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Sohn wird 1 Jahr alt- Noch nie gesehen - Gerichtsverfahren - Verzweiflung

Fragende

Aktives Mitglied
Hallo TellMeMore,

noch was ist mir eingefallen.

Du hast geschrieben, du wurdest gefragt, warum du deinen Sohn sehen willst usw.

Was ich noch gar nicht gelesen habe. Dein Sohn hat das Recht!!! seinen leiblichen Vater zu sehen. Beim neuen Umgangs- und Sorgerecht geht es nicht darum, was die Elternteile wollen.

Es geht darum, dass jedes Kind das Recht hat seine (leiblichen) Eltern zu sehen. Es sei denn, es sprechen ernsthafte Gründe, die das Kindeswohl gefährden, dagegen. Das muss man aber beweisen.

Da du deinen Sohn noch nicht gesehen hast, kann nichts gegen einen Umgang sprechen.

War dieser Passus schon Thema vor Gericht? Also sprich: Hat deine Anwältin schon so argumentiert?

Lieben Gruß
Fragende
 

Mustang

Aktives Mitglied
Wenn es um eine billige Transportsmöglichkeit geht: Nimm Flixbus. Diese Fernbusse sind einfach unglaublich günstig. Für 6€ komme ich damit quer durch Bayern.
 

Bierdeckel111

Aktives Mitglied
Willst du dir diesen Stress antun? So wie ich das lese, wird die Mutter dir immer wieder das Kind verwehren. Du wirst von Jugendamt und Gericht als Vater eh nur auf dem Papier unterstützt. Die Mutter sitzt am längeren Hebel. Wenn du einen Umgangstermin hast, wird dir Masche losgehen Kind krank, Kind möchte nicht usw.

Es klingt vllt doof, aber lass den Wunsch nach Kontakt. Du bringst dich emotional ein und machst dich fertig. Blockiere die Frau. Gehe zum Jugendamt und vereinbare mit denen den Unterhalt über das Amt zu zahlen und verhüte beim nächsten mal.
So unrecht hast du nicht. Außerdem kann man mit einem Baby eh kaum was anfangen und es nervt nur das Geschrei, das Windeln wechseln usw. . Dann lieber jetzt den Kontakt ruhen lassen und wenn das Kind in einem Alter ist wo man als Vater etwas mit dem Kind anfangen kann wieder Kontakt aufnehmen. Wenn das Kind 10 Jahre alt ist kann man mit ihm zum Fußball gehen, gemeinsam PC Spiele spielen usw. . Außerdem kann der Sohn des TE dann auch verstehen warum der TE nie da war. So würde ich es machen wäre ich in der Situation des TE. Aber wenn ich solche Threads lese hat es doch auch einen gewissen Vorteil wenn man mit fast 30 noch Jungfrau ist ;).
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
So unrecht hast du nicht. Außerdem kann man mit einem Baby eh kaum was anfangen und es nervt nur das Geschrei, das Windeln wechseln usw. . Dann lieber jetzt den Kontakt ruhen lassen und wenn das Kind in einem Alter ist wo man als Vater etwas mit dem Kind anfangen kann wieder Kontakt aufnehmen. Wenn das Kind 10 Jahre alt ist kann man mit ihm zum Fußball gehen, gemeinsam PC Spiele spielen usw. . Außerdem kann der Sohn des TE dann auch verstehen warum der TE nie da war. So würde ich es machen wäre ich in der Situation des TE. Aber wenn ich solche Threads lese hat es doch auch einen gewissen Vorteil wenn man mit fast 30 noch Jungfrau ist ;).
Von der Warte aus gesehen mag es stimmen, aber so funktioniert das nicht.
Menschliche Beziehungen und Vertrauen bauen sich langsam auf und immer inniger mit der Zeit.
Das würde TellMeMore alles nicht erleben und aufbauen können. Und von Nichts kommt Nichts. Keine gefühlte Beziehung, keine Bindung zu dem Menschen/Kind.
Alle guten und unguten Gefühle die man miteinander erlebt und bewältigt hat verbinden die Menschen.

