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Sexuelle Belästigung, welche Strafe folgt?

monii

Mitglied
Hallo liebe leute,

Gestern abend als ich auf dem Weg nach hause war (der etwas weiter ist) kam ein Mann zu mir!
Konnte kaum Deutsch, war um die 50 Jahre alt (ich bin 17) & total Eklig!!!
..auch wenn er sonst nichts konnte, die wörter "****en" & "Blasen" konnte er!
Er hat mich an der Brust & an der Oberschenkel innenseite begrapscht!
Hat mir ständig angebote gemacht "Wenn ich ihn einen Blasen würde u.o. mit ihn F**** würde, wie er es gesagt hat, würde er mich auch gut bezahlen!
Manchmal hat er mich festgehalten.. & war total hartnäckig!
Er is mir immer hinterher gelaufen & als ich mich daheim schnell eingesperrt hab, hat er versucht mit gewalt rein zu kommen. Ich rief meine mutter, die die Polizei alarmierte!
Das alles ging zur Kripo! Er wierd gesucht!
Ich muss zur vernehmung am Freitag.
Jetzt meine frage, wie kann so eine Strafe für diesen Misstkerl ausgehen?
Kriegt man da auch sowas wie "Schmerzensgeld"?
..wie sieht sowas aus?
Ich ekel mich jetzt noch & es zieht schon an der psyche.

Vielen dank im Vorraus.
LG Monii
 
G

Gelöscht 32652

Gast
Tatbestand wird sexuelle Nötigung sein da er dich ja an den Innnsenseiten der oberschenkel und an den Busen gefasst hat.
Auch Förderung der prostitution kommt in frage weil er dir ein eindeutiges auf bezahlung gerichtetes Angebot unterbreitet hat.
Desweiteren Hausfriedensbruch und evl. versuchter Einbruch.

Das alles zusammen wird wohl eine Bewährungsstrafe geben sofern er noch nicht wegen eines ähnlichen Deliks gesucht wird oder vorbestraft ist.
Schmerzensgeld verlangen kannst du nicht,leider.
 
C

chrismas

Gast
Doch sie kann Schmerzensgeld verlangen, weil es sich in diesem Falle um die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung handelt, allerdings muss Schmerzensgeld immer in einem Zivilprozess eingefordert werden, was bedeutet, dass du oder deine Eltern in Vorkasse treten müssten, bevor es überhaupt zu einem Prozess kommt.

Eine strafrechtliche Verurteilung wäre hier natürlich dann von Vorteil, aber dafür muss der Herr erst einmal gefunden werden.
 

monii

Mitglied
Danke für euere Antworten erstmal! :)

Aber Hausfriedensbruch eher weniger, er war ja nicht in der Wohnung sondern hat versucht rein zu kommen. Ich versteh nicht wenn ich kein schmerzensgeld fordern darf..warum das so ist. Denn schließlich können psychische schäden manchmal wierklich fatale folgen haben.!? Ich nehme sowieso schon Antidepressiva...da ich Borderline hab. Und das hier macht die sache nicht einfacher :/
Komische Welt.. :(

GLG
 
W

WestMann

Gast
Wie chrismas geschrieben hat, Du kannst eine Zivilklage führen und dort Schmerzensgeld fordern! Doch ob das Sinn macht bleibt mal dahin gestellt, gibt einfach für Verurteilte zu viele Möglichkeiten sich der Zahlung des Schmerzensgeldes zu entziehen...
Außerdem denke ich das es für Dich (psychisch gesehen) sicher auch erstmal viel wichtiger wäre wenn der Typ geschnappt und letztlich für seine Tat auch verurteilt werden würde...


lG,
WestMann
 
C

chrismas

Gast
Aber Hausfriedensbruch eher weniger, er war ja nicht in der Wohnung sondern hat versucht rein zu kommen.
Hausfriedensbruch fängt schon mit betreten des Grundstückes an und nicht erst in deiner Wohnung.

Und das du Borderline hast, so Leid es mir auch tut, ist nicht relevant, denn das kann ein Täter, der dich auf der Straße anspricht und bedrängt nun beim besten Willen nicht sehen, dass du diese Erkrankung hast.

