G
Gelöscht 93266
Gast
Schon seit langer Zeit bin ich Mitglied in einem Chor, der mir auch immer sehr viel Freude bereitete. In letzter Zeit machten wir auf Grund der aktuellen Situation Online- Chorproben. Am kommenden Freitag soll es wieder draußen Proben geben.
Es gibt da aber etwas das mich irritiert. Unsere Chorleiterin ist voll und ganz davon überzeugt, dass Proben draußen wieder erlaubt seien, wenn es ein Hygienekonzept gibt und alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, aber meine Mutter meinte, dass dies laut der aktuellen Verordnung in diesem Rahmen noch auf gar keinen Fall erlaubt ist.
Denn die nächste Probe soll im Garten eines Chormitglieds stattfinden, obwohl Zusammentreffen auch draußen und mit dem Sicherheitsabstand zur Zeit im privaten Raum noch verboten sind. Im öffentlichen Raum dürfen sich zwar bis zu 50 Personen treffen, aber nur wenn diese Veranstaltung 1. angemeldet ist und 2. gewährleistet ist, dass der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Aber sein Garten ist ein Privatgrundstück und daher nicht öffentlich. Und Singen darf man selbst im öffentlichen Raum auch nur , wenn jeder zu jedem mindestens 5 m Abstand halten kann, weil durch das Singen die Tröpfchen weiter fliegen können.
Meine Mutter und ich lasen uns die Verordnung genau durch und kamen immer wieder zu dem gleichen Ergebnis, dass dies zur Zeit unter den besagten Bedingungen immer noch untersagt ist. Daher schickte ich ein Foto von den einzelnen Punkten der aktuellen Verordnung in die Gruppe, in denen klar und deutlich drin steht, dass das Singen auf einem Privatgrundstück immer noch verboten ist.
Dennoch sind die Chorleiterin und auch alle anderen des Chores weiterhin davon überzeugt, dass es unter diesen Bedingungen erlaubt sei.
Ich persönlich finde das sehr verantwortungslos und werde daher nicht hingehen. Dennoch konnte ich die anderen nicht von den Tatsachen überzeugen oder könnte ich es doch noch. Hat jemand eine Idee, was ich tun könnte?
Es gibt da aber etwas das mich irritiert. Unsere Chorleiterin ist voll und ganz davon überzeugt, dass Proben draußen wieder erlaubt seien, wenn es ein Hygienekonzept gibt und alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, aber meine Mutter meinte, dass dies laut der aktuellen Verordnung in diesem Rahmen noch auf gar keinen Fall erlaubt ist.
Denn die nächste Probe soll im Garten eines Chormitglieds stattfinden, obwohl Zusammentreffen auch draußen und mit dem Sicherheitsabstand zur Zeit im privaten Raum noch verboten sind. Im öffentlichen Raum dürfen sich zwar bis zu 50 Personen treffen, aber nur wenn diese Veranstaltung 1. angemeldet ist und 2. gewährleistet ist, dass der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Aber sein Garten ist ein Privatgrundstück und daher nicht öffentlich. Und Singen darf man selbst im öffentlichen Raum auch nur , wenn jeder zu jedem mindestens 5 m Abstand halten kann, weil durch das Singen die Tröpfchen weiter fliegen können.
Meine Mutter und ich lasen uns die Verordnung genau durch und kamen immer wieder zu dem gleichen Ergebnis, dass dies zur Zeit unter den besagten Bedingungen immer noch untersagt ist. Daher schickte ich ein Foto von den einzelnen Punkten der aktuellen Verordnung in die Gruppe, in denen klar und deutlich drin steht, dass das Singen auf einem Privatgrundstück immer noch verboten ist.
Dennoch sind die Chorleiterin und auch alle anderen des Chores weiterhin davon überzeugt, dass es unter diesen Bedingungen erlaubt sei.
Ich persönlich finde das sehr verantwortungslos und werde daher nicht hingehen. Dennoch konnte ich die anderen nicht von den Tatsachen überzeugen oder könnte ich es doch noch. Hat jemand eine Idee, was ich tun könnte?