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Sind eure Jobcenter auch so blöd?

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Gast

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Heute habe ich mit der Chefin meines Sachbearbeiters wegen unangebrachter Kommentare geredet.

Es ging darum, dass ich mir anhören musste, ich wäre 7 Jahre zu spät zum Abitur und ich solle schauen, dass ich schnell wieder aus Hartz IV heraus komme.

Ich habe ihr nochmals gesagt, dass ich bereits eine Zusage meiner alten Schule (für Erwachsene) habe.
Sie meinte dann, dass ich doch etwas zu alt dafür sei (Seit man hat die das zu beurteilen?).

Daraufhin habe ich angeboten, meine alte Ausbildung zu beenden. Die Kosten dafür müsste ich allerdings alle selber tragen.
Also in dem Fall Umzugskosten zur nächsten Ausbildungsstelle, da jene selten sind, Lebenskosten und natürlich auch die Ausbildungskosten, da die Ausbildung Geld kostet.

Wenn ich dieses Geld habe, wieso beantrage ich dann Hartz IV und bekomme auch noch welches genehmigt?
Einen solchen Umfang an Geld kann ich neber der Ausbildung selbst mit 2 Nebenjobs nichts verdienen. Das schaff ich einfach nicht.

Eine Förderung im Sinne einer Ausbildung/eines Studiums hält das Jobcenter aufgrund meines Alters von 26 Jahren nicht mehr für zweckmäßig.

Dann wurde noch gefragt, wieso ich vorher kein Hartz IV beantragt hatte und wo von ich gelebt hätte.
Meines Wissens kann man ohne besonderen Grund unter 25 kein Hartz IV beantragen, weil man erst ab 25 eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen kann.


Wie machen eure Kinder das?
18 werden und die aktive Sterbehilfe wegen Arbeitslosigkeit beantragen oder gleich Abschiebung ins Altersheim?


Sollte sich keine Lösung für den Fall finden, so werde ich auf Hartz IV verzichten und mich mit der Arbeit von Nebenjobs über Wasser halten. Ich bin auch bereit daran zu verrecken (Bin ja eh schon uralt...).
Derzeit denke ich wieder über eine Tätigkeit im horizontalen Gewerbe nach.
 
Liebe Gast-Schreiberin,

eine der Hauptinteressen der Jobcenters liegen nicht in der Förderung von Menschen, sondern in der Einsparung von Geldleistungen. Dass das Jobcenter (der Staat) ggf. mehr Geld spart, wenn es Menschen wirklich und effektiv fördert, erfordert eine Denkleistung, die Du bei einem Jobcenter nicht voraussetzen darfst. Und wenn eine der dort tätigen Personen diese Denkleistung erbringt, so kann es durchaus sein, dass diese Person durch andere Personen, die ihr weisungsbefugt sind, ausgebremst wird.....
 
Das mit den 25 Jahren ist ein Märchen ... was viele allerdings nicht kapieren wollen oder können.

Man hat zum Beispiel unter 25 Jahren schon Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter, wenn man nicht mehr bei den Eltern lebt. Es hält sich allerdings hartnäckig das Gerücht, dass die Eltern das Kind wieder aufnehmen müssten, wenn selbiges Arbeitslos wird und in Hartz IV rutscht, dabei kann niemand dazu gezwungen werden irgendwem bei sich aufzunehmen.

Desweiteren, wenn man bei seinen Eltern lebt, dann kommt es darauf an, wie viel alle im Haushalt lebenden verwandte Personen verdienen. Dieses ist aber auch vollkommen uninteressant, wenn zum Beispiel der Antragssteller schwanger sein sollte und einiges mehr.

