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Sohn möchte das Sorgerecht (halbe) für seine Tochter, wie beantragen?

sabebiti

Mitglied
Kurz zusammengefasst: Mein Sohn und seine Ex haben seit 09/2010 eine gemeinsame Tochter. Wenige Wochen nach der Geburt hat sich seine Ex einen neuen gesucht und mit der Tochter erst mal wieder zur Mutter gezogen. Nach mehreren Streitigkeiten mit der Mutter hat sie ihr Kind dort gelassen und wohnt seitdem bei ihrem Neuen. Im Moment sieht es so aus: Die hat noch das alleinige Sorgerecht, mein Enkelkind wohnt weiterhin bei der Oma. Vor einigen Wochen hatten wir einen Familienrat abgehalten der vom Jugendamt organisiert wurde. Der Oma war es wichtig das sie eine Art Vollmacht hat, wenn sie mal plötzlich mit der Kleinen ins Krankenhaus muss etc. ohne dass sie jedes Mal das Einverständnis der leiblichen Mutter braucht. Das wird wohl über das Jugendamt geregelt. Noch hat die Ex das alleinige Sorgerecht aber durch ihre neue Lebensweise hat mein Sohn die Befürchtung, dass das Jugendamt ihr dieses mal entzieht (sie geht nur noch Party machen, es kursieren Fotos im Internet davon, mit Alkohol in der Hand und bei verschiedenen Männern auf dem Schoß etc.). Aus diesem Grund möchte mein Sohn das halbe Sorgerecht beantragen, dies hat er auch beim Familienrat angesprochen aber die andere Oma meinte, beide sollten erst mal erwachsen werden, es soll erst mal alles so bleiben wie es ist (Die Party-Mama das ALLEINIGE Sorgerecht), die übrigens bei ihrem neuen Freund wohnt und ihre Tochter bei der Oma alle paar Tage besucht. Auch geht sie keiner Arbeit nach, zwei abgebrochene Lehrstellen. Lebt zurzeit von Hartz IV. Auf der Seite von meinem Sohn sieht es so aus: Er hat eine eigene Wohnung, hat zwei Arbeitsstellen, hat zweimal in der Woche Besuchsrecht bei seiner Tochter und zahlt jeden Monat pünktlich seinen Unterhalt. Eigentlich alles nur positiv, nun meine Frage: Hat er damit eine Chance, wenigstens das halbe Sorgerecht zu bekommen? Er möchte nicht am Ende mit nichts dastehen und nur der Zahlemann sein. Wie und wo kann man das Sorgerecht beantragen, besteht eine Chance? Kann ja nicht sein, dass die andere Oma darüber bestimmt, das alles erst mal so bleiben soll wie es im Moment ist. Und das Jugendamt hat dem im Großen und Ganzen auch noch zugestimmt.
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
Die hat noch das alleinige Sorgerecht
Dein Sohn ist doch der leibliche Vater, wieso hat er nicht von Anfang an das gemeinsame volle Sorgerecht mit seiner Ex?

Ich denke, es gibt kein halbes Sorgerecht. Ein Sorgerecht ist immer voll, wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, dann haben jeder für sich das volle Sorgerecht, denk ich mal.

Kann sein, dass sich herausstellt, dass er das Sorgerecht gar nicht beantragen muss, weil er es besitzt...
 

Pixxi

Aktives Mitglied
Dein Sohn ist doch der leibliche Vater, wieso hat er nicht von Anfang an das gemeinsame volle Sorgerecht mit seiner Ex?

Ich denke, es gibt kein halbes Sorgerecht. Ein Sorgerecht ist immer voll, wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, dann haben jeder für sich das volle Sorgerecht, denk ich mal.

Kann sein, dass sich herausstellt, dass er das Sorgerecht gar nicht beantragen muss, weil er es besitzt...
Solange die beiden nicht verheiratet waren, hat die Mutter erstmal das alleinige Sorgerecht. Und ich denke, dies wird hier der Fall sein ...

Das gemeinsame Sorgerecht kann man beim JA beantragen ... wie steht denn die Kindsmutter dazu? Wenn sie damit einverstanden ist, müssen beide zum JA, werden über die Rechte und Pflichten belehrt und dann wird das ganze schriftlich festgehalten. Die Original-Urkunde bleibt beim JA; die Eltern bekommen ein paar beglaubigte Abschriften mit.

Wie das allerdings aussieht, wenn sie die Kindsmutter querstellt, weiß ich leider auch nicht. Habt ihr schonmal beim JA nachgefragt?
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
Mein Sohn und seine Ex haben seit 09/2010 eine gemeinsame Tochter. Wenige Wochen nach der Geburt hat sich seine Ex einen neuen gesucht
Er hätte sie auch vorher heiraten können, dann wären die Scheidungsformalitäten zumindest hemmend im Weg aus der Beziehung gewesen.

Nicht, dass hier die Ex alleine für die entstandene Situation verantwortlich wäre.

Früher waren halt Omas noch Omas und haben noch gesagt: Hauptsache gesund sind sie (die Enkel).

Und: Welches Bild ist schöner, mein Bild oder das Bild von meiner Schwester? Beide sind schön! *verzweifel*
 

Dolphin1979

Aktives Mitglied
Hallo Sabebiti!

Gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren kann man beim JA beurkunden lassen kostenlos oder über einen Notar kostenpflichtig. Praktiziert die Mutter Zustimmungsverweigerung, kann er eine gerichtliche Entscheidung beantragen - Selbst oder über einen Anwalt! Die Beantragung alleinige Sorgerecht geht nur über ein Gericht!

Hier geht es primär um das Kind und dessen Wohl. Das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Und die müssen sich einfach als erwachsene Menschen - im Sinne ihres gemeinsamen Kindes - arrangieren! Es ist eine Einigung zwischen Mutter und Vater, und Beide tragen die Verantwortung dann geteilt - Entscheidungen gemeinsam zu treffen!

Wenn die Kleine z.Z. den Aufenthalt bei der anderen Oma hat, weil die Mutter sich nicht in der Lage sieht die Verantwortung zu übernehmen und ggf. überfordert ist mit der Mutterrolle, kann ich sagen Kind bleibt besser in der Herkunftsfamilie als Fremdunterbringung Pflegefamilie! Wenn die ihr Leben geordnet und sich ausgetobt hat, wird Sie das Kind garantiert wieder zu sich nehmen und die andere Oma wird ihr das Kind nicht vorenthalten können!

Ich kann dir nur raten, dich gegenüber der Mutter des Kindes nicht wie eine Wölfin zu verhalten ---abgebrochene Ausbildungen und Leben von ALGII sagt nichts darüber aus bin ich eine gute oder eine schlechte Mutter! Wenn dein Sohn ein geordnetes Leben hat, kannst stolz auf ihn sein, dass er seine Vaterpflichten einhält und nachgeht! -------> Ich würde sagen es ist kein Kampf zwischen Mutter und Vater sondern eher ein Kampf zwischen Oma und Oma und Aufenthaltsbestimmungsrecht um das Enkelkind!

lg.
 

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