Auch ist da auch noch schlicht das Umgangsrecht eines leiblichen Vaters sein Kind zu sehen zu erleben und an der Erziehung teil zu haben.
Und wieso soll er auf dieses Recht verzichten nur weil es unbequem ist darum zu kämpfen?

Je früher desto besser, die Mühlen des Gesetztes mahlen langsam.
Was mir zwar unverständlich ist, aber es ist so.
Ich kenne eine Mutter flüchtig aus einem Mütterforum, da ist geteiltes Sorgerecht schon seit Jahren, und dieses neue Modell, eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater entschieden worden.
ist mindestens schon 5 Jahre her.
Das Kind ist bestimmt schon 6 Jahre.

Bierdeckel, was passiert mit einer Pflanze im Wald, die man als sie klein war das letzte Mal gesehen hat. Die Zeit bleibt nicht stehen, die Pflanze entwickelt sich, und wächst und entwickelt sich, auch wenn der Mensch nicht da ist.
Nur hat man diese Entwicklung nicht miterlebt. Nach zehn Jahren kommt man dann und es ist ein großer Busch.
Wenn du verstehst was ich meine.
 

diabolo

Aktives Mitglied
Sind ja abenteuerliche Vorschläge hier im Raum :rolleyes:.

Der betreuende Elternteil entscheidet, ob er den Vorschuss des Jugendamtes in Anspruch nimmt. Und dieser tut gut daran, damit vorsichtig umzugehen. Zum einen ist es der niedrigste Satz und zum anderen wird er nur 6 Jahre lang gezahlt.
Dem Umgangselternteil hilft das auch nicht viel, weil das Jugendamt sein Geld von diesem zurückhaben möchte.

Den Umgang für die nächsten Jahre auszusetzen, finde ich noch abwegiger. Das ist ein KIND, kein Spielzeug, das man sich mal eben holt, sobald man damit was anfangen kann.
Ist sicher toll für das Kind, wenn ihm im Alter von 10 Jahren ein Unbekannter gegenüber steht, der ihm erklärt: "Ich bin dein Vater"...

@TE
Im Grunde kannst du dich freuen über die ungeschickten Aussagen, die die Mutter eures Kindes da macht. Das Gericht weiß sehr genau was es von solchen Kommentaren zu halten hat.
 

TellMeMore

Mitglied
Hey danke für die ganzen antworten,

also in die nähe ziehen ist leider nicht drin,
Grund 1. : ich kann mir den umzug nicht finanzieren irgendwie müssen ja möbel etc. dahin kommen.
Grund 2. : ich würde mein Studium abbrechen müssen da ich nicht die möglichkeit habe es dort in der nähe weiter zu machen(hab mich schon informiert)

Mit Flixbus wäre wohl eine möglichkeit wenn nicht folgendes problem:
direkt in dem Ort gibt es keine Station, nur in der nähe müsste also 18€ aufwenden für die fahrt in die nähe + fahrkarte in den Ort + das ich nicht weiß ob wir bei stau etc. pünktlich sind und ich es rechtzeitig ins jugendamt schaffe. Dann nach der Stunde wieder zurück und auf den abreise bus warten der meist erst abends wieder fahren würde (großer zeitverlust) und sich das hin + zurück dann nicht mehr rechnet mit den 2x fahrkarten und flixbus.
da sind die spritkosten wohl leider doch gut investiert.


