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Schulrausschmiss rechtens? Eilt sehr!

magdalena84

Neues Mitglied
Hallo an alle. Würde mich sehr freuen, wenn mir hier Leute sagen könnten was ich tun kann. Ich bin total am verzweifeln. Und es eilt SEHR!
Folgendes ist passiert:
Im September letzten Jahres fing eine Mitschülerin an mich dauernd (während des Unterrichts) mit sexuellen Fragen und Anmerkungen zu belästigen. Dies tat sie, weil sie von anderen Mitschülerinnen erfahren hatte, dass ich sehr religiös bin und mich solche sexuellen Sprüche anwidern. Desweiteren gab sie rassistische Bemerkungen über andere Mitschüler ab und verherrlichte mit ihren Äusserungen die NS-Ideolgie. (sie tat das immer nur so, dass niemand ausser ich das hörte).
Ich habe mich im Oktober dann schriftlich an die Kolleg-Direktorin gewandt und mich bei ihr über diese Mitschülerin beschwert.
Darauf führte die Direktorin ein Gespräch mit mir und zwei Gespräche mit meiner Mitschülerin.
Meine Mitschülerin fangte mich darauf im Schulgebäude ab, streckte mir den Mittelfinger bis vor mein Gesicht und sagte, dass mein Gang zur Kollegleitung schlimme Konsequenzen für mich haben werde und drohte mir mit weiteren Sprüchen.
Diesebezüglich habe ich mich erneut schriftlich bei der Kollegleiterin beschwert. Auf dieses Schreiben gab es jedoch KEINE Realtion von der Schulleiung, so dass ich beschlossen habe mich an das Schulamt zu wenden und habe mich dort schriftlich über meine Mitschülerin UND über meine Direktorin beschwert (weil sie nicht mehr auf mich reagiert hatte). Ich gab an, dass ich es nicht verstehen kann, warum die Schulleitung meine Mitschülerin nicht rausgeworfen hat. Ich will einfach in Ruhe von ihr gelassen werden.
Meine Mitschülerin habe ich auch schon bei der Polizei angezeigt. Für Ende Januar bekam ich bereits eine Vorladung zur Polizei.
Der große Knall kam dann letzte Woche. Die Direktorin kam im Schulgebäude auf mich zu und war SEHR SAUER auf mich, weil ich dem Schulamt geschrieben habe. Sie bekam eine Kopie meines Schreibens (das ich zum Schulamt geschrieben habe) und sagte mir, dass sie jetzt darauf antworten muss. Ich sagte der Direktorin, dass ich meine Mitschülerin auch schon bei der Polizei angezeigt habe, was sie umso mehr wütender machte (weil es in dieser Sache ja auch um sie und der SChule geht).
Der Hammer kommt jetzt: Die Schulleiterin drohte mir, dass wenn ich und meine Mitschülerin uns nicht gütig einigen könnten, den Rest der Schulzeit (wir stehen beide kurz vor den Abiprüfungen) gemeinsam zu verbringen, werde sie dafür sorgen, dass wir BEIDE von der Schule fliegen. Sie sate mir, dass sie dann das Schulamt um einen Rausschmiss bitten würde. Und sie sagte auch noch, dass ihr Kolleg nicht dazu verpflichtet sei, mich (und meine Mitschülerin) zu den Abiprüfungen zuzulassen. Ich war über diese Aussage SEHR schockiert, da mich ja ans Schulamt gewendet habe um Hilfe zu bekommen, nicht damit die mich rauswerfen.
Die Kollegleiterin begründete es so, dass sie "Schaden von der Schule" abwenden wolle und "den guten Ruf der SChule" nicht in den Schutz ziehen lassen wolle, und so sich dann für diesen SChritt entscheiden werde.
WAS KANN ICH DAFÜR wenn mich meine Mitschülerin bedroht??? Warum soil jetzt gerade ICH von der Schule deswegen fliegen?
Heute traf mich die SChulleiterin auf dem S Bahnhof und sagte mir, dass sie wolle dass ich morgen Nachmittag zu ihr ins Büro kommen soll. Der stellvertretende Direktor und meine Mitschülerin sollen dabei sein. Es sieht sehr danach aus, dass die Direktorin dann von mir verlangen wird, dass ich unterschreiben soll, dass ich einverstanden bin den Rest der SChulzeit weiterhin mit meiner Mitschülerin in einem Klassenraum unterrichtet zu werden.
Andernfalls (wenn ich nicht unterschreibe) wird sie mich und meine Mitschülerin von der SChule verweisen.
Und das 2 Monate vor der Abiprüfung.
Sie meinte nämlich, dass es Aussage gegen Aussage stehe (meine Mitschülerin hatte ziemlich alles abgestritten). Und es ist nicht möglich uns in verschiedene Kurse zu stecken, da wir teileise in den Fächern die wir gewählt haben, in einer Klasse zusammen sitzen müssen.
Noch ein Hinweis zum Institut: Es ist ein Kolleg (2. Bildungsweg), auf dem nur Erwachsene Schülerinnen und Schüler zugelassen sind.

