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Sexuelle Handlungen mit Fünfzehnjährigen

DachteNach

Mitglied
Es gibt Leute mit solchen Präferenzen. Sowohl ältere, die jüngere lieben, als auch junge Menschen, die sich nur in ältere verlieben.
Zwischen Präferenzen und einer Notwendigkeit besteht aber ein großer Unterschied... Ganz abgesehen davon, dass jeder Betroffene die Lust auf deutlich Jüngere oder deutlich Ältere auch genau unter die Lupe nehmen sollte.

Mit dem Risiko gebe ich dir recht, da muss man bei so einem Alter ein genaues Auge drauf haben.
Aber wer soll denn ein Auge darauf haben? Der "Erwachsene" in der Beziehung ist eindeutig befangen. Der Jugendliche Part wahrscheinlich auch und zusätzlich nicht in der Lage den vollen Umfang der Situation zu erfassen.

Aus diesem Grund haben wir den Führerschein ab 18, aus diesem Grund darf man viele Verträge erst ab 21 abschließen, adoptieren erst ab 21 und so weiter. Weil es allgemein bekannt ist dass Jugendliche noch Probleme haben bei der Entscheidungsfindung und weil sie häufig die möglichen Konsequenzen noch gar nicht tragen können.

Ich würde das Schutzalter auf das Alter legen in dem man auch allgemein eine Elternschaft als problematisch betrachten würde. Unabhängig davon ob eine Schwangerschaft möglich ist oder nicht.
 

Tamagochi6

Aktives Mitglied
Zwischen Präferenzen und einer Notwendigkeit besteht aber ein großer Unterschied... Ganz abgesehen davon, dass jeder Betroffene die Lust auf deutlich Jüngere oder deutlich Ältere auch genau unter die Lupe nehmen sollte.


Aber wer soll denn ein Auge darauf haben? Der "Erwachsene" in der Beziehung ist eindeutig befangen. Der Jugendliche Part wahrscheinlich auch und zusätzlich nicht in der Lage den vollen Umfang der Situation zu erfassen.

Aus diesem Grund haben wir den Führerschein ab 18, aus diesem Grund darf man viele Verträge erst ab 21 abschließen, adoptieren erst ab 21 und so weiter. Weil es allgemein bekannt ist dass Jugendliche noch Probleme haben bei der Entscheidungsfindung und weil sie häufig die möglichen Konsequenzen noch gar nicht tragen können.

Ich würde das Schutzalter auf das Alter legen in dem man auch allgemein eine Elternschaft als problematisch betrachten würde. Unabhängig davon ob eine Schwangerschaft möglich ist oder nicht.
Also zunächst mal ist es vollkommen legal ab 16 und. Und weshalb man nicht normal wegen seinen Präferenzen ist, versteh ich auch nicht so ganz. Natürlich, bei einem gewissen Alter ist eine Beziehung nicht okay, keine Frage. Ab 16 ist es jedoch vollumfänglich erlaubt. Soll man jetzt sein leben lang auf die Liebe verzichten, nur weil man sich zu Älteren oder zu jüngeren (die keine Kinder sind) hingezogen fühlt?
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Nein ist es nicht. Es ist sexueller Missbrauch von Minderjährigen.

Achtung, nun folgt gefährliches Halbwissen, wenn ich Recht informiert bin ist ab 16 Jahren der Sex zwar ohne Einverständnis der Eltern erlaubt, aber über einem Alter von 18 oder 19 eine Straftat. (Bei dem Alter bin ich mir nicht zu 100% sicher)

Da ist die Freiwilligkeit vollkommen hinfällig..
Sexuelle Handlungen gegen Geld sind erst seit 2008 in Deutschland strafbar nach § 182 Absatz 1 StGB, bis 2008 durften sich auch MInderjährige legal prostituieren, wenn dies auf einer freiwilligen Entscheidung beruhte.

Rechtlich schwer zu greifen sind aktuell die Sugardaddyfälle, in denen keine klare Bezahlung geregelt ist aber klar ist, dass es "Taschengeld" für die Minderjährige gibt. Die Plattformen schiessen ja leider wie Pilze aus dem Boden.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Wo ist denn Prostitiution unter 18 erlaubt? Die meines Wissen richtigerweise in ganz Europa streng verboten.
So ist es leider nicht überall, es wird aber langsam besser. In Frankreich ist sogar ein Mann, der gegen Geld mit einer 11-jährigen Verkehr hatte (angeblich freiwillig von beiden Seiten !!!) freigesprochen wurde:

Und den Fall der 14-jährigen Schülerin aus Deutschland, die mit ihrem Lehrer Sex hatte (hier ist aber kein Geld geflossen) und der trotzdem freigesprochen wurde, hatte ich ja schon gepostet.

Rumänien, Slowakei, Slowenien verfolgen de facto ebenfalls keine Kinderprostitution, auch wenn es anders im Gesetz steht.

Besonders schlimm ist in der Deutschland aber auch ein fehlendes Register für verurteilte Kinderschänder und die viel zu kurzen Speicherzeiten im Vorstrafenregister, so dass solche Leute oft nach 6 Jahren schon wieder in Kindergärten arbeiten können, wenn sie z.B. nach § 174 StGB bestraft wurden.

Ich erinnere mich mit böser Erinnerung an einen Fall aus Bayern, in dem ein 18-jähriger einen 11 jährigen mehrfach vergewaltigt und mit mehreren Messerstichen getötet hatte. Nach Verbüßung von lächerlichen neuneinhalb Jahren Jugendstrafe entführte er direkt nach seiner Entlassung einen 9-jährigen Jungen, missbrauchte und tötete ihn, obwohl er zuvor Psychologen seine Sex-Fantasien in Details geschildert hatte.

Danke dafür an den Deutschen Datenschutz und danke an die Richter, die entgegen dem Wortlaut von § 105 JGG in 98% der Fälle lasches Jugendschutzrecht auf alle 18-20-jährigen anwenden, obwohl dies laut Gesetz eigentlich die Ausnahme darstellen sollte. Ein schönes Indiz, wie unser seit Jahren schlecht regiertes Land Täter systematisch schützt und Opfer im Regen stehen läßt.
 

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