Wäre es eine körperliche Behinderung sehe die Sache anders aus, aber bei psychischen Problemen sieht man das eben den wenigsten Menschen an.
 

monii

Mitglied
Wie chrismas geschrieben hat, Du kannst eine Zivilklage führen und dort Schmerzensgeld fordern! Doch ob das Sinn macht bleibt mal dahin gestellt, gibt einfach für Verurteilte zu viele Möglichkeiten sich der Zahlung des Schmerzensgeldes zu entziehen...
Außerdem denke ich das es für Dich (psychisch gesehen) sicher auch erstmal viel wichtiger wäre wenn der Typ geschnappt und letztlich für seine Tat auch verurteilt werden würde...


lG,
WestMann
Ja da hast du recht! :)
ABER soll ich mit ner bewährung zufrieden sein??
Ich mein er kann trotzdem sein dreckiges spielchen weiter treiben..
...& wow eine bewährung..reisst er sich halt bisschen zusammen..
Die strafen sind viel zu milde.
Wenn ich ein tag nicht zur schule geh komm ich in den knast..wenn dich ein dreckiger typ belästigt & begrapscht..kriegt er ein bissii bewährung.. wow.
 
W

WestMann

Gast
Ja, da hast Du (leider) Recht....
Es sei denn er ist schon polizeilich bekannt oder hat gar andere Frauen schon "belästigt" - dann würde er wahrscheinlich nicht mit ner Bewährung davon kommen!
Aber leider gibt´s immer und überall solche "Typen", zum Glück nich sehr oft aber zu Deinem Pech bist halt gerade den "Einen" in Deiner Umgebung begegnet :(
Die Justiz geht ansich davon aus das Bewährungsstrafen für "Ersttäter" ausreichend sind als Strafe und auch als Abschreckung - die Realität sieht meist leider nich so rosig aus da gerade in Bezug auf sexuell motivierter Straftaten eine Wiederholung eher die Regel statt Ausnahme bleibt...

Wünsch Dir echt das der Typ wenigstens gefasst wird, was darüberhinaus dann noch möglich ist (Zivilklage oder so) wird man sehen...


liebe Grüße,
WestMann
 

monii

Mitglied
Hausfriedensbruch fängt schon mit betreten des Grundstückes an und nicht erst in deiner Wohnung.

Und das du Borderline hast, so Leid es mir auch tut, ist nicht relevant, denn das kann ein Täter, der dich auf der Straße anspricht und bedrängt nun beim besten Willen nicht sehen, dass du diese Erkrankung hast.

Wäre es eine körperliche Behinderung sehe die Sache anders aus, aber bei psychischen Problemen sieht man das eben den wenigsten Menschen an.

Das meine krankheit dabei keine rolle spielt weiß ich ja :D
Klar siehts man niemanden an, aber ob ich krank wäre oder nicht...gibt es ihn trotzdem nicht das recht dazu :p ..naja mal schauen was raus kommt :S
 

monii

Mitglied
Ja, da hast Du (leider) Recht....
Es sei denn er ist schon polizeilich bekannt oder hat gar andere Frauen schon "belästigt" - dann würde er wahrscheinlich nicht mit ner Bewährung davon kommen!
Aber leider gibt´s immer und überall solche "Typen", zum Glück nich sehr oft aber zu Deinem Pech bist halt gerade den "Einen" in Deiner Umgebung begegnet :(
Die Justiz geht ansich davon aus das Bewährungsstrafen für "Ersttäter" ausreichend sind als Strafe und auch als Abschreckung - die Realität sieht meist leider nich so rosig aus da gerade in Bezug auf sexuell motivierter Straftaten eine Wiederholung eher die Regel statt Ausnahme bleibt...

Wünsch Dir echt das der Typ wenigstens gefasst wird, was darüberhinaus dann noch möglich ist (Zivilklage oder so) wird man sehen...


liebe Grüße,
WestMann

Danke WestMann! :)
Ja ich hoffe das er seine gerechte strafe bekommt..naja gerechte sowieso nicht :mad: aber wenigstens eine strafe..!! Danke vielmals!

GLG
 

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