Kann mir jemand sagen, was ich tun kann?
Ich habe das SEHR STARKE GEFÜHL, dass es der Direktrorin NICHT um mich geht, sondern um den Ruf der Schule. Dass ich zum Schulamt gegangen bin nimmt sie mir SEHR SEHR übel. Ich würde am liebsten morgen nur mit einem Anwalt zum Gespräch gehen, aber kann mir keinen Anwalt leisten, bekomme nämlich nur BAFÖG. Darf die Schulleiterin mich rauswerfen, wenn ich nich das nicht unterschreibe?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
Magda
 
G

gazelle

Gast
Also erstmal würde ich dir raten dich mal mit dem Schulgesetz zu befassen. Weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber es könnte sein daß es da Unterschiede gibt. Ich hab da auch noch nie rein geschaut, weiß nur daß es ein solches gibt. Ansonsten finde ich die Reaktion deiner Schulleiterin schon auch sehr übertrieben. Jedoch finde ich auch daß du etwas vorschnell mit allem bist. Polizei, Schulamt, etc.... Ich würde erstmal einen Schritt nachdem anderen gehen. wofür hast du deine Mitschülerin überhaupt genau angezeigt? Weil sie dich beleidigt hat? wie lange hast du gewartet bzw wieviel Zeit hast du der Direktorin gegeben zu reagieren? Mir erscheint manches recht überstürzt. So kann man sich leider auch Feinde machen. Vieles geht aus deiner Geschichte auch nicht genau vor. Aber wie gesagt, befasse dich einfach mal mit dem Schulgesetz oder frage unverbindlich einen Anwalt bzw jemanden der Rechtskenntnisse hat. Vielleicht gibt es ja auch hier jemanden.

LG, Gazelle
 
C

chrismas

Gast
Unterschreibe nichts und wende dich erneut an das Schulamt und weise dieses ebenfalls darauf hin, dass deine Direktorin dich erpresst, nach dem Motto:

Unterschreibe oder du fliegst.

Das ist dann nämlich Amtsmissbrauch, denn die Direktorin betreibt, denn sie kann und darf nicht eine Entscheidung aufgrund einer Handlung oder Tätigkeit verlangen.
 
M

Monarose

Gast
Sie will dich doch nicht rausschmeißen. Sondern eine Bestätigung, dass ihr beide gemeinsam in einem Klassenraum unterrichtet werden könnt, ohne Kindergarten zu machen.
 
N

Nickel

Gast
Hallo Magda,

Wenn du Bafög bekommst, kannst du auch Rechtsbeistand bekommen. Ich kenne mich leider mit den Begrifflichkeiten nicht aus, aber du kannst zum nächsten Amtsgericht gehen und ein Formular ausfüllen - bzw dich an die netten Menschen dort wenden was genau du machen mußt. Da gibt es eine Regelung, so daß auch schlecht situierte Menschen ihre Rechte einfordern können, über eben jenes Formular und eine Gebühr von ... lass es 10 Euro sein. Allerdings weiß ich nicht, in welchen Fällen das gilt und in welchen nicht. Das werden sie dir dort aber sicher sagen.

Besten Gruß,
Nickel
 

Rhenus

Urgestein
Hallo magdalena84,

erst einmal vielen Dank für deinen Mut und deine Zivilcourage! :daumen:

Was dir passiert, nennt man Einschüchterung.

In erster Linie hat die Schuldirektorin nicht das Wohl der Schule zu vertreten, sondern das Wohl der Schüler, die ihr anvertraut sind. Wobei ich das als weitgehend Deckungsgleich sehe.


