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Soll ich die Diagnose beim Jobcenter angeben?

G

Gast

Gast
Liebes Forum!

Ich (34) lebe seit ein paar Jahren, immer wieder mit Unterbrechungen von ca. einem halben Jahr, von ALG II.
Ich möchte gerne arbeiten, tue mich aber schwer in der Arbeitswelt wegen meiner langsamen Arbeitsweise, Konzentrationsstörungen und meiner zu sensiblen Art.

Aufgrund meiner psychischen Erkrankungen (Depressionen und Angststörung) und meines Bronchialasthmas werde ich von der Reha-Abteilung des Jobcenters betreut. Die "Betreuung" reichte bisher nur soweit, dass man mich in sinnlose Maßnahmen steckte und mich als Reinigungskraft oder Küchenhilfe vermitteln wollte.
Ich habe aber im Büro gearbeitet. Da mir diese Tätigkeit nicht so liegt, habe ich im letzten Jahr eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §87b gemacht und möchte in einem Altenheim die älteren Menschen betreuen.

Leider habe ich vor kurzem die Diagnose Epilepsie bekommen, habe aber keine Anfälle tagsüber, bis auf ein paar kurze Bewusstseinsstörungen.

Nächste Woche habe ich einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin.
Sollte ich die Diagnose eurer Meinung nach bekanntgeben oder besser für mich behalten?

Ich erhoffe mir, dass sie die Erkrankung berücksichtigt und dann nicht mehr versuchen wird, mir unzumutbare Jobs anzudrehen.
 
C

chrismas

Gast
Die musst du leider angeben (grund: Selbst- und Fremdgefährdungspotential), aber an deiner Stelle würde ich im gleichem Atemzug auch vorschlagen, dass du einen Antrag zur medizinischen Rehabilitation stellst

Krankenhaus Mara - Rehabilitation

Meiner persönlichen Erfahrung nach, haben die amtsärztlichen Gutachter nämlich keinen Schimmer über die individuellen Einschränkung der Erkrankung Epilepsie, sondern sind noch auf dem Stand von vor 20 Jahren, wo man tatsächlich pauschalisiert sagte, dass dieses und jenes vermieden werden solle. Dabei ist allerdings jede Epilepsie individuell zu berücksichtigen und hat auch andere Einschränkungen bzgl. der Leistungsfähigkeit.

Außerdem kannst du im Anschluss oder schon vorher, bleibt ganz dir überlassen, einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen und unabhängig davon, wie du eingestellt bist, bekommst du schon bei einem Anfall pro Jahr mindestens einen GdB von 50% vom Versorgungsamt, daher auch dort einen Antrag stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Hallo chrismas,

danke für deine hilfreiche Antwort!

Es wird wohl so sein, dass man mich von der Reha-Abteilung des Jobcenters zu einem amtsärztlichen Gutachter schicken wird, wenn ich die Diagnose dort angebe. Ich könnte mir auch vorstellen, dass ein Amtsarzt womöglich nicht gut einschätzen kann, welche Einschränkungen eine Epilepsie mit sich bringen kann.

Ich selbst bin mir meiner Einschränkungen auch nicht so richtig bewusst, außer dass ich manchmal zu langsam reagiere und etwas unaufmerksam erscheine. Andere Symptome wie Zuckungen habe ich normalerweise nur kurz nach dem Aufwachen oder Aufstehen.
Meinst du denn, dass das Selbst-und Fremdgefährdungspotential auch hoch ist, wenn man wie ich "nur" kurze Bewusstseinsstörungen hat?

Ich danke dir auch für den Link vom Krankenhaus Mara, der interessant für mich ist.
Nur: ist so eine medizinische Rehabilitation auch bei leichteren Formen von Epilepsie angebracht oder nur dann, wenn die Erkrankung größere Einschränkungen im Alltag mit sich bringt?
 
C

chrismas

Gast
Sie ist immer hilfreich, zumal hier auch ein arbeitsmedizinisches Gutachten mit Bezug zu den Richtlinien der Berufsgenossenschaften bei Epilepsie erstellt wird. Die schwere ist dabei vollkommen unerheblich.

Weiterer Vorteil ist, du bekommst dort auch eine Schulung in Sachen Epilepsie (MOSES Schulung), wo du alles über die Erkrankung erfährst etc pp. D.h. alles was die Erkrankung betrifft, egal ob nun Alltag, Beruf, Arbeit nimmst du dort durch und kannst dann auch entsprechend lernen zu argumentieren gegenüber Arbeitgebern und auch gegenüber dem Jobcenter.
 
C

chrismas

Gast
Hallo,

wenn sich jemand mit möglichen Einschränkungen durch Epilepsie auskennt, dann sicher der Amtsarzt. Wer hat denn die Diagnose gestellt? Hast du den Bericht schriftlich vorliegen? Vielleicht reicht der ja auch. Normalerweise wird der Verdacht auf Epilepsie durch einen Neurologen abgeklärt. War das bei dir so?
Zu den Bewusstseinsstörungen: Klar reichen ein paar Sekunden der Bewusstseinstrübung, um sich oder andere zu gefährden. (Straßenverkehr, hantieren mit Werkzeugen und Maschinen etc.)
Da bist du leider im Irrtum. Mein Amtsarzt hatte zum Beispiel nur ausgeschlossen: Arbeiten in Höhen, Schichtarbeit, alles andere war erlaubt.

Die von der medizinischen Rehabilitation erlauben mir nur noch Bildschirmarbeitsplätze, alles andere ist aufgrund des Eigen- und Fremdgefährdungspotential nicht mehr drin.

Bei anderen, während meines Aufenthaltes dort, durfte eine sogar noch an schweren Maschinen arbeiten und wieder andere wurden in die Rente geschickt.

D.h. auch wenn man es nicht wahrhaben möchte, bei über 100 Epilepsien (ja, es gibt tatsächlich über 100 verschiedene Epilepsien) kann man kaum erwarten, dass ein Amtsarzt das entsprechende Fachwissen gerade mal eben so griffbereit hat, wie eine Klinik die sich auf Epilepsie spezialisiert hat.
 
C

chrismas

Gast
Dann soll sie das fachärztliche Gutachten mit zum Amtsarzt nehmen.
Entweder bist du schon zu weit in der Zukunft oder ich komme gerade nicht mit :D

Es gibt so ein nettes Gesetz im SGB 2, welches besagt, dass wenn der DRV ein Gutachten bekommt, gilt dieses ohne wenn und aber. Da brauch man dann nicht nochmals zur amtsärztlichen Begutachtung der Agentur für Arbeit ;)
 

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