Und so grundsätzlich, niemand kann dir deine Ausbildung verweigern, im Gegenteil, nach §27 SGB 2 dürfte nach deiner Schilderung folgender Teilsatz zutreffend sein

diese Ausbildung im Einzelfall für die Eingliederung ... in das Erwerbsleben zwingend erforderlich ist und ohne die Erbringung von Leistungen zum Lebensunterhalt der Abbruch der Ausbildung droht

abgebrochen hast du offensichtlich die Ausbildung bereits, allerdings wenn du diese wieder aufnehmen kannst und dann ein erneuter Abbruch droht, haben Sie Leistungen zu übernehmen. Ich würde dir daher empfehlen, hole dir einen Beratungsschein und gehe zu einem Anwalt für Sozialrecht oder suche eine Beratungsstelle vor Ort, damit diese dich entsprechend behilflich sein können bei der Antragsstellung.

Und im übrigen, ich weiß nun nicht wie der Chef von deiner SB reagiert hat, aber solche Gespräche sind meistens für die Katz, denn der SB handelt nur auf Anweisung von "oben" und wenn die da "oben" sagen, ablehnen, ablehnen, ablehnen, dann hilt kein Gespräch der Welt, sondern in der Regel nur der Gang vor das Sozialgericht.
 
Oh, da könnte ich mich aufregen!
Was die dir da sagen, ist so daneben, du bist natürlich nicht zu alt für dein Abitur! Mann, Mann, Mann...
Und jetzt Hilfreiches:

Bitte wende dich an die Arbeitslosenberatungsstelle vom Diakonischen Werk, die kennen sich mit den Hartz IV-Gesetzen bestens aus und hatten in meiner Stadt immer ein offenes Ohr für mich, obwohl ich gar kein Hartz IV bezog aber nach einer Krebserkrankung voll erwerbsunfähig berentet und im Kampf mit der Rentenversicherung um die Finanzierung eines Studiums war. Und da war ich schon fast 40!

Lange Rede, kurzer Sinn: Geh dort hin und lasse dich umfassend beraten!
Das Tolle ist, dass die Leute dort wiederum Ansprechpartner in den Jobcentern kennen und z. B. mal schnell mit ihnen telefonieren und nachfragen können, ohne große Umwege.

Ich war immer hochzufrieden und hätte in der schlimmsten Phase meines Kampfes mit der DRV nicht gewusst, was ich ohne diese Beratungsstelle hätte machen sollen.

Dir viel Glück, lass dich gut beraten und dann bist du hervorragend gewappnet für anstehende Gespräche mit dem Jobcenter.
 
Ich hab nicht nur meine alte Ausbildung abgebrochen, ich habe auch, weil die Herrschaften von damals mir kein Zeugnis ausstellen wollten, gleich via eines Anwalts die gesamte Schule aufgelöst. (Mit Anwaltssachen kenne ich mich daher aus. Ich fackel da nicht lange.)
Daher muss ich im Falle einer Fortsetzung umziehen.

Der §27 beinhaltet nur Hilfen zum Lebensunterhalt. Ausbildungskosten werden darin nicht aufgeführt.
Das Schulgeld beträgt aber 100 Euro pro Monat. Einfach aus der Tasche schütteln, kann ich mir die nicht.
Es gibt allerdings auch kostenfreie Schulen, aber da kommt es darauf an, wer mich nimmt. Da habe ich nur bedingt Einfluss darauf.

Rechtlich könnte ich in die Ausbildung ab dem 3. Semester wieder einsteigen. Macht aber keinen Sinn, da ich schon zu lange draußen bin und das würde auch keine Schule einfach so machen.

Rechtlich ist es auch so, dass die Ausbildung anerkannt ist, aber nicht die Schulform in allen Bundesländern.
Daher ist es hier in Hessen z.B. so, dass das Sozialministerium für uns zuständig ist und wir keine eindeutige Schulform sind.

Ich könnte theorethisch auch selber eine Schule aufmachen. Unser Sozialministerium hat es mir ja vorgeschlagen.
Aber das würde das Amt wohl wirklich nicht bezahlen.
Wäre ja auch zu einfach, wenn man sich die Ausbildungsstelle gleich selber aufbauen könnte.
Am besten gleich selber noch das Zeugnis ausstellen.

