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SEPA-Lastschriftmandat nötig bei Kontokündigung?

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Ich bin ja gerade dabei, ein Girokonto zu kündigen.

Die brauchen noch meine Unterschrift.

Was mich etwas irritiert, ist, dass ich außerdem noch ein SEPA-Lastschriftmandat im Hinblick auf das Konto, das ich zur Verrechnung meines noch auf dem alten Konto befindlichen Guthabens angegeben habe, erteilen soll.

Außerdem fällt - terminologisch nicht gerade kundenfreundlich - öfters der Begriff "Zahlungspflichtiger". Eigentlich sollen die mir ja mein Restguthaben vor Auflösung des Kontos überweisen.

Hintergrund wird wohl sein, dass andere Leute ihr Konto im Minus abschließen oder dass im Nachhinein noch Forderungen auf das alte Konto zukommen, die die Bank dann über das SEPA-Konto abwickeln will? Hätte ja vielleicht auch Vorteile, falls ich bei der Kontoumstellung zB eine Versicherung vergessen hätte, die noch auf das alte Konto zugreifen möchte.

Ich könnte mir jedenfalls denken, dass dieses SEPA-Lastschriftmandat im Rahmen der Kontokündigung nur eine freiwillge Geschichte ist und dass die mir dieses zu unterschreibende Formular ohne weitere Erklärung einfach untergejubelt haben (bekam noch Post, um die zwei letzten Unterschriften zu leisten; die erste Kündigung lief per Mail) um sich im Falle des Falles abzusichern.

Leichte Korrektur:
Es handelt sich bei dem Mandat um eine einmalige Zahlung. Also geht es m. E. wohl nur darum, dass ich nicht noch "Miese" (Sollsaldo bei dem zu löschenden Konto) bei Abwicklung dieses Kontos habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 77808

Gast
Vielleicht liegt es daran, dass Geldschulden lt Wiki "modifizierte Bringschuld" sind, Zitat:
Aufgrund europarechtlicher Vorgaben in der Zahlungsverzugsrichtlinie[4] – die nach Nr. 13 allerdings nur im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen gilt – sind Geldschulden nach der mittlerweile herrschenden Meinung als modifizierte Bringschulden zu behandeln mit der Folge, dass der Leistungs- und Erfolgsort am Sitz des Verkäufers zusammenfallen. Nach einem Urteil des EuGH vom April 2008[5] ist eine Zahlung durch den Käufer nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Verkäufer den Betrag innerhalb der Zahlungsfrist auch tatsächlich durch Kontogutschrift erhalten hat.
Ein Lastschriftmandat würde dazu führen, dass die Einlösung von Schulden durch den Gläubiger veranlasst (nicht bewirkt) wird, indem er das Mandat nutzt.
Daher kann der diesbezügliche Text auch nur von Zahlungspflichten handeln.

Handelt es sich bei dem Betrag um Guthaben, so müsste umgekehrt die Bank Kenntnis von Deinem neuen Konto haben ( hat sie ja durch das Mandat) , falls überhaupt vorgesehen ist, Zahlungsverkehr über das alte Konto weiter abzuwickeln anstatt eine Überweisung Dritter als nicht zustellbar zurück zu weisen.
Guthaben können so nach meinem Verständnis nach Aufhebung der Kontoverbindung nur dann auftauchen, wenn im Nachhinein Zahlungen der Bank selber als Schuldnerin an Dich zu bewirken wären, zB durch eine nachträgliche Guthabenzins-Änderung.
Nicht erfüllbare Mandate, die zu Protest gehen, weil das Konto aufgehoben wurde, sind beendet.
Das jeweilige Unternehmen müsste eine Rechnung schicken. Da die Rechnung eh fällig gestellt wurde aber mangels Mandat der Verzug eintritt, kann ich mir vorstellen, dass ein Mahnung zu Recht kostenpflichtig zugestellt werden darf. Du müsstest daher Sorge dafür tragen, Deine Geschäftspartner zu informieren.
 

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Danke für die Mühe!

Hab' die Formulare jetzt weggeschickt. Es geht ja auch wie gesagt nur um ein einmaliges Mandat (vermutlich wegen des VerrechnungsGuthabens; bei mir natürlich im Haben ;-)).

Ich hatte mir außerdem die Mühe gemacht, für mindestens ein Jahr alle Kontobewegungen zu überprüfen, um eventuell diese Vorgänge auf ein anderes Konto umzuswitschen.
 

Uri

Aktives Mitglied
Hallo,
Du kannst einfach auch direkt vor Ort eine Barabhebung (bei negativem Saldo Einzahlung) vornehmen, sodass das Saldo ausgeglichen ist und die Kündigung einreichen.
Dann ist das Konto direkt aufgelöst.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Danke für die Mühe!

Hab' die Formulare jetzt weggeschickt. Es geht ja auch wie gesagt nur um ein einmaliges Mandat (vermutlich wegen des VerrechnungsGuthabens; bei mir natürlich im Haben ;-)).
Ich folgere gerade bei frag einen Anwalt unter "Der FID -Verlag weigert sich, einen Bestellschein herauszugeben" aus der Antwort des Anwalts, dass ein Lastschriftmandat abgebuchte Summen bestätigen könnte, worauf die Beweislast auf Seiten des Kontoinhabers läge, wenn der Betrag bestritten würde.
Ist es generell so, dass ein Lastschriftmandat die Summen bestätigt?
Dann würde ich diese Zahlungsart zukünftig echt in Frage stellen....
 

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