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Tamo
Gast
Auszug aus FAZ vom 08.03.09
"Seit einer Woche ist das Dorf Randerath im Kreis Heinsberg im westlichen Nordrhein-Westfalen in Unruhe - seit in München ein wegen Vergewaltigung zweier Mädchen verurteilter Mann aus dem Gefängnis kam. 14 Jahre hat der 57 Jahre alte Karl D. abgesessen, die Höchststrafe. Obwohl Gutachter ihn immer noch als gefährlich einschätzen - schon in den Achtzigern verbüßte er eine sechsjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung eines Mädchens -, konnte das Landgericht München keine Sicherungsverwahrung anordnen. „Der Richter kann nicht aufgrund von Sachverständigenaussagen entscheiden“, sagt Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Nachträgliche Sicherungsverwahrung sei nur möglich, wenn jemand auch in der Haft seine Gefährlichkeit durch konkrete Taten zeige, etwa durch Gewalt gegen Mithäftlinge.
So kam Karl D. frei, und weil er nirgendwo anders hinkonnte, zog er zu seinem Bruder, der vor einigen Jahren in Randerath ein Haus gekauft hat. Um Hysterie zu verhindern, informierte der Heinsberger Landrat Stephan Pusch die Öffentlichkeit. Die Polizei habe ein Auge auf den Mann, versicherte er. Doch die Hysterie kam trotzdem."
Wie würdet ihr Euch verhalten oder fühlen, wenn in Eurem Ort bekannt wird, daß sich dort ein Sexualstraftäter aufhält? Die Begründung, daß nachträgliche Sicherheitsverwahrung nur möglich sei, wenn der Täter seine Gefährlichkeit durch konkrete Taten zeige, halte ich für absolut haltlos und fadenscheinig. Hallo???? der Mann vergreift sich an Kindern - und die waren in seinem Knastumfeld wohl kaum anzutreffen! Klar, das der gegen seine Mithäftlinge nichts gemacht hat - die hätten ihn wohl eher gelyncht!:mad:
"Seit einer Woche ist das Dorf Randerath im Kreis Heinsberg im westlichen Nordrhein-Westfalen in Unruhe - seit in München ein wegen Vergewaltigung zweier Mädchen verurteilter Mann aus dem Gefängnis kam. 14 Jahre hat der 57 Jahre alte Karl D. abgesessen, die Höchststrafe. Obwohl Gutachter ihn immer noch als gefährlich einschätzen - schon in den Achtzigern verbüßte er eine sechsjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung eines Mädchens -, konnte das Landgericht München keine Sicherungsverwahrung anordnen. „Der Richter kann nicht aufgrund von Sachverständigenaussagen entscheiden“, sagt Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Nachträgliche Sicherungsverwahrung sei nur möglich, wenn jemand auch in der Haft seine Gefährlichkeit durch konkrete Taten zeige, etwa durch Gewalt gegen Mithäftlinge.
So kam Karl D. frei, und weil er nirgendwo anders hinkonnte, zog er zu seinem Bruder, der vor einigen Jahren in Randerath ein Haus gekauft hat. Um Hysterie zu verhindern, informierte der Heinsberger Landrat Stephan Pusch die Öffentlichkeit. Die Polizei habe ein Auge auf den Mann, versicherte er. Doch die Hysterie kam trotzdem."
Wie würdet ihr Euch verhalten oder fühlen, wenn in Eurem Ort bekannt wird, daß sich dort ein Sexualstraftäter aufhält? Die Begründung, daß nachträgliche Sicherheitsverwahrung nur möglich sei, wenn der Täter seine Gefährlichkeit durch konkrete Taten zeige, halte ich für absolut haltlos und fadenscheinig. Hallo???? der Mann vergreift sich an Kindern - und die waren in seinem Knastumfeld wohl kaum anzutreffen! Klar, das der gegen seine Mithäftlinge nichts gemacht hat - die hätten ihn wohl eher gelyncht!:mad: