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Schwanger,keine Wohnung

amareno84

Neues Mitglied
Hallo allerseits,


ich bin in eine Notsituation geraten und finde keine Lösung.
Für jede Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar!


Sachschilderung:


Ich habe bis Ende 2008 bei meine Eltern in der Wohnung gelebt. Die Wohnung ist auf den Namen von meinem Vater. Er arbeitet und zahlt die Miete stets pünktlich.
Ich musste nichts dazu bezahlen, weil beide Elterntele gut verdienen und wir nichts vom Staat genommen haben.
Ich habe mich bei meine Eltern abgemeldet und bin nach Berlin gefahren, wo ich mich dann bei meinem Freund angemeldet habe.
Ich habe ALG 2 beantragt und irgendwann auch erhalten.
Die Hausverwaltung hat ein Untermietvertrag abgelehnt, mit der Begründung, dass die Wohnung zu klein sei, was den Tatsachen auch entspricht.
Also war ich bei meinem Freund angemeldet, habe aber auf keinen Mietvertrag oder Untermietvertrag existiert.
Nun bin ich schwanger geworden, bin jetzt im 8. Monat und suche eine 2 Zimmerwohnung, u.a. da ich mich von meinem Freund getrennt habe, jedoch bin ich noch immer bei ihm angemeldet bis ich eine Wohnung finde.
Nun komme ich zu der eigentlichen Frage :


1.Wie soll ich eine Mietschuldenfreiheit von meiner jetzigen Anmeldung holen, wenn ich da nur angemeldet bin, aber keine Miete bezahle und keinen Miet- oder Untermietvertrag besitze ??
Mein Ex hat nämlich 3500,00 € Mietschulden.


2.Das einzige was ich in der Hand habe ist folgendes : Ich habe eine Bestätigung dass ich bei meine Eltern angemeldet gewesen bin bis Ende 2008 und dass mein Vater Mietschuldenfrei ist.


3.Gibt es irgendeine Lösung für mein Fall ? Der Entbindungstermin naht nämlich !!




Danke im Voraus
 

weidebirke

Urgestein
Du kannst keine Mietschuldenfreiheit vorweisen, wenn Du noch niemals einen Mietvertrag hattest. Genau das kannst Du Deinem potentiellen Vermieter doch mitteilen.

Wende Dich doch an die kommunalen Wohnungswirtschaften, die nehmen häufig keine Kaution und arbeiten auch moderater als private Vermieter.
 
G

Gast

Gast
Hallo, ... Geschlecht: m und schwanger???

Es gibt in jeder Stadt Genossenschaften und Gesellschaften für Sozialen Wohnbau, etc. Hier holst du dir ein Angebot für eine Wohnung, mit diesem gehst du zur ARGE, dort kannst du bei Bedarf Antrag auf Kaution stellen. Die Notwedigkeit einer eigenen Wohnung sieht man ja!

Viele Grüße
Tom
 

amareno84

Neues Mitglied
Du kannst keine Mietschuldenfreiheit vorweisen, wenn Du noch niemals einen Mietvertrag hattest. Genau das kannst Du Deinem potentiellen Vermieter doch mitteilen.

Wende Dich doch an die kommunalen Wohnungswirtschaften, die nehmen häufig keine Kaution und arbeiten auch moderater als private Vermieter.

Ich kann keine Mietschuldenfreiheit nachweisen, weil ich nie einen Mietvertrag hatte ? Das ist eigentlich logisch,
1.aber inwiefern spielt die Adresse, die auf meinem Personalausweis steht eine Rolle bezüglich der Mietschuldenfreiheit ?

2. wie kann ich nachweisen, dass ich bei der genannten Adresse nur angemeldet bin und keinerlei ein Mietverhältnis eingegangen bin ?

3. reicht die Bestätigung meines Ex-Freundes und die Vorlage seines Mietvertrages (denn da kann man sehen, dass er alleine der Mieter ist) ?
 
D

Dr. House

Gast
Du hast im Grunde keine Probleme, sondern nur Unwissenheit.

1. Du bist schwanger und hast als werdende Mutter ein Recht auf Unterstützung des Staates, d.h. Wohnung, Unterhalt, Kindergeld usw.

Versorgt bist du also schon mal.

2. Du kannst Mietschuldenfreiheit ganz einfach nachweisen, in dem du z.B. den Mietvertrag vorlegst, aus dem hervorgeht, dass du halt nur angemeldet, aber nicht im Vertrag eingetragen warst.

Oder aber der Vermieter deines Ex-Freundes gibt dir das schriftlich, dass du keine Mietschulden hast, weil du ja überhaupt nicht im Mietvertrag eingetragen warst.

Die Adresse in deinem Ausweis hat mit einer Mietschuldenfreiheit nichts zu tun.
 

weidebirke

Urgestein
zu 1. spielt keine Rolle, denn auch als Nicht-Mietvertragspartner wohnt man ja irgendwo, hat folglich eine Adresse und ist auch irgendwo gemeldet.

zu 2. das musst Du nicht "nachweisen", der vermieter ist keine Behörde, die Dir Geld gibt. Ob er es Dir glaubt, kannst Du sowieso nicht beeinflussen

zu 3. erübrigt sich, Du wirst der neue Vertragspartner und fertig

nochmal, bei den Wohnungswirtschaften läuft das wesentlich unkomplizierter
 

amareno84

Neues Mitglied
Du hast im Grunde keine Probleme, sondern nur Unwissenheit.

