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So schnell kann man sein Kind zurück bekommen!? Öö

B

_BabyMiss_

Gast
Hallo!

Nach dem Termin bei der Anwältin heute, habe ich noch mal ein bisschen gegoogelt und woltle mir ein paar weiter Informationen zum Thema 'Rückführung und deren Vorraussetzungen' einholen.

Da bin ich dann auf einen Text gestoßen, der mich richtig, richtig verwundert hat.

Die Dame (was auch imme sie arbietet) wurde bei eine rVortbildung damit konfrontiert, dass der Staat so viele Kidner wieder zurück zu ihren leiblichen eltern gibt, ohne zu sehen, wie sehr es den Kindern schaden könnte.

Unter anderem erzählt sie dann folgende Geschichte, die mich doch stutzig machte. Öö

'Beispiel 1: Miriam
Miriam wurde im Alter von zehn Wochen in eine
Pflegefamilie vermittelt. Ihre alkohol- und
drogenabhängige junge Mutter, selbst von ihrem
Stiefvater und ihrer eigenen Mutter unterdrückt
und misshandelt, konnte ihr Baby nicht schützen
und versorgen. Die zuständige ASD-Mitarbeiterin
drohte mit der Beantragung des Entzugs der
elterlichen Sorge, es sei denn, sie würde «Hilfe
zur Erziehung» beantragen. Im Hilfeplan wurde
festgelegt, dass Miriam die nächsten Jahre in
einer Pflegefamilie leben soll und dass die Mutter
daran arbeitet, ihre Alkohol- und
Drogenabhängigkeit zu bewältigen. Miriam erlebte
die Pflegeeltern als primäre Bezugspersonen. Die
Mutter besuchte das Kind nur selten. Ihre
Alkoholabhängigkeit blieb unverändert. Auf Druck
ihrer eigenen Mutter wollte die junge Frau die
Hilfemaßnahme eines Tages beenden, als Miriam
zweieinhalb war. Die Jugendamtsmitarbeiterin
wies die Pflegeeltern an, das Kind der Mutter am
folgenden Samstag zu übergeben. Sie
begründete, die Mutter hätte das volle Sorgerecht,
niemand könne etwas dagegen tun, dass sie ihr
Kind abhole. Miriam schrie verzweifelt, als sie von
der ihr fast fremden Frau mitgenommen wurde.
Die Schwere der diesem Kind zugefügten
seelischen Verletzung lässt sich in Worten kaum
ausdrücken. Miriam wurde unter Mithilfe des
Jugendamtes schwerst traumatisiert. Die
Fachkraft ignorierte, dass das Kind durch einen
Antrag der Pflegeeltern beim
Vormundschaftsgericht gemäß § 1632 (4) BGB
auf eine einstweilige Verbleibensanordnung vor
dem schwerwiegenden seelisch verletzenden
Eingriff hätte geschützt werden müssen. Und, falls
bei einer gründlichen Klärung
Vormundschaftsgericht und Jugendamt zur
Auffassung gelangt wären, dass dieses Kind
zurück zu seiner Mutter soll, hätte zumindest eine
langsame und schonende Anbahnung zur
Bedingung gemacht werden müssen.'

Was sagt ihr dazu?

Ich habe davon noch nie etwas gehört.

Warum sagt einem das keiner? Das man jeder Zeit als leibliche Mutter (mit vollem Sorgerecht) das Recht hat diese Maßnahme zu beenden und das Kind zu sich zu holen?

Ob man das nun so rattikal vom einen auf den anderen tag machen muss, ist natürlich wieder eine andere Frage. Ich halte das auch nicht unbedingt gesund für das seelische Wohl des Kindes.

Aber, das geht!?

Wie kann es dann sein, dass selbst in solchen 'krassen' Fällen die Kinder wieder zurück kommen? -.- In Familien wo die Probleme vielleicht behoben oder gebessert sind aber nicht.

Das ist doch total unlogisch und ungerecht.
 

lapalu

Mitglied
Hallo!

Nach dem Termin bei der Anwältin heute, habe ich noch mal ein bisschen gegoogelt und woltle mir ein paar weiter Informationen zum Thema 'Rückführung und deren Vorraussetzungen' einholen.

Da bin ich dann auf einen Text gestoßen, der mich richtig, richtig verwundert hat.

Die Dame (was auch imme sie arbietet) wurde bei eine rVortbildung damit konfrontiert, dass der Staat so viele Kidner wieder zurück zu ihren leiblichen eltern gibt, ohne zu sehen, wie sehr es den Kindern schaden könnte.

