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Sitz in Deutschland - Mitarbeiter im Ausland - Wie muss ich das rechtlich regeln?

pinking

Mitglied
Erstmal eine kurze Unternehmensbeschreibung damit jeder ungefähr einordnen kann, worum es geht. Es geht um einen Begleitservice für Behördengänge in Singapur. Weil es sich immer um die selben Laufwege handelt, ist es im Prinzip ein relativ einfacher Job, der durch jede ungelernte Person ausübt werden kann. Deshalb soll der Job auch an Hausfrauen, Studenten etc. als Nebenjob angeboten werden. Die Website über welche, die Aufträge erteilt werden, ist deutschsprachig und der Betreiber ist ebenfalls in Deutschland. Gewerbe für Deutschland ist ebenfalls angemeldet.

Aber wie kann ich das rechtlich mit den Mitarbeitern im Ausland regeln?
Ist das überhaupt möglich wenn der Unternehmenssitz in Deutschland ist?

Vielen Dank im Voraus
 
G

Gast bleibt Gast

Gast
Auch ein Nebenjob hat eine rechtliche Grundlage. Wenn die Fa. in D ihren Sitz hat, so gilt, das weiß eigentlich jeder Unternehmer, das deutsche Recht.

Und die Frage ist, wie soll das jetzt hier umgesetzt werden.

Ich denke, das ist eine Agentur, die den Kunden in Singapur Begleiter für Behördengänge vermittelt und irgendwer muss diese Begleiter ja bezahlen. Soll das der Kunde sein, wie kommen Sie an Ihre Provision? Alles etwas wenig durchdacht.

Ich sehe in diesem Geschäft so absolut keine Zukunft.
 

mikenull

Urgestein
Natürlich muß dann in Singapore eine Firma gegründet werden, nach dem dortigen Recht. Wird wahrscheinlich nicht einfach sein, weil je jemand da sein muß, der im Zweifelsfall haftbar ist. Also entweder ein Singgaporianer oder denkbar ein dortiger Rechtsanwalt.
 

Kim65

Neues Mitglied
Was ein Zufall, ich habe lange in Singapore gelebt und dort auch eine Firma gehabt. Das einfachste und beste ist, du meldest in Singapore ein Gewerbe an. Denn ,wenn Mitarbeiter für dich in Singapore tätig sind, dann musst du dort auch eine Firma haben, denn der Mehrwert wird ja in diesem Land erwirtschaftet , und muss damit auch dort besteuert werden. Alles andere ist illegal, und somit zum scheitern verurteilt. Das sind aber alles nur Vorteile und keine Nachteile. Denn, die Besteuerung in Singapore ist viel niedriger, die Firma zu gründen relativ einfach. Du musst nicht mal ein Office meinen, du kannst für eine virtuelle Firmenadresse in Singapore an anmieten, das ist absolut legal und kostet nicht viel. Die Post und Anrufe werden an dich weiter geleitet.
 

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