunden sein, aber das wäre dann ja nicht mehr deine Problem. Leider.

Du kannst so was auch beim Jugendamt hinterlegen - wenn es denn sein muss.
ich würde es nur in meinem Testament verfügen und mit den Beteiligten das Klären.
und dann fröhlich weiterleben :):)
 
R

Real

Gast
Die Adoption ist schwieriger, weil hier der leibliche Vater zustimmen muss.

sorry, dass ich den Beitrag jetzt erst lese.

erst" 12 - na der Wille eines 12 jährigen wird bei Gericht sehr viel Bedeutung beigemessen, dann gilt das Kontinuitätsprinzip und die Frage der Beziehungen.

und bei einer Freundin geht das auch - wenn sie dem Kindeswohl dienlich ist.
sorry jetzt ist mein Beitrag für die Freundin weg :-(

aber aussichtslos ist das nicht, ich würde nur die Freundin zu Lebzeiten mehr einbinden.
 
Zuletzt bearbeitet:

fusselbürste

Mitglied
Du kannst so was auch beim Jugendamt hinterlegen - wenn es denn sein muss.
ich würde es nur in meinem Testament verfügen und mit den Beteiligten das Klären.
und dann fröhlich weiterleben :):)

so in der Art hatte ich das auch vor :)

Ich wusste nur nicht, daß ich so etwas auch beim Jugendamt hinterlegen kann. Wie dem auch sei, geklärt habe ich das mit den Beteiligten so gut es geht. Hm, ein wenig unglücklich ausgedrückt. Ich hab den Jungs natürlich nicht gesagt, daß es heirbei um ein Testament oder so geht. Sie verbringen ja schon eineige Wochenenden oder auch mal einige Tage in den Ferein dort und fühlen sich da einfach sauwohl...also war das kein Problem.

Ich habe allerdings bei der ganzen Geschichte tatsächlich die Entscheidung zum Kindeswohl gar nicht bedacht. Ein guter Hinweis. Danke hierfür.

Ich weiß auch nicht, warum ich mir so grade jetzt so viele Gedanken darum mache....liegt sicher auch an dieser dussligen besinnlichen Adventszeit...
 

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