Unter anderem erzählt sie dann folgende Geschichte, die mich doch stutzig machte. Öö

'Beispiel 1: Miriam
Miriam wurde im Alter von zehn Wochen in eine
Pflegefamilie vermittelt. Ihre alkohol- und
drogenabhängige junge Mutter, selbst von ihrem
Stiefvater und ihrer eigenen Mutter unterdrückt
und misshandelt, konnte ihr Baby nicht schützen
und versorgen. Die zuständige ASD-Mitarbeiterin
drohte mit der Beantragung des Entzugs der
elterlichen Sorge, es sei denn, sie würde «Hilfe
zur Erziehung» beantragen. Im Hilfeplan wurde
festgelegt, dass Miriam die nächsten Jahre in
einer Pflegefamilie leben soll und dass die Mutter
daran arbeitet, ihre Alkohol- und
Drogenabhängigkeit zu bewältigen. Miriam erlebte
die Pflegeeltern als primäre Bezugspersonen. Die
Mutter besuchte das Kind nur selten. Ihre
Alkoholabhängigkeit blieb unverändert. Auf Druck
ihrer eigenen Mutter wollte die junge Frau die
Hilfemaßnahme eines Tages beenden, als Miriam
zweieinhalb war. Die Jugendamtsmitarbeiterin
wies die Pflegeeltern an, das Kind der Mutter am
folgenden Samstag zu übergeben. Sie
begründete, die Mutter hätte das volle Sorgerecht,
niemand könne etwas dagegen tun, dass sie ihr
Kind abhole. Miriam schrie verzweifelt, als sie von
der ihr fast fremden Frau mitgenommen wurde.
Die Schwere der diesem Kind zugefügten
seelischen Verletzung lässt sich in Worten kaum
ausdrücken. Miriam wurde unter Mithilfe des
Jugendamtes schwerst traumatisiert. Die
Fachkraft ignorierte, dass das Kind durch einen
Antrag der Pflegeeltern beim
Vormundschaftsgericht gemäß § 1632 (4) BGB
auf eine einstweilige Verbleibensanordnung vor
dem schwerwiegenden seelisch verletzenden
Eingriff hätte geschützt werden müssen. Und, falls
bei einer gründlichen Klärung
Vormundschaftsgericht und Jugendamt zur
Auffassung gelangt wären, dass dieses Kind
zurück zu seiner Mutter soll, hätte zumindest eine
langsame und schonende Anbahnung zur
Bedingung gemacht werden müssen.'

Was sagt ihr dazu?

Ich habe davon noch nie etwas gehört.

Warum sagt einem das keiner? Das man jeder Zeit als leibliche Mutter (mit vollem Sorgerecht) das Recht hat diese Maßnahme zu beenden und das Kind zu sich zu holen?

Ob man das nun so rattikal vom einen auf den anderen tag machen muss, ist natürlich wieder eine andere Frage. Ich halte das auch nicht unbedingt gesund für das seelische Wohl des Kindes.

Aber, das geht!?

Wie kann es dann sein, dass selbst in solchen 'krassen' Fällen die Kinder wieder zurück kommen? -.- In Familien wo die Probleme vielleicht behoben oder gebessert sind aber nicht.

Das ist doch total unlogisch und ungerecht.

Ja das hört sich gut an! Aber was meinst du wie lange du dann noch das Sorgerecht hast?
Ein eilantrag ist schnell abgegeben!
 
B

_BabyMiss_

Gast
Ja das hört sich gut an! Aber was meinst du wie lange du dann noch das Sorgerecht hast?
Ein eilantrag ist schnell abgegeben!
Keine Ahnung. ;)

Da sollte man sich dann vorher schon informieren, was einem da so zum Verhängnis werden könnte und was die einem ankreiden werden könnten und sicher auch werden.

sonst schießt man sich damit ja ein absolutes Eigentor.
 
R

Rübe

Gast
Also, ich dachte ja, das wäre nun auch echt jedem klar. Wenn man das volle SR hat, dann kann man sein Kind nehmen und verduften, wenn man denn will.

Man sollte, hat man so etwas vor, jedoch möglichst das Weite suchen und nicht in der alten Wohnung darauf warten, dass da wieder jemand anklopft. Denn das geht dann ganz schnell. Und was noch schneller geht ist dann der komplette Verlust des Sorgerechts.

