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Sicherheitsverwahrung für Sexualstraftäter

T

Tamo

Gast
Auszug aus FAZ vom 08.03.09



"Seit einer Woche ist das Dorf Randerath im Kreis Heinsberg im westlichen Nordrhein-Westfalen in Unruhe - seit in München ein wegen Vergewaltigung zweier Mädchen verurteilter Mann aus dem Gefängnis kam. 14 Jahre hat der 57 Jahre alte Karl D. abgesessen, die Höchststrafe. Obwohl Gutachter ihn immer noch als gefährlich einschätzen - schon in den Achtzigern verbüßte er eine sechsjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung eines Mädchens -, konnte das Landgericht München keine Sicherungsverwahrung anordnen. „Der Richter kann nicht aufgrund von Sachverständigenaussagen entscheiden“, sagt Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Nachträgliche Sicherungsverwahrung sei nur möglich, wenn jemand auch in der Haft seine Gefährlichkeit durch konkrete Taten zeige, etwa durch Gewalt gegen Mithäftlinge.
So kam Karl D. frei, und weil er nirgendwo anders hinkonnte, zog er zu seinem Bruder, der vor einigen Jahren in Randerath ein Haus gekauft hat. Um Hysterie zu verhindern, informierte der Heinsberger Landrat Stephan Pusch die Öffentlichkeit. Die Polizei habe ein Auge auf den Mann, versicherte er. Doch die Hysterie kam trotzdem."

Wie würdet ihr Euch verhalten oder fühlen, wenn in Eurem Ort bekannt wird, daß sich dort ein Sexualstraftäter aufhält? Die Begründung, daß nachträgliche Sicherheitsverwahrung nur möglich sei, wenn der Täter seine Gefährlichkeit durch konkrete Taten zeige, halte ich für absolut haltlos und fadenscheinig. Hallo???? der Mann vergreift sich an Kindern - und die waren in seinem Knastumfeld wohl kaum anzutreffen! Klar, das der gegen seine Mithäftlinge nichts gemacht hat - die hätten ihn wohl eher gelyncht!:mad:
 

mikenull

Urgestein
Man muß sich immer darüber im Klaren sein, was man verlangt: Sicherheitsverwahrung findet nicht irgendwo in einer Villa im Wald statt, sondern in normalen Gefängnissen bzw. im "normalen" Strafvollzug. Wenn einem Täter dieses Gefährlichkeit bzw. die anschließende Sichersverwahrung nach der Strafe NICHT in der Gerichtsverahndlung auferlegt wurde - dann kann es in einem Rechtsstaat keine Verurteilung ( nach der Freilassung ) geben, die eine eventuelle neue Tat voraussieht. Man kann jemanden nicht bestrafen, für etwas was er noch nicht gemacht hat.
( oder man will Guantanamo fortschreiben.... )
 
H

hablo

Gast
Man muß sich immer darüber im Klaren sein, was man verlangt: Sicherheitsverwahrung findet nicht irgendwo in einer Villa im Wald statt, sondern in normalen Gefängnissen bzw. im "normalen" Strafvollzug.
das kann auch in einer forensischen klinik geschehen, wobei eine solche einem klassischen gefängnis sicher sehr nahe kommt....

Man kann jemanden nicht bestrafen, für etwas was er noch nicht gemacht hat.
bestrafen nicht. aber man kann jemanden in die geschlossene einweisen, der mit amok o.ä. droht. dazu ist aber ein richterlicher beschluss nötig, wenn ich nicht irre.....
 

mikenull

Urgestein
Hat aber mit diesem Fall nichts zu tun, was Du schreibst, hablo.
Dieser Täter hat versucht in eine Therapie zu kommen - es zahlt aber niemand. Und er selbst hat kein Geld. Und natürlich hat er nicht gedroht, "Amok" zu laufen oder gar neue Taten zu planen.
Er hat seine Strafe abgesessen und ist frei. So wie die Gesetze es vorsehen.
Übrigens soll im TV dieser Tage ein Interview mit ihm kommen. Falls jemand den Termin und das Programm weiß.......
 
T

Tamo

Gast
Man muß es ja auch so sehen - für den Mann ist es auch ein Spießrutenlauf - ebenso für die Bevölkerung.
Die Staatsanwaltschaft München hat bereits erneut Sicherheitsverwahrung beantragt - nur es dauert bis April bis darüber entschieden wird.

Warum setzt man Täter und Bevölkerung dann erst solchen Belastungen aus - und schafft nicht gleich Orte, wo Täter - wie in diesem Fall - vorrübergehend, auch zur eigenen Sicherheit untergebracht werden?
Da treibt man lieber einen Riesenaufwand, läßt beide Seiten von einer Hundertschaft Polizei und zusätzlich den Straftäter noch rund um die Uhr von 6 Polizeibeamten bewachen. :rolleyes:
 
M

määäx

Gast
Man muß sich immer darüber im Klaren sein, was man verlangt: Sicherheitsverwahrung findet nicht irgendwo in einer Villa im Wald statt, sondern in normalen Gefängnissen bzw. im "normalen" Strafvollzug. Wenn einem Täter dieses Gefährlichkeit bzw. die anschließende Sichersverwahrung nach der Strafe NICHT in der Gerichtsverahndlung auferlegt wurde - dann kann es in einem Rechtsstaat keine Verurteilung ( nach der Freilassung ) geben, die eine eventuelle neue Tat voraussieht. Man kann jemanden nicht bestrafen, für etwas was er noch nicht gemacht hat.
( oder man will Guantanamo fortschreiben.... )
seh ich genauso solange er da wohnt und nichts schlimmes (mehr) tut sollte man ihn in ruhe lassen ich glaub der leidet schon genug ich mein stellt euch das mal vor irgendwo zu wohnen wo jeder euch hasst ...

lg
 
G

Gast

Gast
Hallo,
kann man eine strafe absitzen wenn man ein kind misshandelt hat?

und wieviel wiederholungstäter gibt es?

so leute gehören für immer weg!!
 

Micky II

Aktives Mitglied
Dieser Täter hat versucht in eine Therapie zu kommen - es zahlt aber niemand. Und er selbst hat kein Geld.
Hallo,

das stimmt nicht so ganz. Dieser Täter hat während der beiden gesamten Haftzeiten Therapien abgelehnt. Jetzt auf einmal soll er versuchen eine Therapie zu bekommen. Erscheint mir nicht so glaubwürdig. Wenn es jedoch so wäre, würde das die Krankenkasse übernehmen, da er nach seiner Entlassung, auch wenn er bei seinem Bruder wohnt, einen Anteil an Hartz IV erhält, also auch die Krankenversicherung.

Was jetzt den ganzen Aufwand betrifft, finde ich es schwierig das zu bejahen oder zu verneinen. Klar ist nur, dass die Menschen Angst um ihre Kinder haben. Hätte jeder von uns, der Kinder hat, auch.
 

mikenull

Urgestein
Ich habe gestern Abend nur ein kurzes Interview mit diesem Menschen gesehen, in dem er gesagt hat, daß er erfolglos versucht habe, eine Therapie zu bekommen.
 

mikenull

Urgestein
Natürlich - wir machen endlich ein großes Guantanamo aus der BRD. In dem wir einfach alles sicherheitshalber vorher wegsperren:
Zu schnelle Autofahrer, Alkoholiker, Diebe, Räuber und überhaupt alle Dummschwätzer. Schlüssel wegwerfen und dann haben wir paar Normalos endlich unsere Ruhe.
 

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