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Schwerbehinderte Mutter, KFZ-Brief verpfändet; Brauche dringend Hilfe

G

Gast

Gast
Hallo ihr Lieben,

ich brauche dringend Hilfe! Meine Mutter hatte 2011 einige Schlaganfälle, ist seitdem zu 100 % schwerbehindert mit Pflegestufe II. Seit 1993 ist sie mit meinem Vater verheiratet, in einem Ehevertrag haben sie GÜTERTRENNUNG vereinbart.

Mein Vater hat dann seit 2011 die Finanzen in die Hand genommen und inzwischen gnadenlos versemmelt. Er ist nach einem Vorfall am 06.01.2016 spurlos verschwunden, wird auch sicher nicht mehr kommen (Gewaltschutzantrag wurde gestellt, Frist zur Stellungnahme ist abgelaufen).
ALLE Rechnungen hat er stets auf meine Mutter ausstellen lassen und seit gut einem Jahr nicht mehr bezahlt. Wir stehen nun mit einem riesigen Berg Schulden da und er ist fein raus. Meine Mutter hat aber weder die Aufträge gegeben, noch irgendwo unterschrieben. Sämtliche Konten sind weit im Minus, das selbst bewohnte Haus steht vor der Zwangsversteigerung.

Das dringlichste Problem ist momentan aber, dass mein Vater im Oktober 2015 ein Darlehen über 7.300,- € bei einem Bekannten aufgenommen und dort als Sicherheit den KFZ-Brief des Autos meiner Mutter (Name steht auf dem Brief) hinterlegt hat. Zurückgezahlt hat er natürlich nichts und dieser Bekannte möchte jetzt das Auto verkaufen (für 7.300,- €; Wert ist es aber ca. 9.500,- €), da ich bzw. meine Mutter nicht mal eben 7.300,- € locker machen können.

Kann man dagegen etwas machen? Wir sind auf das Auto angewiesen! Meine Mutter hat weder ihr Einverständnis dazu gegeben, noch überhaupt davon gewusst. Ich hoffe, mir kann jemand helfen, denn ich bin erst 22 Jahre alt und steh jetzt mit meiner schwerkranken Mutter und einem Haufen Schulden, die weder meine Mutter noch ich verursacht haben, alleine da.

Vielen Dank für jeden nützlichen Tipp oder Rat.
Euer Gast
 

dunkin

Neues Mitglied
Ich habe mich nachträglich hier registriert.
Falls ihr Tipps oder Hinweise für mich habt, oder einfach mehr über mich und meine Situation (die weitaus dramatischer ist als beschrieben; habe den Text nur auf das Wesentliche reduziert), könnt ihr mir jederzeit eine PN schicken!

Liebe Grüße
dunkin
 
T

Traumwelten

Gast
Hallo Dunkin,

du musst unbedingt ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Wenn man den Anwalt
nicht aus eigenen Mittel bezahlen kann, steht einem Beratungshilfe zu. Den Berechtigungsschein erhälst du direkt bei deinem zuständigen Amtsgericht. Spreche umgehend persönlich vor und bringe die notwendigen Nachweise der Bedürftigkeit mit: wie Lohn oder Gehaltszettel, Kontoauszüge, Sparbücher andere Belastungen etc.. Nur wenn du alle Nachweise an Ort und Stelle vorlegen kannst, wird dir ein sogenannter Berechtigungsschein ausgestellt. Und mit diesen
kannst du dir einen Rechtsanwalt für eine Beratung aussuchen. Und auch im weiteren Verlauf muss man dir Prozesskostenbeihilfe genehmigen.


Ich wünsche Dir viel Kraft um das ganze durchzuziehen.
 

Daoga

Urgestein
Die simpelste Frage zuerst: Wart Ihr schon bei der Polizei und habt Anzeige wegen vielfachen Betruges, Unterschlagung, Urkundenfälschung (wenn alles auf die Mutter lief, ohne daß sie davon wußte) etc. gestellt? Dann kann man - notfalls per Rechtsanwalt, den braucht Ihr sowieso - den Verkauf stoppen, Dein Vater kann nicht verkaufen oder übereignen, was ihm gar nicht gehört und sein Bekannter hätte das wissen müssen, sobald er den Brief gesehen hat samt Eigentümerangabe, ist also selber schuld, wenn er eine wertlose Sicherheit fürs Darlehen annimmt. Er hat also gar keinen Anspruch auf das Auto. Sobald die polizeiliche Anzeige läuft, wird Dein Vater zur Fahndung ausgeschrieben und hoffentlich bald erwischt, damit sich die Gläubiger an ihn direkt wenden können, statt an Deine Mutter. Die Schulden, die er verursacht hat, braucht sie nicht übernehmen. Laßt Euch vom Anwalt beraten, auch die Polizeibeamten vom Betrugsdezernat könnten ein paar gute Tipps haben.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Hallo und willkommen im Forum,

Rechtlich gesehen dürfen sich Eheleute nicht in allen Rechtsgeschäften vertreten, auch wenn das immer wieder behauptet wird.

