Was er wohl dringend bräuchte, wäre eben die Einsicht.
Sobald er irgendwie aggressiv gegen sich selbst oder gegen andere ist, wäre der Ansatzpunkt (Wegen Eigen und/oder Fremdgefährdung) für eine Zwangseinweisung gegeben, so hart das auch klingt. Notfalls musst du das mal als seine Freundin knallhart veranlassen, in dem zu zum sozialmedizinischen Dienst des Gesundheitsamtes gehst.
Auch eine verwahrloste Wohnung kann ein Grund für eine Zwangseinweisung sein, da eben auch hier eine Eigen / Fremdgefährdung vorliegt, und ich denke nicht, das er bei seinem Krankheitsbild in einer Sauber und Ordentlich aufgeräumten Wohnung lebt...
Ein längerer Klinikaufenthalt kann dann auch der Ausgangspunkt für die Einrichtung einer Betreuung über das örtliche Amtsgericht sein, der dann, über gewisse Vollmachten verfügend, im Sinne deines Freundes das Leben wieder zu ordnen helfen kann.
Dir gebe ich den Rat, dich da heraus zu halten, und das den Profis zu überlassen. Als Freundin kannst du immer zu ihm halten, aber dies alles selbst zu lösen, damit schadest du dir nur selbst, weil dir eben, im Gegensatz zum Betreuer, der persönliche Abstand nicht fehlt.