Wenn du sich mit dem Gedanken trägst, dann musst du dir auch der Folgen bewusst sein. Bist du in der Lage alleine mit deinem Kind zu leben und auch Stresssituationen und Geldknappheit zu meistern etc...

Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, wenn du das volle Sr noch hast. zum Beispiel gibt es das Wahlrecht. du kannst bestimmen, zu wem dein Kind kommt. Können auch die großeltern, Freunde etc sein. Muss halt nur passen. Und du kannst auch eine Vorsorgevollmacht bei Gericht hinterlegen. Auch eine Schutzschrift würde ich hinterlegen. Da steht drin, dass du von deinem Recht auf Anhörung gebrauch machst im Zweifelsfall. Dann kann kein Beschluss ohne dich erlassen werden. usw...

Einen freundlichen Tritt in den Hintern sendet

Rübe
 
M

Miro

Gast
Hallo,

man sollte sich als Eltern, die sich nichts zu schulden kommen lassen haben, nicht einschüchtern lassen von dem Gerede des Jugendamts. Eine Familienhilfe ist immer freiwillig und bedeutet die Entrechtung der Familie, ab der Einverständnis-Erklärung der Eltern. Von daher ist der Begriff: Familienhilfe eher eine Farce, müsste "Familien-Entrechtung" heißen, auch wenn die SB den Eltern das Gegenteil suggerieren.
Man kann immer nur davor warnen, Familienhilfen in Anspruch zu nehmen, da es in den meisten Fällen auf einen Kindesentzug hinaus läuft, das ist so.

Schöne Grüße, Miro
 
M

Miro

Gast
Oder Familie mit drei Kindern, Vernachlässigung der 14 jährigen, Nachts wegbleiben, Diebstähle ohne Ende, Hausverbot an verschiedenen Schulen wegen Schlägereien, etc. Unterbringung der 14 jährigen in einer WG - kein Sorgerechtsentzug, nichts, Tochter dreht ab, geht nach Hause zurück.
Schau mal, liebe DieDiva, wie vorschnell ihr dabei seid, von Vernachlässigung zu reden. Die 14-Jährige macht sich selbständig, steht vermutlich unter dem Einfluss Gleichaltriger, und ihr redet von Vernachlässigung. Von wem vernachlässigt, von den Eltern? Na, was denn sonst?

Herzlichen Gruß
 
M

Miro

Gast
Hallo dieDiva,

wieso daneben? Ich doch nicht.:confused: Ich weiß schon sehr gut, wovon ich rede und ich halte es auch für sehr wichtig, immer wieder darauf aufmerksam zu machen, dass man beim Jugendamt generell hereingelegt wird, wenn man sich mit ihnen einlässt.:)

Natürlich habe ich das alles auch persönlich erlebt - als Vater eines unehelichen Kindes, deren Mutter lange Zeit krank war. All die Unterstellungen, all die fiesen Tricks vom Jugendamt und dessen Vernetzten - Kinderärzte, Kindergärtner, Schulleiter, Lehrer ect..., die alle unter einer Decke stecken, um Kinder ungerechtfertigterweise den Eltern wegzunehmen, zeigen sie die kleinste Schwäche, und die Fälle, in denen es durchaus nachvollziehbar ist, dahingehend als Rechtfertigung vorschieben. Natürlich ist das Kind noch glücklich bei ihrer (wieder gesunden) Mutter und wird es auch bleiben, und Angst hat es nur vor dem Jugendamt und dessen Stiefelknechten - völlig zurecht. Ich glaube, das reicht an unangenehmer Erfahrung, schätze ich.

So gut wie alle Eltern, deren Kinder weggenommen wurden, werden dir bestätigen, dass das durch eine Familienhilfe zustande gekommen ist, wo den nichts ahnenden Familien Hilfe angeboten wird, um sie dann nach allen Regeln der Kunst auseinander zu nehmen, hanebüchene Gutachten anzufertigen (wie jeder Staatsanwalt bestätigt, dass tausende fingierter Gutachten kursieren, vom Jugendamt in Auftrag gegeben) und zum Familiengericht damit zu gehen. Der größte Fehler der Eltern - einer Familienhilfe zuzustimmen, denn damit geben ja zu, dass sie Hilfe benötigen und erzieherisch unfähig sind, nach eurer Rechtsauffassung.

