genau wie mein Vorschreiber meinte...
das ist unmöglich. Du hast nichts beim Jobcenter zu suchen denn du hast gearbeitet und deine Kündigung erhalten, egal ob du nun nebenbei studierst oder nicht.
Nimm deine Kündigung mit zur Agentur. Kein Mensch verlangt eine Gehaltsbescheinigung deines Mannes für Arbeitslosengeld I. Falls du bei dem Sachbearbeiter nichts erreichen kannst, dann verlange sofort ein Gespräch beim Agenturleiter. Lass dir das nicht gefallen! Es ist dein Recht, dass du dein einbezahltes Geld, das dir monatlich vom Lohn abgezogen wurde, auch im Falle der Arbeitslosigkeit bekommst.
das ist unmöglich. Du hast nichts beim Jobcenter zu suchen denn du hast gearbeitet und deine Kündigung erhalten, egal ob du nun nebenbei studierst oder nicht.
Nimm deine Kündigung mit zur Agentur. Kein Mensch verlangt eine Gehaltsbescheinigung deines Mannes für Arbeitslosengeld I. Falls du bei dem Sachbearbeiter nichts erreichen kannst, dann verlange sofort ein Gespräch beim Agenturleiter. Lass dir das nicht gefallen! Es ist dein Recht, dass du dein einbezahltes Geld, das dir monatlich vom Lohn abgezogen wurde, auch im Falle der Arbeitslosigkeit bekommst.