Der Gesetzgeber hat mit voller Absicht darauf verzichtet, eine Generalvollmacht für Ehegatten vorzuschreiben. Eine solche Vollmacht berechtigt den Vertreter, im Namen des anderen aufzutreten und jedes nur denkbare Rechtsgeschäft mit unmittelbarer Wirkung für und gegen ihn abzuschließen. Da eine solche Regelung immer mit erheblichen Risiken verbunden ist, hat es der Gesetzgeber den Eheleuten selbst überlassen, ob und von wem sie sich im Ernstfall vertreten lassen wollen.

Insofern schließe ich mich der Meinung an: Ab zum Rechtsanwalt!
Wenn du glaubhaft darstellen kannst, dass deine Mutter nichts von den Geschäftsabschlüssen wusste - man also auch keine stillschweigendes Einverständnis unterstellen kann, würde ich durchaus eine Chance vor Gericht sehen.

Viel Erfolg und alles Gute!
 

Daoga

Urgestein
So eine genannte Generalvollmacht gab es mal... vor langer Zeit, als es üblich war, daß ab Eheschließung die Ehefrau auf Wohl und Wehe vom Ehemann abhängig war, er z. B. gegen ihren Willen ihren Beruf kündigen konnte, wenn die Berufstätigkeit der Ehefrau (angeblich) schädlich fürs Familienleben war, und auch die Familienfinanzen in den Händen des Mannes lagen... aber diese Zeiten sind zum Glück vorbei.

Deshalb, @dunkin, laßt Euch von niemandem einreden, Ihr wärt in irgendeiner Weise "verpflichtet", die Schulden, die er verursacht hat, zu übernehmen! Auch nicht wenn man Euch unter Druck setzt, "wenigstens diese eine Rechnung" zu zahlen oder so... wer nur ein einziges mal "freiwillig" zahlt, muß dann überall zahlen, bei allen Gläubigern! Deshalb, vor jeder Handlung erst den Anwalt konsultieren, was der dazu sagt! Nicht daß Ihr Euch aus schierer Unwissenheit in was hineinreitet, was sich bei guter Beratung absolut vermeiden ließe...
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Lieber Dunkin,

zunächst meinen Respekt für Dein verantwortliches Denken und Handeln. Schon jetzt kann und will ich Dir Mut machen. Dir stehen einige Kämpfe bevor – aber Du hast gute Chancen, dass Du so ziemlich alle Kämpfe auch gewinnen wirst, sofern Du rechtlich bevollmächtigt sein wirst.

Damit Du möglichst alle Kämpfe gewinnen kannst, solltest Du logisch und sachlich richtig handeln. Evt. benötigst Du Unterstützung durch einen Anwalt. Die Kosten für einen Anwalt werden durch Gerichtskostenhilfe übernommen. Einen Antrag stellt man beim Amtsgericht. Es gibt Formulare….

Ich unterstelle, dass Deine Mutter die Rechtsperson ist, die die Kämpfe führen müsste. Sie ist aber offensichtlich köperlich nicht dazu in der Lage und sollte damit auch weitgehend nicht behelligt sein.

Schritt 1: Formuliere eine Vollmacht und lasse Dir diese Vollmacht von ihr mit Datum unterschreiben.

Mein Text – wie ich es formulieren würde – lautet:
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vollmacht

Vollmachtgeber: Vollständiger Name und Adresse und Geburtsdatum der Mutter

Vollmachtnehmer: Dein vollständiger Name und Adresse und Dein Geburtsdatum

Hiermit erkläre ich, Frau ………………., dass ich im Vollbesitz meiner Kräfte bin. Ferner erkläre ich, dass mein Sohn und Vollmachtnehmer, …………………., hiermit beauftragt wird, für mich und gegen mich wirksame rechtliche Erklärungen abzugeben und Rechtshandlungen vornehmen darf. Hierzu gehört auch das Kündigen von Verträgen oder der Abschluss derselben.