Auch müsste ich mich dann entscheiden, ob ich einen Arbeitsvertrag mit mir selber eingehe oder mit meiner Partnerklinik, weil man nur Arbeitgeberrechte hat, wenn man einen Vertrag mit der Klinik geschlossen hat. Wurde der Vertrag mit der Schule geschlossen, hat man keine, aber die selbe Arbeit. Dann darf ich mich selber ausbeuten.
 
Studentenjob!
Ich hab mein ganzes studium finanziert mit einem kmeipenjob jeden freitag und samstag nacht. Mit trinkgeld brachte das 800 euro was mir als student locker gereicht hat.

Alleine die ganze zeit, die man nicht mit dem jobcenter verbringt, ist dieses vorgehen wert.
Selbst ist die frau!
 
Blöd nicht, aber gerissen und besonders skrupellos...

Es ist "normal", dass du dort verhöhnt wirst. Wenn du klagst, wird dich der Sozialrichter auslachen, alles schon erlebt...
Ich seh`s ähnlich: sich auf Sozialrecht zu verlassen oder gar generell Rechtsstaatlichkeit, ist müßig und völlig aussichtslos, anstrengend und demütigend, vor allem so lange so gut wie niemand Bock hat, irgendwas daran zu ändern...

Selbst ist die frau!
Am besten sie geht anschaffen, aufgrund von Rechtsbeugung - dann haben wir alle was von...!🙄

Bin mal gespannt, ob der neue Bundespräsi auch nichts anderes auf der Pfanne hat, als mit dem moralischen Zeigefinger auf Fremdstaaten zu zeigen, übrigens... 🙂

Erst mal vor der eigenen Türe kehren...
 
Warum wird mein Beitrag mit dem Hinweis auf die Arbeitslosenberatung des Diakonischen Werkes nicht freigeschaltet??
 
Der §27 beinhaltet nur Hilfen zum Lebensunterhalt. Ausbildungskosten werden darin nicht aufgeführt.
Das Schulgeld beträgt aber 100 Euro pro Monat. Einfach aus der Tasche schütteln, kann ich mir die nicht.
Es gibt allerdings auch kostenfreie Schulen, aber da kommt es darauf an, wer mich nimmt. Da habe ich nur bedingt Einfluss darauf.

Was hindert dich daran, dich trotzdem mal bei den kostenfreien Schulen zu bewerben?

Irgendwie nichts oder?

Und Ansonsten kannst du deinem Jobcenter noch den hier um die "Ohren" hauen, aber da du ja rechtlich so firm bist, hast du das sicherlich bereits getan

(2) Bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch sollen unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels erbracht werden. Bei fehlendem Berufsabschluss sind insbesondere die Möglichkeiten zur Vermittlung in eine Ausbildung zu nutzen. [7quote]

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__3.html

Und ansonsten gibbet noch den hier

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html

(3) Abweichend von § 44 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches können Leistungen auch für die Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung erbracht werden.

etc pp.... Ich zähle hier jetzt nicht alles auf, weil das würde den Rahmen sprengen, da du du allerdings Rechtlich schon so firm bist, kennste dich in diesem Dschungel bestens aus und kannst da dann mal so einen richtig netten schriftlichen Antrag für stellen, zur Übernahme sämtlicher Kosten etc. pp.

Oder dich weiter darüber aufregen, dass sie alle so schrecklich gemein zu dir sind beim Jobcenter, weil die schlicht und ergreifend nur Ihren Anweisungen folgen und man als Leistungsempfänger, wenn man alleine da irgendetwas macht, nicht im geringsten ernst genommen wird, bis die eine "Packung" von diesem Leistungsempfänger bekommen.

Es obliegt daher dir, was du daraus machst und/oder nicht.
 

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