Du kannst doch erzählen was du willst - das gute Jugendamt, das nur helfen will. "Wir wollen ja keine Hasspartner sein", seid ihr aber, so lange ihr die Eltern und vor allem die Kinder nur verar...t. ;)

Und es ist davon auszugehen, dass vor allem den leiblichen Eltern das Wohl der Kinder am Herzen liegt, das ist biologisch so bedingt - weder Pflegeeltern, noch dem Jugendamt oder den heilerzieherischem Psychologenheimen, für die sind Kinder Business, von daher erklärt sich das von alleine, mal abgesehen von den unzähligen Fällen von Missbrauch und Gewalt bei PE und in Heimen.

Herzlichen Gruß

Miro
 
M

Miro

Gast
Übrigens DieDiva:

Mein Vater war dem Alkohol nicht abgeneigt, trotzdem war er für mich der beste Vater, den man haben konnte. Und ich bin damals als kleiner Junge schon vor euch davon gelaufen, vor euren wohlhabenden Adoptiveltern, scheinheiligen Pflegeltern, eurem kirchlichen, charikativen Wahnsinn, und hatte Angst vor euren falschen Behauptungen, Gutachten, Kinderpsychologen und Konstruktionen, um Kinder in Heime und PE zu bringen.

Heute bin ich groß:)
 
M

Miro

Gast
So, und jetzt klinke ich mich aus aus der Thematik. Es ärgert mich maßlos, eure Jugendamts-Propaganda.
Ich spiel da nicht mehr mit. Viel Vergnügen noch.:(:confused:
 
B

_BabyMiss_

Gast
Man, man....ich bhätte nicht gedacht, dass hier durch meinen Thread so eine Diskussion ausgelöst wird. ;)

Aber wenn ich jetzt zB (jetzt nur mal angenommen ;) ) mein Kind aus der Pflegefamilie rausholen würde. Also die Hilfe beenden.
Dann müssen die mir doch erstmal was nachweisen, was ich dann falsch mache. Oder nicht?

Die können mir doch das Kind dann nicht wegnehmen, weil ich vor einem Jahr einen Fehler gemacht habe.

Ich bin ja weder Drogen abhängig, alkoholkrank doer sonst irgend etwas.

Nachdem die Schule sagte, dass das so nichts wird bin ich gleich zur Giag gegangen und habe mich, bzw unsere 'Bedarfsgemeinschaft' dort angemeldet, bzw einen Antrag gestellt. Der Herr dort meinte, dass ICH auf jeden Fall Anspruch auf eine geldliche Hilfe habe.
Vorallem weil ich durch die familiäre Situation ja auch in ärztlicher Behandlung bin. Denn dass man da depressiv wird o.ä. Krankheiten bekommt, ist wohl unabdingbar. Und da ich vom JA ja auch eine Bestätigung bekommen kann, dass ich nicht mehr zuhause wohnen kann, ist das kein Problem. Ob mein Partner etwas bekommt steht zwar auf einem 'anderen Blatt Papier'. Aber die Sache ist ja eigtl.

Vor 1 Jahr hätte ich es nie auf die Reihe bekommen meinen Partner zu schnappen und zu sagen 'Schatz, wir müssen zur Giag fahren und uns da informieren'. Ich hätte meinen Hintern wahrscheinlich von alleine nicht hoch bekommen. ;D

Genauso ist mein Haushalt ja auch viel geordneter usw als vorher.
Ich wöllte die Maßnahme auch nie von heute auf morgen abbrechen.

Denn 1. ist es eigtl unmöglich mit dem Kind danach dann sofort super klar zu kommen.

2. Ist das für das Kind ein totaler Einbruch. Er kennt mich ja quasi gar nicht mehr. Und dann soll er aufeinmal wieder zu mir?

und 3. Möchte ich das den Pflegeeltern auch nicht antuen.
Wenn man das so sieht, haben sie mir ja nur 'geholfen' und sich liebevoll um meinen Kleinen gekümmert. Da sollte ich jetzt nicht so gemeins ein und einfach ankommen und sagen 'Packt ihm die Koffer, ich nehm ihn jetzt mit!'.

Dazu bin ich dann vielleicht doch etwas zu 'nett'. Ich möchte ja die Gefühle von niemandem vorstätzlich verletzen.

Wenn ich öfter Kontakt hatte und mir sicher bin, dass ich das schaffen kann und die mir trotzdem noch steine in den Weg legen wollen. Dann bin ich vllt auch bereit zu sagen, dass ich eben die Konsequenzen ziehe und ihn mitnehme.

Aber auch nur, wenn ich eben weiß, dass die mir nichts anhängen können.
 

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