Mein Sohn hat das recht mich zu sehen, das wurde angesprochen aber nicht weiter thematisiert, also gelinde gesagt beiläufig erwähnt.
nächste woche hab ich den Termin bei der Anwältin und dann komme ich ggf. zu neuen info´s.

bisher hab ich leider nichts davon gemerkt das sie die "ungeschickten aussagen" zu meinem "Vorteile"(finde keine bessere ausdrucksweise grade), wenn man ehrlich ist tut das Gericht momentan alles dafür, es der Kindesmutter recht zu machen, die Termine zu dennen ich kann werden sofort niedergeschmetert weil sie sagt nein geht nicht und wenn ich sag das ist mir zu spät ob es nicht 1 stunde früher geht, dann wird wieder geantwortet ob ich nicht ne stunde später kann....

egal was solls, irgendwann werde ich meine 3 termine bekommen, ich hoffe dieses jahr aber mein Gefühl sagt mir es geht richtung nächstes Jahr - aber man weiß es nicht!
Und danach wird es wohl nicht klappen, da sie mir weder handy noch telefonummer noch emailadresse noch irgendwelche daten von scih geben wird und wir dann keine Termine vereinbaren können. Aber vielleicht läuft es auch anders! man weiß es nicht!
 

TellMeMore

Mitglied
Update:

Die Zeiten wurden von ihr weiter eingeschränkt aus Dienstag Mittwoch Donnerstag ab 15 uhr sind Dienstag und Donnerstag ab 15 Uhr geworden.
Das Gericht bittet nun das Jugendamt im rahmen der von mir vorgeschlagenen Termine begleitete Umgangskontakte vorzuschlagen - Erfolg würde ich sagen.
Das Jugendamt wird den Umgang auf grund von Personalmangel nicht selber begleiten sondern es in Form von einem BEB ablaufen lassen sodass jemand anderes dabei sein wird (Jemand der spielen und lernen vereint für mich und meinen Sohn um das wir uns spielerisch kennenlernen und er dabei gefördert wird.) Ob das klappt steht in noch in den Sternen weil sie das alleinige sorgerecht hat und somit solchen maßnahmen wiedersprechen kann und es auch schon in schreiben vom Ihrem Anwalt getan hat, das Jugendamt erkundigt sich nun beim Gericht ob sich da was machen lässt. Zum glück hab ich einen guten draht zu der Dame die mich dort "betreut" und erfahre so immer meist schon vorab was stand der Dinge ist.

also weiterhin abwarten und mal gucken was passiert wenn Termine vom Gericht so festgelegt werden sie ihr nicht passen.
 

Fragende

Aktives Mitglied
Ja, da hat pecky-sue absolut recht :)

Bleibe weiter dran.

Das Gericht müsste dir nachweisen, dass du dem Kind schadest, um gegen dich zu entscheiden. Kann es aber nicht. Wenn du das Kind nicht siehst, kannst du nix verkehrt gemacht haben.

Und - nochmal - sie ist umgezogen und hat so ihrem Sohn zusätzliche Hürden auferlegt, dich zu sehen.

Für diese Kosten muss sie aufkommen. Und sie muss die Probleme wegen der Entfernung selbst lösen. Das kann sie nicht dir aufbürden.

Kann sie!!! das nicht ausgleichen, muss sie eben wieder zurückziehen.

Fertig, aus die Maus ;)

Ich glaube dir, dass du versuchst, alles 'richtig' zu machen und bloß nix Falsches zu tun. Aber ... .

Das Problem ist, dass du gar nix Falsches tust.

Lass dir den Schuh nicht anziehen.

Lieben Gruß
Fragende
 

TellMeMore

Mitglied
Und - nochmal - sie ist umgezogen und hat so ihrem Sohn zusätzliche Hürden auferlegt, dich zu sehen.

Für diese Kosten muss sie aufkommen. Und sie muss die Probleme wegen der Entfernung selbst lösen. Das kann sie nicht dir aufbürden.

Kann sie!!! das nicht ausgleichen, muss sie eben wieder zurückziehen.

Fertig, aus die Maus ;)
Fragende
also zu dem Thema hör ich immer nur, das ich da die kosten alleine tragen muss anwalt sowie andere quellen haben mir bisher immer das selbe gesagt, hatte damit abgeschlossen. Hast du dafür eine Rechtsgrundlage? Würde mich doch interessieren.

danke für die antworten, sobald es was neues gibt werde ich natürlich euch auf dem laufenden halten.
 

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