Ort, Datum, Unterschrift der Mutter
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Erläuterung: der Text „wirksame Erklärungen und Verträge gegen mich“ ist erforderlich, weil Du z.B. ein Konto kündigen könntest und Gebühren anfallen. Diese Gebühren sind „gegen“ Deine Mutter gerichtet und müssen ggf. in Kauf genommen werden. Deine Aktivitäten verursachen also ggf. Kosten, die Du mit einer solchen Erklärung verursachen darfst.
---------------------------------------------

Für den Fall, dass Deine Mutter nicht mehr klar im Kopf ist, benötigt sie einen rechtlichen Vertreter. Dieser rechtliche Vertreter (Rechtsvormund) wird auf Antrag vom Gericht bestimmt. Sollte eine dritte Person als Rechtsvormund beauftragt werden, sind Dir alle Hände gebunden. Im Moment gehe ich noch davon aus, dass Deine Mutter noch so klar im Kopf ist, dass sie weiss was sie tut, wenn sie Dir eine Rechtsvollmacht unterschreibt.

Frage: Verfügt Deine Mutter über den Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und kann daher eine solche Vollmacht unterschreiben?

LG; Nordrheiner
 

Daoga

Urgestein
Auch in Bezug auf zu erstellende Vollmachten und rechtliche Vertretung berät der Rechtsanwalt, der kann das am besten, weil er es gelernt hat und alle Vorschriften kennt. Macht niemals etwas überstürzt oder laßt Euch in etwas hineinzwingen!
 

°°°abendtau°°°

Sehr aktives Mitglied
Ich würde das Anliegen hier (Caritas) schildern.

Quelle meinte:
Die Beratung kostet nichts, ist anonym und sicher. Das gewährleistet unser speziell entwickeltes Mail- und Chat-Verfahren, über das Sie nach Ihrer Anmeldung mit den Beratern Kontakt aufnehmen.

Quelle: Die Online-Beratung der Caritas - caritas.de
---

Hier gehts auch, aber nur siehe Bedingungen. Muss man den Fall fiktiv schildern. Denn eine Online-Rechtsberatung ist generell nur bedingt erlaubt, so weit ich weiß. Mehr hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung

Juristische Foren
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Die simpelste Frage zuerst: Wart Ihr schon bei der Polizei und habt Anzeige wegen vielfachen Betruges, Unterschlagung, Urkundenfälschung (wenn alles auf die Mutter lief, ohne daß sie davon wußte) etc. gestellt? Dann kann man - notfalls per Rechtsanwalt, den braucht Ihr sowieso - den Verkauf stoppen, Dein Vater kann nicht verkaufen oder übereignen, was ihm gar nicht gehört und sein Bekannter hätte das wissen müssen, sobald er den Brief gesehen hat samt Eigentümerangabe, ist also selber schuld, wenn er eine wertlose Sicherheit fürs Darlehen annimmt. Er hat also gar keinen Anspruch auf das Auto. Sobald die polizeiliche Anzeige läuft, wird Dein Vater zur Fahndung ausgeschrieben und hoffentlich bald erwischt, damit sich die Gläubiger an ihn direkt wenden können, statt an Deine Mutter. Die Schulden, die er verursacht hat, braucht sie nicht übernehmen. Laßt Euch vom Anwalt beraten, auch die Polizeibeamten vom Betrugsdezernat könnten ein paar gute Tipps haben.

Alle Hinweise, die ich bisher gelesen habe, sind richtig. Insbesondere ist auch in meiner Sicht der KFZ-Brief für den Darlehensgeber wertlos und herauszugeben. Man muß nur alles rechtlich wirksam in die Wege leiten.

Aber mir persönlich geht es zu sehr durcheinander.

Ich kann nicht voraussetzen, dass die Mutter zur Polizei gehen und Anzeige erstatten kann, wenn diese Person zu 100% pflegebedürftig ist. Es wäre gut, wenn die Mutter wenigstens noch klar im Kopf ist und ihre Unterschrift leisten kann. Wenn die Mutter das auch nicht mehr kann, stellt sich die Frage, ob die Polizei eine Betrugsanzeige nur des Sohnes aufnehmen wird. Er - der Sohn - wird ohne Vollmacht etwas behaupten, was er schlecht beweisen kann.

Für mich fängt daher alles mit der rechtlich wirksamen Vertretung an.

Natürlich darf unterstellt werden, dass ein Anwalt eine fehlerfreie Vollmacht formulieren kann. Eine Rechtsberatung ist hier im Forum nicht gestattet. Daher kann ich auch nur schreiben, "wie ich es machen würde".
 

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