Zur Stellung des Schülers in der Schule
(Erklärung der Kultusministerkonferenz, beschlossen am 25. Mai 1973)
Beschwerderecht
Unabhängig von seinem Alter hat jeder Schüler, der sich in seinen Rechten beeinträchtigt sieht, das Recht zur Beschwerde. Die Schule muß sicherstellen, daß der Schüler Gelegenheit erhält, seine Beschwerden vorzutragen, und daß bei begründeten Beschwerden für Abhilfe gesorgt wird. Die Rechte der Eltern bleiben unberührt.

Sag ihr, dass du ihre Forderung an dich als Nötigung betrachtest und du dir vorbehältst, dies neuerliche Vergehen ihrerseits (Unterlassen, Nötigung) über einen Anwalt zur Anzeige zu bringen.


Ein Schulverweis gegen dich würde entgegen aller rechtsstaatlichen Grundsätze erfolgen. Es wäre ein Fall für die Öffentlichkeit (Presse). Das kann man in einem Nebensatz mal von sich geben. :D

Das wäre so, als wenn man den Dieb mit dem Bestohlenen in eine Zelle sperrt, weil der Dieb sich weigert die Beute zurück zu geben.


Einem Schulverweis, kannst du sofort im Wege der Dringlichkeit beim Schulamt widersprechen.
Sollte das nicht reagieren, dass Verwaltungsgericht, per Dringlichkeit, einschalten.

Es ist immer schwierig zu raten aus der Ferne. Daher schreibe ich was ich machen würde.


Es wäre angebracht einen Zeugen deines Vertrauens zugegen sein zu lassen.
Wenn sie das ablehnt, verweise auf das allgemeine Recht auf einen Beistand.

Schulgesetz NRW (das wird in anderen Schulgesetzen auch stehen)
§ 53 Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen

(8) Vor der Beschlussfassung hat die Teilkonferenz der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler und deren Eltern Gelegenheit zu geben, zu dem Vorwurf der Pflichtverletzung Stellung zu nehmen; zu der Anhörung kann die Schülerin oder der Schüler eine Person des Vertrauens aus dem Kreis der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrerinnen und Lehrer hinzuziehen.Wenn das so ist, wie du schreibst, würde ich nicht nachgeben und auf der Position beharren, die du in deinen Schreiben definiert hast.

Dir steht frei, eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben, lasse dich vom Anwalt beraten, das ist gut investiertes Geld und bringt dir die Rückenfreiheit weiter dort bestehen zu können.
Wegen einer Beschwerde dürfen keine Repressalien erfolgen.



Viel Mut und viel Glück! :daumen:
 
G

Gelöscht 34324

Gast
Hallo,

so lange es keine Vorwürfe in deine Richtung gibt, dürfte es wohl keinen Grund für einen Schulverweis geben. Die Frage ist nur, ob die Schule einen Grund dafür benötigt, oder ob es ohne Angabe von Gründen möglich ist. Das wird abhängig von den Bedingungen sein, unter denen du eingeschult wurdest, wer Träger der Schule ist und wie die Gesetzeslage in deinem Bundesland aussieht.

Die Schulleitung scheint aber auch zu Überreaktionen und Unprofessionalität zu neigen. Die heftige Reaktion zeigt eindeutig, dass die Leiterin Angst vor der Reaktion des Schulamts hat und sich möglicher Weise ihres Fehltritts bewusst ist, nicht reagiert zu haben.

Unter normalen Bedingungen kann aber eine Beschwerde bzw. ein Aufdecken von Missständen auf gar keinen Fall als Grund für einen Schulverweis angeführt werden.

Fakt ist aber auch, dass dein Verhalten der Schulleiterin gegenüber nicht ganz korrekt war. Schreiben, gerade solche mit einem Anklang einer Beschwerde, sollten vom Absender immer auch dem Betroffenen in Kopie zugesandt werden - nur fürs nächste Mal. Fraglich ist auch, ob du der Leiterin genug Zeit zum Antworten eingeräumt hast.

Wenn das Ganze in höhere Instanzen geht und du die Situation nicht, sagen wir mal sehr Einseitig, beschrieben hast, dann sollte es wohl zu deinen Gunsten ausgehen. Allerdings solltest du dir überlegen, ob es dir den ganzen Stress wert ist, oder es dir reicht, wenn die Kollegleitung dafür sorgt, dass ihr beide immer auf anderen Seiten des Raumes in den Kursen sitzt. So kann sie dich zumindest nicht mehr unbemerkt belästigen.

