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Selbstständig - Behörde -aus

R

Raaphaela

Gast
Liebe Leser diese Forums, ich muß mir heute Luft machen, da ich sonst innerlich explodiere,
Vor einem Jahr eröffnete ich einen Imbiss-Stand ( Anhänger- transportabel, aber auf fest gemietetem Platz ), auf einem privaten Grundstück; dort befindet sich bereits ein Getränkemarkt. Das Grundstück ist zu 80% gepflastert.
Alles lief gut ,ich telefonierte vorher mit allen erdenklichen Ämtern und äußerte bei jedem Gespräch, dass ich Laie sei und an welche Stellen ich mich noch zu wenden hätte.
Gesundheitsamt, Ordnungsamt etc. , alle waren da, Abnahme mit Daumen hoch alles perfekt.
Ich arbeitete im guten Glauben bis Oktober,! ich wollte den Stand äußerlich winterfest machen, damit die Kundschaft es war hätte, um nichts falsch zu machen rief ich beim Ordnungsamt an und fragte nach... verbunden wurde ich mit dem Bauamt. Ortsbesichtigung! Die nette Dame vom Amt schrie schon von weiten : " Das muß hier weg, das sehe ich sofort!!!!!"
Auf meine Frage wer sie denn sei,Sie stellte sich nicht vor, schrie sie :" Wenn sie mir so kommen, kann ich Ihnen gleich ein Bußgeld in Höhe von 50.000 € auferlegen. Ich war geschockt. Eine Kollegin von Ihr beruhigte mich vorerst, ich könne erstmal stehenbleiben. Es gäbe eine Möglichkeit der Duldung, es lägen ja keinerlei Beschwerden vor.
4 Monate später der Knaller, Schreiben vom Bauamt - alles vorbei, ich muß weg ( Vorgarten! häää is alles gepflastert, na gut ) zum 15.3.09!.
Anwalt- mündliche Zusage kann ein paar Meter zurück. Nur einen Antrag stellen. Gemacht! Falscher Antrag zugeschickt - neuer Antrag - abgeschickt - Unterlagen fehlen- Anruf - machen sie pro Forma eine Skizze, aber reichen Sie (ich) den original Lageplan nach , lasse Ihnen Frist bis 31.3.09 --- getan, original Lageplan übersandt per Post ( zu groß zu faxen) ( maßstabsgetreu) - warten -4 Wochen später Schreiben Amt : es liegen 2 Lagepläne vor ) - kann nicht bearbeitet werden! HÄÄ??? 1. Antrag war doch nur um ca. anzuzeigen wo der Imbiss steht ( lt. Tel.)-Imbiss abgebaut zum 31.3.09 - Angst vor Bußgeld!
Tel. Amt am 21.4.09!!!! --habe nie gesagt ,Sie müssen sofort weg ???
HÄÄÄÄ
Habe Gewerbe zum 31.3.09 abgemeldet - bin Pleite und jetzt bald Hartz4 !!!! 7 MONATE BEARBEITUNGSZEIT SIND FÜR NEUEISTEIGER ZU VIEL!!!
DANKESCHÖN
 
Zuletzt bearbeitet:

Werner

Sehr aktives Mitglied
Richtig ärgerlich ... hoffe, du verlierst den Mut nicht ganz und findest wieder was, wo du dich unternehmerisch betätigen kannst.

Gruß, Werner

P.S. Schick doch der Dame vom Amt eine Kopie deines ersten Hartz IV-Bescheids.
 

smooth_gentle

Mitglied
Dein Fall gehört eigentlich an höherer Stelle publik gemacht.
Unglaublich! - selbst wenn die Damen und Herren auf dem Amt überlastet gewesen sein sollten. Gäbe es ein Bußgeld/Entschädigungforderung in deren Richtung sähe der Fall wahrscheinlich anders aus.
Dir alles Gute und viel Mut und Zuversicht für die Zukunft.

Smooth
 
F

Fassungslos

Gast
Unglaublich.

Tut mir leid, wenn deine Arbeit umsonst war.
Wegen Behördenwillkür !

Eine Option wäre noch, die Behörde auf Schadenersatz
zu verklagen.
Die Presse würde ich auf jeden Fall über diesen Wahnsinn
in Kenntnis setzen.
Eventuell auch überregional...
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
rechtsmittelfähige Bescheide?

Hallo,
irgendwie verstehe ich nicht alles--

Dir ist MÜNDLICH ein eventuelles Bußgeld "angedroht" worden,
dann gab es eine Duldung -mit Auflagen ?

Was wurde denn KONKRET bemängelt?
Warum gab es nicht schon bei der Erstanmeldung eine "Abnahme" ?
Hat das Amt (Ordnungsamt?) das versäumt?
Unterliegt Dein Imbißbetrieb der Hygiene-Kontrolle?

Bei Aufstellung "im öffentlichen Raum" hättest Du eine Sondernutzungserlaubnis (Gehweg? Vorgarten...???) benötigt--aber hier ist es eine befestigte gemietete Fläche in PRIVATBESITZ ?

Warum wird hier nicht der Vermieter belangt?
Was steht in Deinem Mietvertrag ?

Z.B. wegen "unerlaubter Flächenversiegelung --> Vorgarten als Stellfläche umgewidmet--- genehmigungspflichtige Maßnahme
(Umweltschutz?) .
Wußte der Vermieter von "Auflagen"?

Auch ist mir der Ruin nicht klar---jetzt ist es April , Du hast also einen Monat Ausfall --könntest das Gewerbe mit minimalem Aufwand (Gewerbeschein 20 Euro?) doch jederzeit nach Abstellung der Mängel (anderer Stellplatz?? WAS ist noch bemängelt) jederzeit neu aufnehmen?

Du hast immer Anrecht auf SCHRIFTLICHE RECHTSMITTELFÄHIGE BESCHEIDE mit Widerspruchsbelehrung.
Bei mündlichen "Ansagen" würde ich der Behörde mindestens dann ein Gedächtnisprotokoll zusenden (Kopie an übergeordnete Dienststelle) .
Unsachlichkeiten ("Bußgeld 50000 Eu ") muß man sich nicht bieten lassen ,das grenzt an Nötigung ("Drohen mit erheblichem Übel...").

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht -für Existenzgründer ist es immer gut,sich bei den meist kostenlosen Beratungen bei IHK oder (sparkassengeförderten) Existenzgründerbüros Informationen zu holen--VOR der Beginn der selbstständigen Tätigkeit.

Der Behörde hier "Willkür" vorzuwerfen,ist ja nicht ganz korrekt--immerhin bekamst Du doch den monatelangen Aufschub?
Was versteh ich hier falsch?
Wenn Du Geld für einen Anwalt hast (oder ist es der der Stadt?),würde ich konsequent statt (nichtbeweisbarer ) Telefonate IMMER nur SCHRIFTLICH kommunizieren---gerade mit Behörden.

Gruß!
Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Einfache Sache. Hier fehlt die baurechtliche Genehmigung für die Würstchenbude.

Dazu ist Einveständniserklärung des Grundstückeigentümers notwendig.

Und einfach mal im BBauG nachlesen.
 

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