1. Du bist schwanger und hast als werdende Mutter ein Recht auf Unterstützung des Staates, d.h. Wohnung, Unterhalt, Kindergeld usw.

Versorgt bist du also schon mal.

2. Du kannst Mietschuldenfreiheit ganz einfach nachweisen, in dem du z.B. den Mietvertrag vorlegst, aus dem hervorgeht, dass du halt nur angemeldet, aber nicht im Vertrag eingetragen warst.

Oder aber der Vermieter deines Ex-Freundes gibt dir das schriftlich, dass du keine Mietschulden hast, weil du ja überhaupt nicht im Mietvertrag eingetragen warst.

Die Adresse in deinem Ausweis hat mit einer Mietschuldenfreiheit nichts zu tun.

Ich danke dir von tiefstem Herzen für diese Antwort. Ich danke euch allen für die Hilfe.

Aktueller Stand der Dinge ist folgendes: Ich habe ein Angebot für eine 2 Zimmerraumwohnung beim Jobcenter abgegeben, welches noch bearbeitet wird. Der neue Vermieter hat mir gesagt, dass ich ein Schreiben vom alten Vermieter holen soll, von dem heraus geht, dass ich nichts mit den Mietschulden zu tun habe.
Der alte Vermieter hat dies jedoch abgelehnt, mit der Begründung,dass sie nicht verpflichtet sind, mir sowas zu bestätigen, da ich kein Vertragspartner bin, da ich bei meinem Freund nicht angemeldet sein dürfte und dass es sich um eine illegale Untervermietung handelt, obwohl es kein Untermietvertrag zwischen mir und meinem Freund gegeben hat.Er hat mich praktisch nur bei sich angemeldet.
Diesbezüglich habe ich 2 Fragen und ich hoffe ich nerve euch nicht, aber momentan gehts drüber und runter bei mir.

1. Gibt es irgendetwas worauf ich mich stützen kann um bei den alten Vermieter Druck zu machen, dass sie mir diese Bestätigung geben ?

2. Gibt es irgendeine Methode um schneller bzw. um im Eilverfahren, die Zusage vom Jobcenter zu bekommen im Bezug auf die neue Wohnung.

3. Wie mache ich das, wenn ich die Wohnung habe wegen die Wohnungserstausstattung ? Muss ich da lange warten oder kann man das Verfahren beschleunigen?, weil momentan habe ich nichts, ausser meine Kleidung und ich habe angst, dass wenn ich die Wohnung am 01.12.2009 bekomme, dass es sich mit dem Antrag bis nachdem 06.01.2009 verzögert. Denn dann ist der voraussichtliche Entbindungstermin und bevor ich nicht am 01.12.2009 den mietvertrag unterschrieben habe kann ich auch keine Ausstattung für die Wohnung beantragen!?!
Danke im Voraus
 
D

Dr. House

Gast
Wie ich schon gesagt habe, einfach den Mietvertrag vorlegen bzw. eine Kopie davon. Dein Ex wird dir doch eine Kopie geben, oder? Da wird ja dein Name nicht drinstehen, daher kannst du dort auch keine Mietschulden haben.

Und überhaupt, die Miete zahlt ja jetzt erstmal das Sozialamt.
Das heißt, der Vermieter muss sich keine Sorgen machen.

Was eine Beschleunigung angeht: Wenn du alle nötigen Papiere hast, dürfte es angesichts deiner Lage sowieso nicht lange dauern. Dasselbe gilt für die Erstausstattung. Du wirst, so denke ich, dort keine Probleme bekommen und das Geld vor dem errechneten Termin erhalten.
 

amareno84

Neues Mitglied
zu 1. spielt keine Rolle, denn auch als Nicht-Mietvertragspartner wohnt man ja irgendwo, hat folglich eine Adresse und ist auch irgendwo gemeldet.

zu 2. das musst Du nicht "nachweisen", der vermieter ist keine Behörde, die Dir Geld gibt. Ob er es Dir glaubt, kannst Du sowieso nicht beeinflussen

zu 3. erübrigt sich, Du wirst der neue Vertragspartner und fertig

nochmal, bei den Wohnungswirtschaften läuft das wesentlich unkomplizierter
Vielen Dank für den Rat, die Mühe und die Zeit, die du dir genommen hast.
 

amareno84

Neues Mitglied
Wie ich schon gesagt habe, einfach den Mietvertrag vorlegen bzw. eine Kopie davon. Dein Ex wird dir doch eine Kopie geben, oder? Da wird ja dein Name nicht drinstehen, daher kannst du dort auch keine Mietschulden haben.

Und überhaupt, die Miete zahlt ja jetzt erstmal das Sozialamt.
Das heißt, der Vermieter muss sich keine Sorgen machen.

Was eine Beschleunigung angeht: Wenn du alle nötigen Papiere hast, dürfte es angesichts deiner Lage sowieso nicht lange dauern. Dasselbe gilt für die Erstausstattung. Du wirst, so denke ich, dort keine Probleme bekommen und das Geld vor dem errechneten Termin erhalten.
Danke dir Dr. House.
Ja, ich bin bei meinem Ex noch angemeldet bis ich eine neue Wohnung bekomme.
Er stellt mir das Schreiben vom Gericht, den Mietvertrag und die Mahnungen in original zur Verfügung. Hinzu kommt, dass er ein Schreiben ausgefertigt hat, indem er bestätigt, dass ich bei ihm keine Mietschulden habe und nicht zu Untermiete wohne, sondern dort einfach nur angemeldet bin.
Und nebenbei versucht er die Schulden zu begleichen.
 

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