Wenn du aber auf Konfrontationskurs bist, könntest du die Leiterin morgen fragen, in welcher lokalen Tageszeitung sie die Hintergrundgeschichte, wie das Kolleg seinen guten Ruf wahrt, am liebsten lesen möchte. ;) Ferner solltest du in diesem Fall natürlich unter keinen Umständen den Kontakt zum Schulamt abbrechen.

Liebe Grüße
 

Rhenus

Urgestein
Hallo cryptonite,

Fakt ist aber auch, dass dein Verhalten der Schulleiterin gegenüber nicht ganz korrekt war. Schreiben, gerade solche mit einem Anklang einer Beschwerde, sollten vom Absender immer auch dem Betroffenen in Kopie zugesandt werden - nur fürs nächste Mal. Fraglich ist auch, ob du der Leiterin genug Zeit zum Antworten eingeräumt hast.
ist jetzt nicht dein Ernst... oder?
Etwa noch mit siebenfacher Kopie zum einheften?

Allerdings solltest du dir überlegen, ob es dir den ganzen Stress wert ist, oder es dir reicht, wenn die Kollegleitung dafür sorgt, dass ihr beide immer auf anderen Seiten des Raumes in den Kursen sitzt. So kann sie dich zumindest nicht mehr unbemerkt belästigen.
Ist das dein Rat wie man mit einer strafbaren Handlungen umgehen soll?
Ab wann würdest du dich wehren?
 
G

Gelöscht 34324

Gast
Hallo Rhenus,

ist jetzt nicht dein Ernst... oder?
Etwa noch mit siebenfacher Kopie zum einheften?
selbstverständlich ist das mein Ernst. Es ist einfach ein Zeichen von Höflichkeit, mit offenen Karten zu spielen. Jemanden wissen zu lassen, welches Problem man mit ihm hat, halte ich nicht für zu viel erwartet. Alles Andere ist für mich Hinterrücks, das hilft niemandem. Erfahren wird es derjenige doch sowieso.

Sende ich eine Kopie an das Ziel meiner Anschuldigungen, hat das für mich den Effekt, dass derjenige meist doch noch aktiv wird - und das in der Regel schneller, als wenn ein Amt nach x Tagen eine Kopie weitersendet mit dem gleichen Zweck. Genau so geschah es hier auch mit dem Schulamt. Nur mit der Komplikation, dass sich die Schulleitung hintergangen fühlt.

Und im Zeitalter von E-Mails finde ich sogar eine rhetorische Frage in dieser Form mehr als lächerlich.

Ist das dein Rat wie man mit einer strafbaren Handlungen umgehen soll?
Versteh mich nicht falsch, ich finde es genau so verwerflich, was dort passiert ist, wie du. Aber Bildungsinstitute, insbesondere Schulen, räumen den Lehrkräften so viele Möglichkeiten ein, so subjektiv zu bewerten, wie sie es nur möchten. Wann man wem auf den Fuß tritt, sollte man sich in solchen Situationen gut überlegen.

Die Abiturphase ist sehr anstrengend und in dieser Zeit Kraft und Zeit in einen Kampf zu stecken, der aller Wahrscheinlichkeit nach insofern aussichtslos ist, als dass am Ende sowieso alles bleibt, wie es ist, ist nunmal etwas, das man sich meiner Meinung nach überlegen sollte - dabei kann jeder zu seinem eigenen Ergebnis kommen. Eine eigene Wertung gab ich meines Wissens nach nicht dazu ab.

Soll heißen: ja, es ist mein Rat, dass man sich darüber bewusst sein sollte, welchen Weg man einschlägt und welche Folgen das nach sich zieht.

Ab wann würdest du dich wehren?
Ich wehre mich grundsätzlich immer dann, wenn ich in meiner Tat einen nachhaltigen Wert sehe. Wehren um des Wehrens Willen, macht für mich keinen Sinn. Ich ignoriere aber auf keinen Fall unproblematischere Lösungen, die ein für mich (nahezu) gleichwertiges Ergebnis erzielen, nur um auf meinem Recht zu beharren.

Liebe Grüße, gute Nacht und viel Erfolg beim morgigen Gespräch
 

Bierdeckel111

Aktives Mitglied
Wieso hast du sie nicht einfach ignoriert und sie einfach ihren scheiss machen lassen. Du hast eh nur noch zwei Monate bis zum Abitur. Nach dem bestandenen Abi hättest sie genauso anzeigen und bloßstellen können und die Schule hätte dir dann nichts mehr tun können ;) :rolleyes: . (So hätte ich es getan)
 

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