B
_BabyMiss_
Gast
Hallo!
Nach dem Termin bei der Anwältin heute, habe ich noch mal ein bisschen gegoogelt und woltle mir ein paar weiter Informationen zum Thema 'Rückführung und deren Vorraussetzungen' einholen.
Da bin ich dann auf einen Text gestoßen, der mich richtig, richtig verwundert hat.
Die Dame (was auch imme sie arbietet) wurde bei eine rVortbildung damit konfrontiert, dass der Staat so viele Kidner wieder zurück zu ihren leiblichen eltern gibt, ohne zu sehen, wie sehr es den Kindern schaden könnte.
Unter anderem erzählt sie dann folgende Geschichte, die mich doch stutzig machte. Öö
'Beispiel 1: Miriam
Miriam wurde im Alter von zehn Wochen in eine
Pflegefamilie vermittelt. Ihre alkohol- und
drogenabhängige junge Mutter, selbst von ihrem
Stiefvater und ihrer eigenen Mutter unterdrückt
und misshandelt, konnte ihr Baby nicht schützen
und versorgen. Die zuständige ASD-Mitarbeiterin
drohte mit der Beantragung des Entzugs der
elterlichen Sorge, es sei denn, sie würde «Hilfe
zur Erziehung» beantragen. Im Hilfeplan wurde
festgelegt, dass Miriam die nächsten Jahre in
einer Pflegefamilie leben soll und dass die Mutter
daran arbeitet, ihre Alkohol- und
Drogenabhängigkeit zu bewältigen. Miriam erlebte
die Pflegeeltern als primäre Bezugspersonen. Die
Mutter besuchte das Kind nur selten. Ihre
Alkoholabhängigkeit blieb unverändert. Auf Druck
ihrer eigenen Mutter wollte die junge Frau die
Hilfemaßnahme eines Tages beenden, als Miriam
zweieinhalb war. Die Jugendamtsmitarbeiterin
wies die Pflegeeltern an, das Kind der Mutter am
folgenden Samstag zu übergeben. Sie
begründete, die Mutter hätte das volle Sorgerecht,
niemand könne etwas dagegen tun, dass sie ihr
Kind abhole. Miriam schrie verzweifelt, als sie von
der ihr fast fremden Frau mitgenommen wurde.
Die Schwere der diesem Kind zugefügten
seelischen Verletzung lässt sich in Worten kaum
ausdrücken. Miriam wurde unter Mithilfe des
Jugendamtes schwerst traumatisiert. Die
Fachkraft ignorierte, dass das Kind durch einen
Antrag der Pflegeeltern beim
Vormundschaftsgericht gemäß § 1632 (4) BGB
auf eine einstweilige Verbleibensanordnung vor
dem schwerwiegenden seelisch verletzenden
Eingriff hätte geschützt werden müssen. Und, falls
bei einer gründlichen Klärung
Vormundschaftsgericht und Jugendamt zur
Auffassung gelangt wären, dass dieses Kind
zurück zu seiner Mutter soll, hätte zumindest eine
langsame und schonende Anbahnung zur
Bedingung gemacht werden müssen.'
Was sagt ihr dazu?
Ich habe davon noch nie etwas gehört.
Warum sagt einem das keiner? Das man jeder Zeit als leibliche Mutter (mit vollem Sorgerecht) das Recht hat diese Maßnahme zu beenden und das Kind zu sich zu holen?
Ob man das nun so rattikal vom einen auf den anderen tag machen muss, ist natürlich wieder eine andere Frage. Ich halte das auch nicht unbedingt gesund für das seelische Wohl des Kindes.
Aber, das geht!?
Wie kann es dann sein, dass selbst in solchen 'krassen' Fällen die Kinder wieder zurück kommen? -.- In Familien wo die Probleme vielleicht behoben oder gebessert sind aber nicht.
Das ist doch total unlogisch und ungerecht.
Nach dem Termin bei der Anwältin heute, habe ich noch mal ein bisschen gegoogelt und woltle mir ein paar weiter Informationen zum Thema 'Rückführung und deren Vorraussetzungen' einholen.
Da bin ich dann auf einen Text gestoßen, der mich richtig, richtig verwundert hat.
Die Dame (was auch imme sie arbietet) wurde bei eine rVortbildung damit konfrontiert, dass der Staat so viele Kidner wieder zurück zu ihren leiblichen eltern gibt, ohne zu sehen, wie sehr es den Kindern schaden könnte.
Unter anderem erzählt sie dann folgende Geschichte, die mich doch stutzig machte. Öö
'Beispiel 1: Miriam
Miriam wurde im Alter von zehn Wochen in eine
Pflegefamilie vermittelt. Ihre alkohol- und
drogenabhängige junge Mutter, selbst von ihrem
Stiefvater und ihrer eigenen Mutter unterdrückt
und misshandelt, konnte ihr Baby nicht schützen
und versorgen. Die zuständige ASD-Mitarbeiterin
drohte mit der Beantragung des Entzugs der
elterlichen Sorge, es sei denn, sie würde «Hilfe
zur Erziehung» beantragen. Im Hilfeplan wurde
festgelegt, dass Miriam die nächsten Jahre in
einer Pflegefamilie leben soll und dass die Mutter
daran arbeitet, ihre Alkohol- und
Drogenabhängigkeit zu bewältigen. Miriam erlebte
die Pflegeeltern als primäre Bezugspersonen. Die
Mutter besuchte das Kind nur selten. Ihre
Alkoholabhängigkeit blieb unverändert. Auf Druck
ihrer eigenen Mutter wollte die junge Frau die
Hilfemaßnahme eines Tages beenden, als Miriam
zweieinhalb war. Die Jugendamtsmitarbeiterin
wies die Pflegeeltern an, das Kind der Mutter am
folgenden Samstag zu übergeben. Sie
begründete, die Mutter hätte das volle Sorgerecht,
niemand könne etwas dagegen tun, dass sie ihr
Kind abhole. Miriam schrie verzweifelt, als sie von
der ihr fast fremden Frau mitgenommen wurde.
Die Schwere der diesem Kind zugefügten
seelischen Verletzung lässt sich in Worten kaum
ausdrücken. Miriam wurde unter Mithilfe des
Jugendamtes schwerst traumatisiert. Die
Fachkraft ignorierte, dass das Kind durch einen
Antrag der Pflegeeltern beim
Vormundschaftsgericht gemäß § 1632 (4) BGB
auf eine einstweilige Verbleibensanordnung vor
dem schwerwiegenden seelisch verletzenden
Eingriff hätte geschützt werden müssen. Und, falls
bei einer gründlichen Klärung
Vormundschaftsgericht und Jugendamt zur
Auffassung gelangt wären, dass dieses Kind
zurück zu seiner Mutter soll, hätte zumindest eine
langsame und schonende Anbahnung zur
Bedingung gemacht werden müssen.'
Was sagt ihr dazu?
Ich habe davon noch nie etwas gehört.
Warum sagt einem das keiner? Das man jeder Zeit als leibliche Mutter (mit vollem Sorgerecht) das Recht hat diese Maßnahme zu beenden und das Kind zu sich zu holen?
Ob man das nun so rattikal vom einen auf den anderen tag machen muss, ist natürlich wieder eine andere Frage. Ich halte das auch nicht unbedingt gesund für das seelische Wohl des Kindes.
Aber, das geht!?
Wie kann es dann sein, dass selbst in solchen 'krassen' Fällen die Kinder wieder zurück kommen? -.- In Familien wo die Probleme vielleicht behoben oder gebessert sind aber nicht.
Das ist doch total unlogisch und ungerecht.