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seit 25.12. kein warmes wasser- mietminderung?

hallo,

mein sohn hatte seit 25.12.2015 kein warmes wasser mehr , da der Boiler defekt war. seit gestern ist das wieder o.k.nun denke ich, dass man da schon ne mietminderung beantragen kann.

hat jemand ne Ahnung, welchen betrag man für eine Minderung ansetzen kann? ich bin zwar bei gericht, aber im strafwesen und habe kein Ahnung von Mietrecht.

danke schon mal.

gruß
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Also wenn am 25.12 der Boiler kaputt gegangen ist, das war ein Feiertag, dazu kam ein WE und Jahreswechsel. Viele Firmen, sind erst ab dieser Woche erst wieder am Arbeiten, da Ferien oder Betriebsferien sein. Ich glaube in Anbetracht der Tatsachen, ist keine Mietminderung möglich. Dein Sohn muss froh sein, das es doch noch so schnell geklappt hat. Wann konnte er denn den Schaden melden ? Aber wenn man Stress haben will, muss man sowas natürlich machen. Aber man schont sein Herz , wenn man es als gegeben hin nimmt, gerade weil man sie Situation an den Feiertagen und Urlaub nicht ändern kann.
 

Plan-B

Mitglied
Hallo freudeamleben,

wenn der Boiler in meiner Wohnung nicht funktioniert, dann rufe ich den Vermieter, Hausverwalter oder Hausmeister an und verlange eine Reparatur. Natürlich ist das über die ganzen Feiertage und Jahreswechsel nicht so einfach.
Dann kommt es auch noch auf die Haftungsfrage an. In den meisten Mietverträgen wird die (jährliche) Wartung von Boilern und Thermen dem Mieter auferlegt. Versäumt der Mieter diese Wartung trägt er natürlich eine Mitschuld.
War es nur das warme Wasser in der ganzen Wohnung oder auch die Heizung?

Gruß,
Plan-B
 

Invvo88

Aktives Mitglied
Hi,

nun - was man so liest ist die Rede von 10-20% - jetzt nehmen wir einfach mal 15% - anteilig für 20 von 30 Tagen bei einer Warmmiete von 500 € würde das genau 50 € ergeben.

Wenn man jetzt ehrlich ist - ein neuer Boiler muss oft bestellt werden - und selbst wenn der Großhändler diesen vorrätig hätte - zu Zeiten von Feiertagen und Inventur wird der Handwerker dort nichts bekommen. Notdienst hin oder her. (25.-27. kann man dem Vermieter wegen Feiertage und Sonntag nicht anlasten - ähnlich sieht es wegen der Inventuren und Neujahr sicher auch für den 28.-03.01 aus) Damit reden wir wieder nur von 10 Tagen bis sich das jemand angeschaut - eine Reparatur für unmöglich/unsinnig erklärt hat, das neue Gerät bestellt und eingebaut hat.

Ich bin mir zwar relativ sicher, dass man rein rechtlich eine Mietminderung durchdrücken könnte (sofern eine Mängelanzeige ordentlich schriftlich erfolgt ist) - die Frage ist meiner Meinung nach eher Folgende: Sicher, dass ihr dem Vermieter die Verzögerungen ankreiden wollt und wegen 25-50€ Ärger möchtet? Ich würde in dem Fall eher versuchen vll gütlich mit dem Vermieter über einen entsprechenden Nachlass zu reden.

LG
 
G

Gast

Gast
Aufgrund der Feiertage Weihnachten, Silvester und Neujahr und das direkt anschließende Wochenende hat der Vermieter alles getan, was möglich war. Klar, ist es doof, wenn man mal zwei Wochen kein warmes Wasser hat, aber eine Mietminderung erfolgreich durchzubekommen ist nur möglich, wenn der Mangel dauerhaft oder regelmäßig vorliegt. Hier ist es zu einem Ausfall eines Gerätes gekommen, dessen Reperatur in angemessener Zeit erfolgt ist.

Ich sehe da kaum Chancen auf Erfolg, nur Ärger mit dem Vermieter.....Und wer will das schon?
 

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