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Sollte man einen Arzt wegen einer Fehldiagnose bei der Ärztekammer melden?

G

Gast

Gast
Liebes Forum,

ich (m/44J) habe im März letzten Jahres eine neurologische Diagnose bekommen die sich jetzt als falsch erwiesen hat!
Der Arzt der die Diagnose gestellt hat, hat mir entsprechende Medikamente verschrieben, die ich auch brav eingenommen habe.
Genutzt haben sie nichts und ich hatte einige Nebenwirkungen.
Da die Probleme blieben, bin ich im Januar zu einem anderen Arzt gegangen. Nach ein paar Untersuchungen weiß ich jetzt das ich die festgestellte Erkrankung nicht habe.
Die Medikamente haben meinen Magen und die Leber angegriffen. Ich habe also einen Schaden davongetragen und überlege jetzt, diesen Arzt bei der Ärztekammer zu melden.

Ist das sinnvoll und könnte es Folgen für ihn haben?
Vielleicht kann man so andere Patienten vor falschen Diagnosen bewahren?

Viele Grüße!
 
G

Gelöscht 60940

Gast
Es gibt bestimmte Auflagen für Ärzte, aber auch die sind keine Heiligen und können auch mal fehldiagnostizieren. Für solche Dinge gibt es einen Versicherungsschutz für Ärzte, wenn du ihn verklagst.

Dir können also Schmerzensgelder und auch Behandlungskosten zugesprochen werden, eine intakte Leber etc aber nicht.

Es wird auch ein Gutachten des Arztes erstellt, je nach Fahrlässigkeit. Also ob der Arzt vorsetzlich eine Fehldiagnose gestellt hat, wovon ich jetzt nicht ausgehen würde, aber das wird dann entschieden.

Also, du kannst es versuchen. Dennoch haben Ärzte, wegen solchen Dingen, gute Anwälte.
Wenn du Glück hast tritt der Versicherungsschutz ein, und du bekommst, vielleicht, Schmerzensgelder und die Behandlungskosten werden erstattet. Hast du nicht Glück wirst du die Anwaltskosten übernehmen müssen.

Deswegen, lass dich erst beraten.
 

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