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Schutz vor Datenbabruf im familienrechtlichen Verfahren

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HappyDreams

Aktives Mitglied
Habe ein neues Thema.
Mich würde es intressieren, in wie weit der Vormund meiner
Kinder meine persönlichen Daten,
ARGE, Lebenspartnerschaft, Polizeiliche Einsätze, Verfahren
Schule,Ausbildung berrechtigt ist abzurufen?


Ist er überhaupt dazu berrechtigt wenn die Kinder in
Pflegefamilien leben?

Wie weit darf die Spionage gehen?

Für Antworten Dank.
 

HappyDreams

Aktives Mitglied
Hallo Diva!

Schutz damit ist gemeint sich über die Kindesmutter
bei verschiedenen Stellen Auskunft einzuholen zu dürfen
auch wenn die Kindesmutter nicht zugestimmt hat.
In wie weit es rechtlich gesehen zugelassen bzw. erlaubt ist
Es gibt ja icht um sonst Schweigepflicht und Datenschutz.
 

HappyDreams

Aktives Mitglied
Hallo Diva!

Und was machst du wenn du wenn der Mutter oder dem
Vater keine Schweigepflichtsentbindung hast
und dereit kucken willst wie die Eltern sich so machen?

Rufst du beim Arbeitgeber und der Schule an und forscht nach
um zu versuchen ein bißchen zu spionieren?

Ist das rechtlich gesehen nun erlaubt oder nicht?
Wenn du jetzt ganz neutral und unparteilich antworten würdest.;)

Auch wenn einige Dinge von mir bekannt sind
bedeutet das, das ie sich jederzeit auch wieder
ändern können und nicht mehr auf dem aktuellsten Stand und informationsreich sind.
 

HappyDreams

Aktives Mitglied
Danke für deine Antworten.
Leider waren die nicht so hilfreich.
Drum beschreibe ich einfach mal meinen Fall:
Vormünderin! meiner Kinder ( die ja nicht bei mir leben)
schnüffelt in meinen persönlichen Angelegenheiten rum,
mit denen sie aber nichts zutun hat zumal es die Kinder
ja gar nicht betrifft.
Ob z.B eine schulischer Lehrgang für mich als geeignet ist oder nicht das hat sie nicht mitzuentscheiden.
versucht aber trotzdem daran mitzuwirken,
das es nichts für mich wäre,
damit ich ja keine positiven Entwicklungen gewinnen kann.
Sie befragt meine Fallmanagerin ob und was ich anstreben würde. Das möchte ich einfach nicht.
Sie kann ja mich fragen, und nicht Dritte.
:confused:

Nun habe ich gestern ein Schreiben vom OLG erhalten das sie mein Verhalten als ärgerlich empfinde.
 
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