Hallo TellMeMore,
noch was ist mir eingefallen.
Du hast geschrieben, du wurdest gefragt, warum du deinen Sohn sehen willst usw.
Was ich noch gar nicht gelesen habe. Dein Sohn hat das Recht!!! seinen leiblichen Vater zu sehen. Beim neuen Umgangs- und Sorgerecht geht es nicht darum, was die Elternteile wollen.
Es geht darum, dass jedes Kind das Recht hat seine (leiblichen) Eltern zu sehen. Es sei denn, es sprechen ernsthafte Gründe, die das Kindeswohl gefährden, dagegen. Das muss man aber beweisen.
Da du deinen Sohn noch nicht gesehen hast, kann nichts gegen einen Umgang sprechen.
War dieser Passus schon Thema vor Gericht? Also sprich: Hat deine Anwältin schon so argumentiert?
Lieben Gruß
Fragende
noch was ist mir eingefallen.
Du hast geschrieben, du wurdest gefragt, warum du deinen Sohn sehen willst usw.
Was ich noch gar nicht gelesen habe. Dein Sohn hat das Recht!!! seinen leiblichen Vater zu sehen. Beim neuen Umgangs- und Sorgerecht geht es nicht darum, was die Elternteile wollen.
Es geht darum, dass jedes Kind das Recht hat seine (leiblichen) Eltern zu sehen. Es sei denn, es sprechen ernsthafte Gründe, die das Kindeswohl gefährden, dagegen. Das muss man aber beweisen.
Da du deinen Sohn noch nicht gesehen hast, kann nichts gegen einen Umgang sprechen.
War dieser Passus schon Thema vor Gericht? Also sprich: Hat deine Anwältin schon so argumentiert?
Lieben Gruß
Fragende